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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Gießen

Schnelleinstieg

Bei SERO sind wir auf professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Gießen spezialisiert. Wir bieten Ihnen umfassende Services, informieren Sie über wichtige Aspekte der Aktenvernichtung sowie den Umgang mit Datenträgern und Festplatten und beraten Sie gerne bei weiteren Fragen. Entdecken Sie unser Angebot und erfahren Sie mehr über unsere Leistungen.

Rechnungsstellung
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko: Erst nach erfolgreicher Vernichtung und Abholung Ihrer Akten erhalten Sie die Rechnung per E-Mail.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung
Unsere Behälter sollten ebenerdig aufgestellt werden. Der Transport über Treppen ist nur im Ausnahmefall (leere Behälter) möglich, wobei Kunden für Beschädigungen haften. Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Hinweis zur Stellzeit und Miete

  • Einmalige Bestellung: Sie können Behälter für 1 bis 3 Wochen nutzen oder sofort befüllen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15 bis 20 Minuten Zeit, der Fahrer nimmt den Behälter direkt wieder mit. Mietkosten entstehen in beiden Fällen nicht.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind mietfrei. Bei Leerungen „auf Abruf“ oder einem Rhythmus ab 6 Wochen fallen Mietkosten an.

Informationen zur Aktenvernichtung in Gießen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle zwei Wochen
alle vier Wochen
alle acht Wochen
alle drei Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Gießen bieten wir Ihnen zwei verschiedene Varianten zur Aktenvernichtung an. Unsere Sicherheitsbehälter bestehen aus stabilem Metall und sind in zwei Größen verfügbar. Sie lassen sich abschließen, um Ihre sensiblen Unterlagen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Mit unseren Lösungen gewährleisten wir jederzeit höchste Sicherheit. Gerne beraten wir Sie persönlich, um den idealen Behälter für Ihre Anforderungen auszuwählen.

VERTRAG

Wählen Sie die Lösung, die am besten zu Ihnen passt. In Gießen bieten wir Ihnen sowohl einmalige als auch dauerhafte Aktenvernichtung an, die Sie flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Bei einmaligen Aufträgen können Sie die Behälter sofort befüllen oder bis zu 3 Wochen kostenfrei bei sich aufstellen. Bei einer dauerhaften Aktenvernichtung wählen Sie entweder einen festen Tauschrhythmus oder einen Tausch auf Abruf. Unsere Pauschalpreise garantieren maximale Preistransparenz – ohne versteckte Kosten und ohne Vertragsbindung. Eine Stellzeit von bis zu 4 Wochen bleibt kostenfrei, erst danach fallen Mietkosten an.

BEZAHLUNG

In Gießen stellen wir Ihnen eine Rechnung für unsere Leistungen erst nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung aus. Sie erhalten die Rechnung per E-Mail, zusammen mit einem Nachweis, dass die Vernichtung Ihrer Akten gemäß der gültigen DIN 66399 erfolgt ist. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Leistungen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In den Behältern zur Aktenvernichtung in Gießen können Sie alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier entsorgen. Metallbügel und Büroklammern dürfen dabei an den Akten verbleiben. Wichtig ist jedoch, Klarsichtfolien und Kunststoffe auszusortieren, da diese den Vernichtungsprozess stören können. Andere Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks oder CDs dürfen nicht in die Behälter. Diese müssen separat gesammelt und fachgerecht geschreddert werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Gießen

In Gießen bieten wir Ihnen zwei verschiedene Varianten für die Aktenvernichtung an. Unsere Sicherheitsbehälter aus robustem Metall sind in zwei Größen erhältlich und verschließbar, um Ihre Akten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. So ist jederzeit ein zuverlässiger Schutz gewährleistet. Wir beraten Sie gerne persönlich, welcher Behälter zu Ihren Anforderungen passt.
Bei der Aktenvernichtung in Gießen legen wir größten Wert auf Sicherheit und Datenschutz. Unsere Logistikpartner und wir sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen, und unsere Mitarbeiter sind speziell geschult. Der gesamte Prozess – vom Transport bis zur Vernichtungsanlage – wird sicher und protokolliert durchgeführt.
In unseren Anlagen werden selbst ganze Ordner geschreddert, sodass keine Einsicht in Ihre Akten möglich ist. Metallteile werden in der Sortieranlage aussortiert. Direkt nach dem Schreddern werden die Papierreste verwirbelt, um eine Wiederherstellung auszuschließen. Anschließend werden die Schnipsel zu Ballen gepresst und dem Recycling zugeführt. Daraus entstehen Produkte wie Eierkartons, Recyclingpapier oder Hygienepapier.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Gießen) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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