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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Gelsenkirchen

Schnelleinstieg

In vielen privaten Arbeitszimmern und Büros in Gelsenkirchen stapeln sich alte Akten. Wir unterstützen Sie bei der Aktenvernichtung – schnell, zuverlässig und 100-prozentig sicher.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Gelsenkirchen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Gelsenkirchen

Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Größen von Sicherheitsbehältern an, um Ihre vertraulichen Akten sicher zu verwahren. Der kleinere Behälter hat ein Fassungsvermögen von 70 Litern und bietet Platz für etwa 10 Aktenordner. Die mittlere Größe ist die 240-Liter-Datenschutztonne, in der Sie ca. 30 Aktenordner unterbringen können. Wenn Sie größere Mengen an Akten haben, empfehlen wir die 416-Liter-Tonne, die Platz für etwa 55 Ordner bietet.

Unsere Behälter sind verschließbar, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf Ihre Akten erhalten. Sie sind aus robustem Metall gefertigt. Wir möchten sicherstellen, dass Ihre Akten so sicher wie möglich aufbewahrt werden.

Bitte beachten Sie: dass wir Ihre Akten zu einer zertifizierten Anlage transportieren, um sie ordnungsgemäß zu entsorgen. Wir bieten keine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Vertragliche Details

Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung Ihrer vertraulichen Akten. Wenn Sie sich für eine regelmäßige Leerung entscheiden, können Sie wählen, ob Sie dies wöchentlich, alle 2, 4, 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf möchten. Die Preise, die wir Ihnen genannt haben, beziehen sich auf eine einzelne Leerung und umfassen die Bereitstellung des Containers, den Transport sowie die sichere Aktenvernichtung.

Es ist uns wichtig, dass Sie wissen, dass unsere Preise als Komplettpreis zu verstehen sind. Es fallen keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten an, sofern die Stellzeit der Behälter innerhalb von 4 Wochen erfolgt (siehe Tonnenmiete).

Bezahlung

Wir bieten Ihnen zwei einfache Möglichkeiten zur Bezahlung unserer Dienstleistungen an. Die erste Möglichkeit ist die Bezahlung per Rechnung. Kurz nach Ausführung Ihres Auftrags erhalten Sie eine Rechnung per Post, die Sie bequem per Überweisung begleichen können.

Als zweite Möglichkeit bieten wir Ihnen die Teilnahme am Lastschriftverfahren an. Diese Option ist insbesondere dann attraktiv, wenn Sie unsere Aktenvernichtung regelmäßig nutzen möchten. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie eine Zahlung verpassen, da die Zahlung automatisch von Ihrem Konto abgebucht wird.

Was gehört in die Datenschutztonne?

Unsere Sicherheitsbehälter sind speziell für die sichere Durchführung der Aktenvernichtung konzipiert. Damit die Vernichtung effektiv und sicher durchgeführt werden kann, bitten wir Sie darum, dass die Dokumente, die vernichtet werden sollen, ohne weitere Fremdstoffe in den Behälter gelangen. Bitte entfernen Sie insbesondere Büroklammern und Klarsichtfolien vorher aus den Unterlagen. Die Aktenordner selbst können wir für Sie mitentsorgen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistung ausschließlich die Vernichtung von Papierakten umfasst. Wir übernehmen keine Datenträgervernichtung. Daher dürfen keine magnetischen, optischen oder elektronischen Datenträger im Behälter entsorgt werden. Wir möchten sicherstellen, dass die Vernichtung Ihrer vertraulichen Unterlagen sicher und gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt wird.

Für die Vernichtung alter Festplatten bieten wir Ihnen in Gelsenkirchen die Festplattenvernichtung an.

Sichere Aktenvernichtung

Wir möchten Ihnen versichern, dass wir durch unser gesamtes Verfahren sicherstellen, dass die vertraulichen Daten, die sich in den zu vernichtenden Akten befinden, nicht in falsche Hände geraten. Unser Verfahren beginnt bereits bei der Auswahl der Sicherheitsbehälter und erstreckt sich über den gesamten Ablauf. Die Aktenvernichtung wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Sicherheitsstandards durchgeführt.

Sobald Ihre Akten in unserer Anlage ankommen, werden sie in kleine Partikel zerkleinert. Dieser Vorgang allein erschwert bereits erheblich die Rekonstruktion der Informationen. Zusätzlich verwirbeln wir die entstandenen Schnipsel, um sicherzustellen, dass eine Rekonstruktion unmöglich wird.

Die ehemaligen Bedeutungsträger werden von uns zu festen Ballen verpresst, die als Recyclingpapier weiterverwendet werden.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399 Norm für die Aktenvernichtung

Unser Aktenvernichtungsverfahren erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN-Norm 66399. Diese Norm definiert verschiedene Aspekte der Datenvernichtung, sowohl für Papierakten als auch für andere Datenträger. Durch die Einhaltung dieser Norm stellen wir sicher, dass Ihre vertraulichen Informationen gemäß den strengen Standards im europäischen Datenschutz sicher vernichtet werden.

Die DIN-Norm 66399 führt verschiedene Kategorisierungen durch, die als Schutzklassen und Sicherheitsstufen bezeichnet werden. Anhand der Kategorisierung des jeweiligen Dokumentes leiten wir ab, wie es vernichtet werden muss. Die Norm macht zudem Vorgaben zum Ablauf der Vernichtung, um sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit Ihrer Informationen jederzeit gewährleistet ist.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die DIN-Norm 66399 definiert drei Schutzklassen, die anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert sind:

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – Hierbei handelt es sich um interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte.

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – In dieser Kategorie finden sich vertrauliche Daten, deren Offenlegung Betroffenen Schaden zufügen könnte.

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – Diese Schutzklasse umfasst geheime Daten, deren Veröffentlichung eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könnte.

  • Sicherheitsstufen

    Die DIN-Norm 66399 definiert sieben verschiedene Sicherheitsstufen, die anhand der Rekonstruierbarkeit der Datenträger unterschieden werden. Je höher die Sicherheitsstufe, desto höher sind die Anforderungen an die Vernichtung und desto schwieriger gestaltet sich die Wiederherstellung der Informationen.

    Für die meisten Dokumente wenden wir die Sicherheitsstufe 3 an, die bereits sehr hohe Anforderungen an die Vernichtung stellt und eine Rekonstruktion nahezu unmöglich macht. Höhere Sicherheitsstufen sind nur für Dokumente von absoluter Sicherheitsrelevanz von Bedeutung. Datenträger der Schutzklasse 3 müssen mit Sicherheitsstufe 4 oder höher behandelt werden, um die höchste Sicherheitsstufe zu erreichen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Gelsenkirchen

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Gelsenkirchen) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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