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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Bochum

Schnelleinstieg

In vielen privaten Arbeitszimmern und Büros in Bochum stapeln sich alte Akten. Wir unterstützen Sie bei der Aktenvernichtung – schnell, zuverlässig und 100-prozentig sicher.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Bochum
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Bochum

Sicherheit hat bei uns oberste Priorität: Wir stellen unseren Kunden abschließbare Behälter aus robustem Metall zur Verfügung, damit eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung gewährleistet ist. Diese Behälter sind in zwei Größen erhältlich.

Vertragliche Details

Flexibilität und Transparenz: Sie können unsere Leistungen einmalig oder wiederholt in Anspruch nehmen. Bei wiederkehrender Aktenvernichtung (Dauergestellung) besteht keine Vertragsbindung und Sie können jederzeit kündigen. Wählen Sie die passende Behältergröße aus und unsere Mitarbeiter bringen den Behälter an den von Ihnen gewünschten Ort. Einige Tage später oder bei Sofortbefüllung nach ca. 20 Minuten erfolgt die Abholung und die Vernichtung in einer zertifizierten Anlage.

Bezahlung

Nach erfolgter Abholung erhalten Sie eine Rechnung von uns. Wenn Sie sich für wiederkehrende Abholungen entscheiden, wird die Rechnung monatlich gestellt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unser Lastschriftverfahren zu nutzen.

Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung?

Unser Verfahren umfasst eine Magnetabscheidung, daher können Aktenordner komplett entsorgt werden. Allerdings sollten Kunststoff- und Klarsichtfolien entfernt werden, da sie sich beim Zerkleinern schwer aussortieren lassen. Bitte beachten Sie, dass wir nur Ordner und Mappen mit Papierdokumenten vernichten. Für die Entsorgung alter Festplatten bieten wir die Festplattenvernichtung in Bochum an.

Sichere Aktenvernichtung

Sicherheit hat Priorität: Unser gesamtes Verfahren ist nach DIN 66399 zertifiziert und sichert die Einhaltung von Vorgaben von der Bereitstellung der Behälter bis hin zur endgültigen Vernichtung der Dokumente. Dadurch wird ein vollumfänglicher Datenschutz gewährleistet.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

Norm für die Aktenvernichtung DIN 66399

Die Norm 66399 legt formale und technische Anforderungen fest, denen eine Akten- oder Datenträgervernichtung genügen muss. Dazu gehören durchgehende Dokumentation, zertifizierte Anlagen, Schutzklassen und Sicherheitsstufen als wichtige Bestandteile der Aktenvernichtung.Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 oder Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe P-4 gem. DIN 66399.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die Dokumente kategorisiert werden. Die Einteilung basiert auf dem Schutzbedarf der enthaltenen Informationen. 

    Schutzklasse 1 (normal) für interne Daten, deren Offenlegung milde negative Auswirkungen hätte. 

    Schutzklasse 2 (hoch) für vertrauliche Daten, deren Offenlegung schädlich für betroffene Personen oder Institutionen sein könnte. 

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) für geheime Daten, deren Offenlegung Gefahr für Leib und Leben bergen kann. 

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatpersonen fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

    Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss bei der Vernichtung von personenbezogenen Daten mindestens die Schutzklasse 2 angewendet werden.

  • Sicherheitsstufen

    • Sicherheitsstufen: Die Norm legt sieben Stufen fest, die die Größe der Überreste der vernichteten Dokumente definieren. Es besteht eine Zuordnung von Schutzklassen zu Sicherheitsstufen: Wenn die Schutzklasse 2 angewendet wird, müssen die Dokumente mindestens mit Sicherheitsstufe 3 behandelt werden. Unsere Standardbehandlung für vertrauliche Dokumente ist die Sicherheitsstufe 3, wo eine Zerkleinerung vorliegt, die eine Rekonstruktion unmöglich macht. Höhere Stufen sind nur für streng geheime Dokumente wie Regierungsinformationen erforderlich.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Bochum

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Bochum) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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