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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Bergheim

Schnelleinstieg

Vollgestopfte Aktenschränke und überquellende Schubladen sind ein lästiges Problem. Doch wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, wird es Zeit, Platz zu schaffen. In Bergheim bieten wir Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Möglichkeit, Ihre Akten fachgerecht zu entsorgen. Mit unserem zertifizierten Entsorgungsprozess garantieren wir höchste Vertraulichkeit.

Bestellen Sie online den passenden Sicherheitsbehälter oder lassen Sie sich persönlich beraten. Alternativ können Sie unsere PLZ-Suche oder die Städteübersicht nutzen, um die passende Lösung für Ihre Region zu finden.

Zahlung auf Rechnung – ohne Risiko
Die Abrechnung erfolgt erst nach der sicheren Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweise zur Lieferung und Nutzung:

  • Behälter müssen ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Kunden haften für eventuelle Schäden.
  • Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Hinweise zur Stellzeit und Miete:

  • Einmalige Bestellung: Wählen Sie zwischen einer kostenfreien Standzeit von 1 bis 3 Wochen oder einer Sofortbefüllung innerhalb von 15–20 Minuten.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen innerhalb von 4 Wochen sind mietfrei. Eine Mietgebühr fällt erst bei einer Standzeit von über 6 Wochen an.

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Bergheim
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Bergheim bieten wir Ihnen eine vielseitige Auswahl an Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung. Sie sind in unterschiedlichen Größen erhältlich – von kompakten Modellen bis hin zu größeren Varianten für umfangreichere Aktenbestände. Gefertigt aus stabilem Metall, sorgen sie für optimalen Schutz vor unbefugtem Zugriff.

Die Bestellung erfolgt bequem online. Nutzen Sie unsere Grafiken, um herauszufinden, welche Behältergröße für Ihre Menge an Akten und Ordnern ideal ist. So stellen Sie sicher, dass Ihre vertraulichen Dokumente sicher und effizient entsorgt werden.

VERTRAG

Bei einer Bestellung in Bergheim, sei es online oder per E-Mail, können Sie flexibel die für Sie passende Aktenvernichtungs-Lösung auswählen. Wir liefern Ihnen den Behälter einmalig und holen ihn anschließend wieder ab. Sie entscheiden, ob Sie ihn innerhalb von 20 Minuten befüllen oder ihn kostenfrei bis zu 3 Wochen behalten möchten.

Alternativ bieten wir eine dauerhafte Lösung an, bei der der Behälter regelmäßig in einem von Ihnen gewählten Rhythmus ausgetauscht wird. Auch ein Tausch auf Abruf ist möglich. Transportkosten entstehen dabei nicht. Eine Miete fällt nur an, wenn der Behälter länger als 4 Wochen bei Ihnen verbleibt. Gerne beraten wir Sie zur optimalen Lösung.

BEZAHLUNG

In Bergheim stellen wir Ihnen die Rechnung erst nach erbrachter Aktenvernichtungs-Leistung aus. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass Ihre Akten ordnungsgemäß nach aktuellen Standards vernichtet wurden.

Bei einer einmaligen Vernichtung erhalten Sie die Rechnung nach Abschluss des Auftrags per E-Mail. Wenn Sie sich für eine regelmäßige Aktenvernichtung entscheiden, senden wir Ihnen die Rechnung je nach Ihrem gewünschten Leerungsrhythmus ebenfalls bequem per E-Mail zu.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In unseren Sicherheitsbehältern in Bergheim können Sie problemlos alle Papierakten entsorgen. Auch komplette Aktenordner dürfen in den Behälter gegeben werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese nicht immer optimal gestapelt werden können, wodurch Platz verschwendet wird.

Es ist wichtig, dass keine Kunststoffe in den Behälter gelangen. Wir bitten Sie daher, Klarsichtfolien, Kunststoffhefter und ähnliche Materialien zu entfernen. Größere Mengen an Kunststoffen können zu zusätzlichen Kosten führen. Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat entsorgt werden. Falls Sie hierfür eine Lösung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Schutz Ihrer sensiblen Daten hat bei der Aktenvernichtung in Bergheim oberste Priorität. Unsere Abläufe garantieren, dass während des gesamten Transports zur Vernichtungsanlage kein unbefugter Zugriff auf Ihre Dokumente möglich ist. Jeder Schritt wird sorgfältig dokumentiert, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden Aktenordner mitsamt Metallteilen geschreddert, da wir keinen Einblick in die Inhalte nehmen. Die Trennung der Metalle erfolgt erst später im Recyclingprozess der Papierfabrik. Das Papier wird in kleine Partikel zerkleinert und verwirbelt, um eine Wiederherstellung auszuschließen. Anschließend werden die Schnipsel zu Ballen gepresst, die als „Bunte Akten“ recycelt werden – daraus entstehen oft Hygienepapiere wie Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Aktenvernichtung in Bergheim erfolgt nach den strengen Vorgaben der DIN 66399, die den Standard für die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern setzt. Diese Norm definiert Begriffe, Anforderungen an Anlagen und Abläufe sowie Schutzklassen und Sicherheitsstufen für unterschiedliche Datenarten.

Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einhaltung dieser Norm maßgeblich für die Sicherheit der Datenvernichtung. Bei erfolgreicher Umsetzung werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Hinweise zur Sicherheit:

  • Die Vernichtung erfolgt gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Unser geschultes Personal gewährleistet höchste Vertraulichkeit.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen gemäß der Norm definiert. Diese Stufen legen fest, wie intensiv ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand für eine mögliche Rekonstruktion betrieben werden müsste. Jede Schutzklasse kann mit spezifischen Sicherheitsstufen behandelt werden. Es gibt auch Überschneidungen zwischen den Stufen: So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei der Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Bergheim) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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