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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Dinslaken

Einstieg

Wenn Akten wertvollen Platz blockieren, sorgt eine Aktenvernichtung in Dinslaken für Ordnung. Mit unserer zertifizierten Vernichtung gewährleisten wir, dass Ihre sensiblen Dokumente sicher entsorgt werden und gleichzeitig neuer Raum geschaffen wird.

Zahlung auf Rechnung – volle Sicherheit
Sie zahlen erst, nachdem Ihre Akten abgeholt und vernichtet wurden.

Wichtige Hinweise zur Lieferung und Nutzung

  • Die Behälter müssen ebenerdig platziert werden. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Kunden haften für Schäden.
  • Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Hinweise zur Stellzeit und Miete

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter kostenfrei für 1 bis 3 Wochen nutzen oder ihn innerhalb von 15-20 Minuten sofort befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind kostenlos. Ab einer Standzeit von mehr als 6 Wochen wird eine Mietgebühr erhoben.
Informationen zur Aktenvernichtung in Dinslaken
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Dinslaken bieten wir Ihnen eine sichere Lösung für die Aktenvernichtung: Unsere Sicherheitsbehälter aus stabilem Metall sind in verschiedenen Größen erhältlich und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Sie lassen sich verschließen, sodass Ihre vertraulichen Dokumente vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

Mit unseren Grafiken finden Sie schnell den passenden Behälter, oder Sie lassen sich persönlich beraten. Die Bestellung erfolgt unkompliziert online. Dank ihrer langlebigen Bauweise sorgen die Behälter dafür, dass Ihre Akten sicher aufbewahrt werden und vor äußeren Einflüssen geschützt bleiben.

VERTRAG

In Dinslaken gestalten wir die Aktenvernichtung so flexibel wie möglich – ohne Vertragslaufzeit oder Kündigungsfristen. Sie entscheiden, ob Sie eine einmalige oder dauerhafte Lösung benötigen.

Die Bestellung kann online oder per E-Mail erfolgen, Stammkunden haben zudem die Möglichkeit, telefonisch nachzubestellen. Bei einmaligen Aufträgen können Sie den Behälter innerhalb von 20 Minuten füllen oder bis zu 3 Wochen kostenlos aufbewahren.

Für eine dauerhafte Nutzung bieten wir wöchentliche Leerungen oder feste Intervalle von 2, 4 oder 8 Wochen. Falls Sie den Behälter nur nach Bedarf leeren lassen möchten, können Sie eine Bestellung „auf Abruf“ aufgeben. Unsere Pauschalpreise beinhalten Lieferung, Abholung, Vernichtung und den Nachweis auf der Rechnung. Die ersten 4 Wochen sind kostenfrei, erst ab einer Stellzeit von über 6 Wochen fällt eine Mietgebühr an.

BEZAHLUNG

Für die Aktenvernichtung in Dinslaken zahlen Sie nur für die Leistung, die tatsächlich erbracht wurde. Sobald der Vernichtungsvorgang abgeschlossen ist und alle Nachweise vorliegen, senden wir Ihnen die Rechnung per E-Mail. Egal, ob es sich um eine einmalige oder eine regelmäßige Vernichtung handelt – Sie zahlen erst nach erbrachter Leistung. Unsere transparente Abrechnung sorgt für Fairness und volle Kostensicherheit.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Dinslaken können Sie in unseren Aktenvernichtungsbehältern alle Akten aus Papier und Pappe sicher entsorgen. Ganze Aktenordner dürfen ebenfalls eingefüllt werden, da Metallbügel nach dem Schreddern entfernt werden. Allerdings empfehlen wir, leere Ordner weiterzuverwenden, da sie viel Platz im Behälter einnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Fremdstoffe wie Festplatten, USB-Sticks oder CDs nicht in den Behälter gehören. Auch Kunststoffmaterialien wie Klarsichtfolien oder Kunststoffhefter sollten entfernt werden, da größere Mengen die Maschinen beschädigen und zusätzliche Kosten verursachen können.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Unsere Aktenvernichtung in Dinslaken erfüllt höchste Datenschutzanforderungen. Wir sorgen dafür, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre sensiblen Dokumente erhält. Der gesamte Prozess wird protokolliert, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

In der Anlage werden Aktenordner mitsamt Metallbestandteilen geschreddert, da wir keinen Zugriff auf die Inhalte nehmen. Die Metalle werden erst später in der Papierfabrik aus dem Materialstrom entfernt. Das Papier wird so fein zerkleinert und verwirbelt, dass eine Wiederherstellung unmöglich ist. Danach werden die Partikel zu Ballen gepresst, die als "Bunte Akten" recycelt werden – so entstehen daraus unter anderem Hygienepapiere wie Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Aktenvernichtung nach DIN 66399 in Dinslaken erfüllt höchste Datenschutzanforderungen. Wir sorgen dafür, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre sensiblen Dokumente erhält. Der gesamte Prozess wird protokolliert, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

Ihre Aktenordner werden direkt in unserer Anlage geschreddert, inklusive der Metallteile. Da wir keinen Zugriff auf den Inhalt nehmen, erfolgt die Metalltrennung erst in der Papierfabrik. Das Papier wird in kleinste Partikel zerkleinert, verwirbelt und anschließend zu Ballen gepresst, die als „Bunte Akten“ recycelt werden – so entstehen daraus unter anderem Hygienepapiere wie Küchentücher.

Neben höchster Sicherheit setzen wir auf nachhaltige Lösungen und stellen sicher, dass Ihre Akten sinnvoll recycelt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Die Vernichtung erfolgt gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3, DIN 66399.
  • Berufsgruppen mit Schweigepflicht gemäß § 203 StGB können sich auf unser geschultes Personal verlassen.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Dinslaken

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Dinslaken) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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