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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Grevenbroich

Einstieg

Wenn sich Ihre Akten stapeln und wertvollen Platz beanspruchen, ist eine professionelle Aktenvernichtung die ideale Lösung. Wir sind Ihr verlässlicher Partner in Grevenbroich und sorgen für eine sichere und zertifizierte Vernichtung Ihrer Dokumente. So schaffen Sie wieder Ordnung und gewinnen Platz im Büro oder Archiv.

Zahlung auf Rechnung – kein Risiko für Sie
Sie zahlen erst, nachdem Ihre Akten sicher abgeholt und vernichtet wurden.

Hinweise zur Lieferung und Nutzung

  • Die Behälter müssen ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Kunden haften für eventuelle Beschädigungen.
  • Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Hinweise zur Stellzeit und Miete

  • Einmalige Bestellung: Wählen Sie zwischen einer kostenlosen Standzeit von 1 bis 3 Wochen oder einer Sofortbefüllung innerhalb von 15-20 Minuten.
  • Dauergestellung: Bei regelmäßigen Leerungen bis zu 4 Wochen entstehen keine Mietkosten. Ab einer Standzeit von über 6 Wochen wird eine Mietgebühr berechnet.
Informationen zur Aktenvernichtung in Grevenbroich
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Grevenbroich bieten wir Ihnen hochwertige Sicherheitsbehälter für eine sichere Aktenvernichtung an. Die Behälter bestehen aus stabilem Metall und sind in verschiedenen Größen verfügbar, passend zu Ihren individuellen Anforderungen. Sie sind abschließbar, sodass Ihre vertraulichen Dokumente vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

Unsere anschaulichen Grafiken helfen Ihnen, die passende Behältergröße auszuwählen, oder Sie lassen sich einfach von uns beraten. Bestellen Sie Ihre Sicherheitsbehälter bequem online. Dank ihrer robusten Bauweise bieten sie optimalen Schutz vor äußeren Einflüssen und gewährleisten eine sichere Aufbewahrung sensibler Akten.

VERTRAG

In Grevenbroich profitieren Sie von maximaler Flexibilität bei der Aktenvernichtung – ganz ohne Vertragsbindung oder Kündigungsfrist. Sie können frei wählen, ob Sie eine einmalige Vernichtung oder eine dauerhafte Lösung bevorzugen.

Die Bestellung der Behälter erfolgt bequem online oder per E-Mail, Stammkunden können auch telefonisch nachbestellen. Sie entscheiden, wie lange der Behälter bei Ihnen bleibt: Bei einmaligen Aufträgen können Sie ihn innerhalb von 20 Minuten befüllen oder bis zu 3 Wochen kostenlos behalten.

Bei regelmäßiger Nutzung stehen Ihnen verschiedene Leerungsintervalle zur Verfügung – wöchentlich oder alle 2, 4 oder 8 Wochen. Alternativ können Sie sich bei Bedarf melden und eine Leerung „auf Abruf“ anfordern. Unsere Pauschalpreise beinhalten Lieferung, Abholung, Vernichtung und einen Nachweis. Die ersten 4 Wochen sind kostenfrei, eine Miete fällt erst ab 6 Wochen Stellzeit an.

BEZAHLUNG

In Grevenbroich bezahlen Sie nur für die tatsächlich erbrachte Aktenvernichtung. Sobald alle Nachweise über die sichere Vernichtung Ihrer Dokumente vorliegen, erhalten Sie die Rechnung per E-Mail – erst nach erbrachter Leistung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie unseren Service einmalig oder dauerhaft nutzen. Unser Ziel ist maximale Transparenz, damit Sie genau das bezahlen, was Sie erhalten, ohne versteckte Kosten.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Grevenbroich können Sie in unseren Behältern zur Aktenvernichtung alle Akten aus Papier und Pappe sicher entsorgen. Auch ganze Aktenordner dürfen in den Behälter gegeben werden, einschließlich der Metallbügel, da diese nach dem Schreddern aussortiert werden. Dennoch empfehlen wir, Ordner separat wiederzuverwenden, da sie viel Platz einnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Fremdstoffe wie Festplatten, USB-Sticks oder CDs nicht in den Behälter gehören. Auch Kunststoffmaterialien wie Klarsichtfolien oder Kunststoffhefter sollten entfernt werden, da größere Mengen die Anlagen beschädigen und zu Mehrkosten führen können.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Datenschutz hat bei der Aktenvernichtung in Grevenbroich oberste Priorität. Unsere Abläufe stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand unbefugt auf Ihre Akten zugreifen kann. Der gesamte Prozess wird sorgfältig protokolliert, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

In der Anlage werden komplette Aktenordner mitsamt Metallbestandteilen geschreddert, da wir keine Einsicht in die Dokumente nehmen. Die Metalltrennung erfolgt erst später im Recyclingprozess der Papierfabrik. Das Papier wird in kleine Partikel zerkleinert und verwirbelt, sodass eine Wiederherstellung unmöglich ist. Danach pressen wir die Schnipsel zu Ballen, die als "Bunte Akten" ins Papierrecycling gehen – daraus entstehen unter anderem Hygienepapiere wie Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Datenschutz hat bei der Aktenvernichtung nach DIN 66399 in Grevenbroich höchste Priorität. Unsere Prozesse stellen sicher, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage kein unbefugter Zugriff auf Ihre Dokumente erfolgt. Jeder Schritt wird sorgfältig protokolliert, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden ganze Aktenordner mitsamt Metallteilen geschreddert, da wir keinen Einblick in die Inhalte nehmen. Die Metalltrennung erfolgt erst später im Recyclingprozess der Papierfabrik. Das Papier wird so fein zerkleinert, dass eine Wiederherstellung unmöglich ist. Zusätzlich werden die Partikel verwirbelt, um eine Rekonstruktion zu erschweren. Die entstandenen Papierschnipsel werden zu Ballen gepresst und als „Bunte Akten“ recycelt – häufig zu Hygienepapier wie Küchentüchern weiterverarbeitet.

Wir achten nicht nur auf Sicherheit, sondern auch auf Nachhaltigkeit und sorgen dafür, dass Ihre Dokumente sinnvoll wiederverwertet werden.

Wichtige Hinweise:

  • Die Vernichtung erfolgt gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3, DIN 66399.
  • Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Versicherungen unterliegen § 203 StGB und müssen die Schweigepflicht wahren. Unser geschultes Personal ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Grevenbroich

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Grevenbroich) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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