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Aktenvernichtung Gera

Schnelleinstieg

Es gibt Momente, in denen man sich nur ungern mit vollen Aktenschränken und überquellenden Schubladen auseinandersetzt. Doch irgendwann ist es an der Zeit, Platz zu schaffen und die Akten zu vernichten. Besonders dann, wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. In Gera bieten wir Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Lösung, um Ihre Akten vertraulich zu entsorgen. Unser Entsorgungsweg ist zertifiziert und gewährleistet die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Dokumente. Sie können den passenden Behälter bequem online bestellen oder sich von uns persönlich beraten lassen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Gera
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Behälter und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Gera bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung. Unsere Behälter sind aus robustem Metall gefertigt und bieten somit einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder ungewollter Einsicht Dritter. Sie können zwischen kleinen, mittleren und großen Behältern wählen, je nachdem, wie viel Platz Sie benötigen. Die Bestellung erfolgt bequem online. In den Grafiken finden Sie Informationen darüber, wie viele Akten und Aktenordner Sie ungefähr in den jeweiligen Behältergrößen entsorgen können. Achten Sie darauf, die für Sie passende Größe auszuwählen.

VERTRAG

Bei einer Bestellung, sei es online oder per E-Mail, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende Lösung auszuwählen. Wir liefern Ihnen die Behälter einmalig und holen sie anschließend wieder ab. Sie können den Behälter entweder innerhalb von maximal 20 Minuten sofort befüllen oder ihn ohne zusätzliche Kosten bis zu 3 Wochen bei sich behalten. Alternativ können Sie sich auch für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen gewünschten Rhythmus regelmäßig ausgetauscht wird. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Tausch "auf Abruf" zu veranlassen. Es fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an. Wenn zwischen Lieferung und Abholung/Tausch maximal 4 Wochen liegen, berechnen wir Ihnen keine Miete. Erst ab der 5. Woche wird eine Miete gemäß unseren Preisen erhoben. Es gibt keine Vertragslaufzeit. Gerne beraten wir Sie, um die für Sie am besten geeignete Variante zu finden.

BEZAHLUNG

Wie stellen die Rechnungen erst nach erbrachter Leistung. Auf der Rechnung selbst erhalten Sie den Nachweis, dass Ihre Akten nach aktuell gültigen DIN Vorgaben vernichtet wurden.

Bei der einmaligen Vernichtung von Akten senden wir Ihnen die Rechnung nach erbrachter Leistung per Mail zu. Wenn Sie bei uns eine dauerhafte Aktenvernichtung in Anspruch nehmen, erhalten Sie die Rechnung abhängig vom gewünschten Leerungsrhythmus ebenfalls per Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In unseren Behältern können Sie problemlos alle Papierakten entsorgen. Sie haben auch die Möglichkeit, ganze Aktenordner in den Behälter zu legen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ordner oft nicht ordentlich gestapelt werden können, wodurch Platz verschwendet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass keine Kunststoffe in den Behälter gelangen dürfen. Wir bitten Sie daher, diese vorher zu entfernen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Klarsichtfolien oder Plastik-Schulhefter. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet und entsorgt werden. Wenn Sie Bedarf an der Entsorgung solcher Datenträger haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung legen wir großen Wert auf Datenschutz. Unsere Abläufe gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Wir protokollieren den Transport sorgfältig, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht in die Inhalte nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile vorher zu entfernen. Das eigentliche Entfernen der Metalle erfolgt später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln geschreddert, wodurch eine Wiederherstellung nahezu unmöglich wird. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Partikel mitunter verwirbelt. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als Stoffgruppe "Bunte Akten" im Papierrecycling verwendet. Oftmals entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie beispielsweise Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN GERA

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre. Für Gewerbetreibende, Unternehmen und gewerbliche Dokumente gelten oft längere Fristen von etwa 10 Jahren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung der rechtlichen Anforderungen.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist für ein Dokument beginnt in dem Jahr, in dem es erstellt wurde. Es ist jedoch möglich, Dokumente auch über diese Frist hinaus aufzubewahren. Eine grobe Faustregel für private Haushalte ist: Heute minus 2 Jahre. Das bedeutet, dass zum Beispiel Ende des Jahres 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 vernichtet werden können. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten kann man zum Beispiel Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2013 vernichten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Im Zweifelsfall empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Er kann Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch außerhalb von Gera an?

Ja, sogar in ganz Thüringen!

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: