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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Bergisch Gladbach

Schnelleinstieg

Wenn Aktenarchive überquellen, ist eine sichere Aktenvernichtung die beste Lösung. In Bergisch Gladbach bieten wir Ihnen eine zertifizierte Entsorgung Ihrer vertraulichen Unterlagen – zuverlässig, sicher und unkompliziert.

Bestellen Sie einfach online den passenden Behälter oder lassen Sie sich persönlich beraten. Falls Sie eine Aktenvernichtung in einer anderen Region benötigen, nutzen Sie unsere PLZ-Suche oder Städteübersicht.

Bequeme Zahlung per Rechnung
Sie zahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweise zur Lieferung und Nutzung:

  • Die Behälter müssen ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Um Datenschutz und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, dürfen die Behälter nicht im Freien stehen.

Stellzeit und Miete:

  • Einmalige Bestellung: Nutzen Sie den Behälter bis zu 3 Wochen kostenlos oder wählen Sie die Sofortbefüllung innerhalb von 15–20 Minuten.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind mietfrei. Eine Mietgebühr wird erst ab der 6. Woche berechnet. 
Informationen zur Aktenvernichtung in Bergisch Gladbach
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Bergisch Gladbach bieten wir Ihnen verschiedene Sicherheitsbehälter zur Aktenvernichtung an. Die abschließbaren Metallbehälter sind in unterschiedlichen Größen erhältlich und gewährleisten einen zuverlässigen Schutz Ihrer vertraulichen Unterlagen.

Bestellen Sie Ihren Behälter einfach online und wählen Sie die passende Größe entsprechend Ihrer Menge an Akten und Ordnern aus. Unsere Grafiken helfen Ihnen dabei, den optimalen Behälter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

VERTRAG

In Bergisch Gladbach ermöglichen wir Ihnen eine flexible Aktenvernichtung mit verschiedenen Bestelloptionen – online oder per E-Mail. Nach der Lieferung können Sie den Behälter entweder sofort befüllen (maximal 20 Minuten) oder ihn bis zu 3 Wochen kostenfrei behalten.

Möchten Sie eine langfristige Lösung? Dann wählen Sie regelmäßige Tauschintervalle oder einen Tausch auf Abruf. In beiden Fällen fallen keine Transportkosten an. Eine Mietgebühr wird erst berechnet, wenn der Behälter länger als 4 Wochen bei Ihnen steht. Gerne helfen wir Ihnen, die passende Lösung zu finden.

BEZAHLUNG

In Bergisch Gladbach stellen wir Rechnungen ausschließlich nach der abgeschlossenen Aktenvernichtung aus. Ihre Rechnung enthält einen detaillierten Nachweis über die sichere Entsorgung Ihrer Akten.

Bei einer einmaligen Vernichtung erhalten Sie die Rechnung nach Abschluss des Auftrags per E-Mail. Entscheiden Sie sich für eine regelmäßige Aktenvernichtung, senden wir Ihnen die Rechnung entsprechend Ihres festgelegten Leerungsintervalls digital zu.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In unseren Sicherheitsbehältern in Bergisch Gladbach können Sie Papierakten sicher entsorgen. Auch ganze Aktenordner sind erlaubt, jedoch sollten Sie beachten, dass diese oft nicht optimal aufeinander fallen und dadurch Platz verschwendet wird.

Es dürfen keine Kunststoffmaterialien in den Behälter gelangen. Bitte entfernen Sie Klarsichtfolien, Kunststoffhefter und ähnliche Materialien, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden. Andere Datenträger wie USB-Sticks, CDs oder Festplatten müssen separat vernichtet werden. Falls Sie hierfür eine Lösung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Datenschutz ist das Fundament unserer Aktenvernichtung in Bergisch Gladbach. Unser sicheres Verfahren verhindert unbefugten Zugriff während des Transports zur Vernichtungsanlage. Jeder Schritt wird dokumentiert, um höchste Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.

In der Anlage werden Aktenordner mitsamt Metallbestandteilen geschreddert. Eine vorherige Entnahme der Metalle erfolgt nicht, da wir keinen Einblick in die Dokumente nehmen. Erst im Recyclingprozess der Papierfabrik werden die Metalle entfernt. Das Papier wird zu kleinen Partikeln zerkleinert und verwirbelt, bevor es zu Ballen gepresst wird. Diese „Bunten Akten“ werden anschließend für die Herstellung von Hygienepapier wie Küchentüchern genutzt.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

In Bergisch Gladbach garantieren wir Ihnen eine Aktenvernichtung nach den hohen Standards der DIN 66399. Diese Norm definiert Schutzklassen, Kategorien von Datenträgern sowie spezifische Sicherheitsstufen für die ordnungsgemäße Vernichtung sensibler Daten.

Seit der Einführung der DSGVO ist die Einhaltung dieser Norm der anerkannte Standard für Datenschutz und sichere Datenvernichtung. Unternehmen, die alle Anforderungen erfüllen, können entsprechende Zertifizierungen erhalten.

Sicherheitsvorgaben:

  • Vernichtung nach Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Berufsgruppen wie Ärzte und Anwälte unterliegen § 203 StGB und müssen besonders auf Datenschutz achten. Unser Personal ist speziell für den Umgang mit sensiblen Daten geschult.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen gemäß der Norm definiert. Diese Stufen legen fest, wie intensiv ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand für eine mögliche Rekonstruktion betrieben werden müsste. Jede Schutzklasse kann mit spezifischen Sicherheitsstufen behandelt werden. Es gibt auch Überschneidungen zwischen den Stufen: So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei der Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Bergisch Gladbach) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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