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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Gladbeck

Schnelleinstieg

Wenn sich die Aktenberge stapeln und der Platz knapp wird, ist eine Aktenvernichtung die richtige Abhilfe. Wir sind Ihr Partner für die Aktenvernichtung in Gladbeck. Damit haben Sie wieder mehr Platz im Regal. Zudem garantieren wir Ihnen immer die Sicherheit Ihrer Daten durch ein zertifiziertes Verfahren.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist durch Sie im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Gladbeck
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Gladbeck bieten wir Ihnen eine breite Auswahl an Sicherheitsbehältern in verschiedenen Größen an. Alle unsere Behälter sind abschließbar, um einen optimalen Schutz vor unbefugtem Zugriff zu gewährleisten. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um den passenden Behälter für Ihre individuellen Anforderungen zu finden.

VERTRAG

In Gladbeck bieten wir Ihnen flexible Vertragsmöglichkeiten an, damit Sie die für Sie passende Option wählen können. Sie haben die Wahl zwischen einer dauerhaften Betreuung oder einem einmaligen Service. Gerne beraten wir Sie persönlich, um die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.

Bei uns gibt es keine Vertragsbindung oder Kündigungsfristen, sodass Sie jederzeit flexibel bleiben. Bei einer Bestellung können Sie die gewünschte Stelldauer direkt auswählen. Sie haben die Möglichkeit, den Behälter sofort zu befüllen oder ihn bis zu 3 Wochen kostenfrei bei sich stehen zu lassen.

Für eine dauerhafte Vernichtung bieten wir Ihnen verschiedene Optionen an, wie beispielsweise einen festen Tauschrhythmus oder einen Tausch auf Abruf. Eine Stelldauer von bis zu 4 Wochen ist immer kostenfrei enthalten. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine geringe Mietgebühr an (siehe oben).

Wir möchten sicherstellen, dass Sie die für Sie passende und flexible Lösung erhalten, um Ihre Aktenvernichtung in Gladbeck optimal zu gestalten.

BEZAHLUNG

Die Bezahlung erfolgt unkompliziert und bequem per Rechnung. Sobald wir die vereinbarte Leistung erbracht haben, erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugesandt. Auf der Rechnung wird deutlich vermerkt, dass die Aktenvernichtung gemäß den geltenden DIN-Vorgaben durchgeführt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung in Anspruch genommen haben oder ein langfristiger Kunde sind.

WAS DARF IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Gladbeck bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in unseren Behältern zur Aktenvernichtung alle Unterlagen aus Pappe und Papier sicher zu entsorgen. Sie können auch ganze Aktenordner inklusive Metallbügel in den Behälter geben. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass dies möglicherweise Platz im Behälter verschwendet.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass keine anderen Fremdstoffe oder elektronische und optische Datenträger in den Behälter gegeben werden dürfen. Bitte sortieren Sie Folien und Kunststoffe vorher aus. Datenträger wie Festplatten, CDs oder USB-Sticks müssen separat gesammelt und entsorgt werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Thema und beantworten Ihre Fragen.

UNSERE SICHERE AKTENVERNICHTUNG IN Gladbeck

In Gladbeck bieten wir Ihnen eine breite Auswahl an Sicherheitsbehältern in verschiedenen Größen an. Unsere Behälter sind alle verschließbar, um einen unbefugten Zugriff zu verhindern und sicherzustellen, dass Ihre vertraulichen Dokumente nicht von Dritten eingesehen oder geöffnet werden können. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um den passenden Behälter für Ihre individuellen Anforderungen zu finden.

Wir legen großen Wert auf Datenschutz während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Gladbeck. Unsere Arbeitsweise entspricht den Vorgaben der DIN 66399, um Ihnen eine zuverlässige und sichere Vernichtung Ihrer Akten zu gewährleisten. Unsere Sicherheitsbehälter sind robust und gewährleisten den Schutz Ihrer Dokumente während des Transports zur Vernichtungsanlage.

In der Anlage werden die Akten und sogar ganze Ordner direkt geschreddert. Anschließend erfolgt eine Sortierung, bei der Fremdstoffe wie beispielsweise Reste von Metallbügeln von Aktenordnern aussortiert werden. Die entstandenen Schnipsel werden in großen Mengen verwirbelt und zu Ballen gepresst. Durch diesen Prozess ist eine Wiederherstellung der Akten nahezu unmöglich.

Sie können sich also darauf verlassen, dass Ihre vertraulichen Informationen sicher und endgültig vernichtet werden.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Gladbeck

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist sehr wichtig, die gültigen Aufbewahrungsfristen zu beachten, insbesondere für Unternehmen und Gewerbetreibende, die eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben. Für Privatpersonen liegt diese Frist im Normalfall deutlich kürzer bei 2 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel für Urkunden, Titel und andere Dokumente, die längere oder kürzere Fristen haben können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich immer bei Ihrem Steuerberater zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Aufbewahrungsfristen einhalten.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Wenn Sie die Aufbewahrungsfristen berücksichtigen, können Sie beispielsweise folgende Akten vernichten:

  • Privatpersonen: Ende 2023 können Akten vernichtet werden, die vor 2 Jahren, also 2021, erstellt wurden.
  • Gewerbetreibende und Unternehmer: Hier können Ende 2023 Dokumente aus 2013 vernichtet werden, also von vor 10 Jahren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Um sicherzugehen, empfehlen wir immer eine individuelle Prüfung durch einen Fachmann, wie beispielsweise Ihren Rechtsanwalt.

Vernichten Sie Akten auch im Umkreis von Gladbeck?

Ja, wir vernichten Ihre Akten sogar fast in ganz Deutschland.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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