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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Halle (Saale)

Schnelleinstieg

Es ist verständlich, dass volle Aktenschränke und überquellende Schubladen niemand gerne vor sich hat. Doch irgendwann ist es an der Zeit, Platz zu schaffen und die Akten zu vernichten. Besonders dann, wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, bietet sich eine gute Gelegenheit dazu. In Halle (Saale) bieten wir Ihnen eine kostengünstige, sichere und zuverlässige Lösung, um Ihre Akten professionell zu entsorgen. Mit unserem zertifizierten Entsorgungsweg garantieren wir Ihnen die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Akten. Sie können den passenden Behälter bequem online bestellen oder sich von uns persönlich beraten lassen.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, oder wählen aus unserer Städteübersicht.

Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung

Mit unserem Service kann Ihr Unternehmen seine Ressourcen für die wichtigen Dinge einsetzen. Nachdem Sie uns beauftragen, bekommen Sie Sicherheitsbehälter bereitgestellt, die Sie lediglich befüllen müssen. Wir kümmern uns um den Transport und die Aktenvernichtung. Dabei bezahlen Sie einen Festpreis für die Dienstleistung - es fallen keine zusätzlichen Kosten für Transport oder Behältermiete an. Während der gesamten Prozedur ist die Sicherheit Ihrer Dokumente unsere höchste Priorität. Unser Verfahren ist daher nach DIN 66399 zertifiziert.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Halle (Saale) 
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Halle bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung in verschiedenen Größen an. Unsere Behälter bestehen aus robustem Metall und bieten somit einen zuverlässigen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder ungewollter Einsicht Dritter. Sie können die passende Größe ganz einfach online bestellen und dabei auf Ihre individuellen Bedürfnisse achten. In den beigefügten Grafiken finden Sie zudem Informationen darüber, wie viele Akten und Aktenordner Sie ungefähr in jedem Behälter entsorgen können.

VERTRAG

Bei einer Bestellung, sei es online oder per E-Mail, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende Lösung auszuwählen. Wir liefern Ihnen die Behälter einmalig und holen sie anschließend wieder ab. Sie haben die Wahl, den Behälter innerhalb von maximal 20 Minuten sofort zu befüllen oder ihn ohne zusätzliche Kosten bis zu 3 Wochen bei sich zu behalten. Alternativ können Sie sich auch für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in dem von Ihnen gewünschten Rhythmus regelmäßig ausgetauscht wird. Selbstverständlich können Sie auch einen Tausch "auf Abruf" veranlassen. Bei beiden Varianten fallen keine Transportkosten oder versteckte Kosten an. Wenn zwischen Lieferung und Abholung/Tausch maximal 4 Wochen liegen, berechnen wir Ihnen auch keine Miete. Erst ab der 5. Woche wird eine Miete (siehe oben) berechnet. Gerne beraten wir Sie, um die für Sie am besten geeignete Variante zu finden.

BEZAHLUNG

Wir stellen Ihnen die Rechnungen erst nach Erbringung der Leistung aus. Auf der Rechnung finden Sie den Nachweis, dass Ihre Akten gemäß den aktuellen DIN-Vorgaben vernichtet wurden. Bei einer einmaligen Aktenvernichtung senden wir Ihnen die Rechnung nach Abschluss des Auftrags per E-Mail zu. Wenn Sie sich für unsere dauerhafte Aktenvernichtung entscheiden, erhalten Sie die Rechnung je nach gewünschtem Leerungsrhythmus ebenfalls per E-Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In unseren Sicherheitsbehältern in Halle können Sie problemlos sämtliche Akten aus Papier entsorgen. Sie haben auch die Möglichkeit, ganze Aktenordner in den Behälter zu legen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ordner oft nicht sauber aufeinander fallen und dadurch Platz verschwendet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass keine Kunststoffe in den Behälter gelangen dürfen. Wir bitten Sie daher, diese nach Möglichkeit zu entfernen. Wenn größere Mengen an Kunststoffen enthalten sind, können zusätzliche Kosten entstehen. Dazu gehören beispielsweise Klarsichtfolien oder Schulhefter aus Plastik oder Kunststoff. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks müssen separat vernichtet und entsorgt werden. Wenn Sie Bedarf an der Entsorgung solcher Datenträger haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Der Schutz Ihrer Daten spielt bei der Aktenvernichtung eine entscheidende Rolle. Unsere Prozesse gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage niemand Zugriff auf Ihre Akten hat. Wir dokumentieren den Transport sorgfältig. In unserer Anlage werden die Aktenordner zusammen mit den Metallen geschreddert, da wir keine Einsicht nehmen. Daher ist es nicht möglich, Metallteile zu entfernen. Dies geschieht später in der Papierfabrik während des Recyclingprozesses. Das Papier wird zu kleinen Partikeln zerkleinert. Aufgrund der großen Menge an Papier ist eine Wiederherstellung zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich. Dennoch werden die Partikel gelegentlich verwirbelt, um die Rekonstruktion weiter zu erschweren. Anschließend pressen wir die winzigen Papierschnipsel zu Ballen zusammen. Diese werden als "Bunte Akten" in der Papierrecyclingindustrie verwendet. Oftmals entstehen aus Ihren Akten dann Hygienepapiere wie beispielsweise Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Aktenvernichtung entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern und umfasst verschiedene Aspekte wie die Klassifizierung von Datenträgern und Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Durch die Erfüllung der Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden. Die Norm definiert Schutzklassen für unterschiedliche Arten von Daten und teilt Datenträger in verschiedene Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen, die anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert sind. In Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) fallen interne Daten, deren Offenlegung nur milde Auswirkungen hätte. Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) umfasst vertrauliche Daten, bei deren Offenlegung den Betroffenen Schaden zugefügt werden könnte. Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) betrifft geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahren für Leib und Leben mit sich bringen könnte.

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert, die festlegen, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer möglichen Rekonstruktion verbunden ist. Jede Schutzklasse kann mit spezifischen Sicherheitsstufen behandelt werden. Es gibt auch teilweise Überschneidungen, zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklassen 1 als auch 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Halle

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Es ist schwierig, eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage zu geben, da die Aufbewahrungsfristen je nach Art der Dokumente und den gesetzlichen Vorgaben variieren können. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen für Privatpersonen, Unternehmen und gewerbliche Dokumente zu berücksichtigen.

Als grobe Richtlinie können wir jedoch sagen, dass Privatpersonen und private Haushalte in der Regel Dokumente für einen Zeitraum von etwa 2 Jahren aufbewahren sollten. Gewerbetreibende und Unternehmen haben oft längere Aufbewahrungsfristen, die in der Regel bei etwa 10 Jahren liegen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen geben kann und es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder einer anderen Fachkraft in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist für ein Dokument beginnt in dem Jahr, in dem es erstellt wurde. Es ist jedoch möglich, Dokumente auch über diese Frist hinaus aufzubewahren. Eine grobe Faustregel für private Haushalte ist, dass Dokumente in der Regel nach zwei Jahren vernichtet werden können. Zum Beispiel können Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2021 entsorgt werden. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten kann man zum Beispiel Ende 2023 Dokumente aus dem Jahr 2013 vernichten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt, wie zum Beispiel Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Werden Akten nur in Halle vernichtet?

Wir vernichten Akten in ganz Deutschland. Finden Sie das richte Angebot über die PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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