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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Chemnitz

Schnelleinstieg

Wir von SERO bieten professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Chemnitz an. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Services und weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Sachsen.

Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung

Mit unserem Service kann Ihr Unternehmen seine Ressourcen für die wichtigen Dinge einsetzen. Nachdem Sie uns beauftragen, bekommen Sie Sicherheitsbehälter bereitgestellt, die Sie lediglich befüllen müssen. Wir kümmern uns um den Transport und die Aktenvernichtung. Dabei bezahlen Sie einen Festpreis für die Dienstleistung - es fallen keine zusätzlichen Kosten für Transport oder Behältermiete an. Während der gesamten Prozedur ist die Sicherheit Ihrer Dokumente unsere höchste Priorität. Unser Verfahren ist daher nach DIN 66399 zertifiziert.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Chemnitz
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere Sicherheitsbehälter aus Metall bieten einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Ihre Unterlagen während des gesamten Zeitraums. Zusätzlich sind sie mit einem abschließbaren Deckel ausgestattet. Die Behälter stehen in zwei verschiedenen Größen zur Verfügung: 240 Liter und 416 Liter.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Unser Service bietet Ihnen ein umfassendes Komplettpaket, das die Bereitstellung der Behälter vor Ort, den Transport der Akten und eine sichere Aktenvernichtung umfasst. Dabei wird alles sorgfältig dokumentiert und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Sie bezahlen einen festen Preis für die Vernichtung Ihrer Akten.

Wenn Sie regelmäßig Aktenvernichtung benötigen, können wir Ihnen auch einen wiederkehrenden Service anbieten. Dies beinhaltet die Bereitstellung und Abholung der Sicherheitsbehälter in Chemnitz.

BEZAHLUNG

Nach der Durchführung unserer einmaligen Aktenvernichtung in Chemnitz erhalten Sie die Rechnung per Post. Bei einer fortlaufenden Buchung unserer Dienstleistung erhalten Sie die Rechnung monatlich.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Wir bitten Sie darum, nur Papierakten einschließlich der Ordner in den Behältern zu entsorgen. Bitte entfernen Sie vorher Kunststoff- und Klarsichtfolien. Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserer Dienstleistung um die Vernichtung von Akten und nicht um die Vernichtung von Datenträgern handelt. Daher können Festplatten, USB-Sticks und ähnliche Datenträger nicht im Behälter entsorgt werden.

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG

Der Schutz Ihrer Daten während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung hat für uns höchste Priorität. Unsere gut koordinierten Abläufe gewährleisten, dass Ihre vertraulichen Informationen zu keiner Zeit eingesehen werden können. Unsere Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf die zu vernichtenden Akten.

Wir führen die Aktenvernichtung streng nach den Richtlinien der DIN 66399 durch. Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden zunächst die metallischen Bestandteile der Aktenordner entfernt. Im Anschluss werden die Akten zu Schnipseln zerkleinert und zusätzlich verwirbelt, um eine Wiederherstellung nahezu unmöglich zu machen.

Die Papierfetzen werden anschließend zu großen Papierballen gepresst. Diese werden zur Herstellung von Recyclingpapier verwendet. Auf diese Weise tragen wir auch zum Umweltschutz bei.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

SICHERE VERNICHTUNG DER AKTEN DIN 66399

Unsere gesamten Leistungen arbeiten nach den Prinzipien der DIN 66399. Diese Norm regelt die Datenträgervernichtung, um den Datenschutz sicherzustellen. Dabei macht die Norm Vorgaben für die Behandlung verschiedener Datenträger auf Basis der Klassifikation nach Schutzklassen. Daraus ergibt sich zusammen mit der Art des Datenträgers und einer angelegten Sicherheitsstufe, wie die Vernichtung aussehen muss.

Da die meisten Akten sensible personenbezogene Daten enthalten, legen wir für die Aktenvernichtung immer Schutzklasse 2 an.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Schutzklassen dienen einer groben Einteilung des vermuteten Schutzbedarfs der auf dem Datenträger gespeicherten Informationen.

    Es gibt drei Schutzklassen:

    Schutzklasse 1: Diese Klasse steht für einen normalen Schutzbedarf, der für interne Daten geeignet ist.

    Schutzklasse 2: Hierbei handelt es sich um einen hohen Schutzbedarf, der für personenbezogene Daten angemessen ist.

    Schutzklasse 3: Diese Klasse stellt einen sehr hohen Schutzbedarf dar und ist für geheime Daten vorgesehen.

  • Sicherheitsstufen

    Die Norm definiert sieben Sicherheitsstufen, die beachtet werden müssen. Basierend auf der Schutzklasse wird eine entsprechende Sicherheitsstufe festgelegt, die mindestens eingehalten werden muss. In Kombination mit dem Datenträgertyp ergeben sich spezifische Anforderungen für das Ergebnis der Datenträgervernichtung. Die Norm legt Mindeststandards fest, die jedoch übertroffen werden können. Je höher die Sicherheitsstufe, desto schwieriger wird es, die Daten nach der Vernichtung zu rekonstruieren.

    Unsere Aktenvernichtung erfolgt gemäß der Sicherheitsstufe P-3, was bedeutet, dass die Datenträger in Originalgröße mit einer maximalen Partikelgröße von 320 mm² zerkleinert werden. Dies entspricht ungefähr der Größe eines 5-Cent-Stücks. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel zusätzlich verwirbelt und zu Ballen gepresst. Wir sind daher überzeugt, dass eine Wiederherstellung der Informationen nach unserer Aktenvernichtung nicht mehr möglich ist.

    Falls Sie dennoch eine Behandlung gemäß einer höheren Sicherheitsstufe wünschen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung!

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN CHEMNITZ

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Chemnitz) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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