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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Kempten (Allgäu)

Schnelleinstieg

In Kempten gibt es keine Festspiele, aber wir sorgen für eine sichere und professionelle Aktenvernichtung. Wenn Sie eine schnelle und unkomplizierte Lösung für Ihre Aktenentsorgung suchen, sind wir der richtige Ansprechpartner.

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Aktenvernichtung auf Rechnung – kein Risiko für Sie
Die Zahlung erfolgt erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten – sicher und transparent.

Wichtige Hinweise zur Lieferung und Nutzung

  • Die Behälter müssen ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur mit leeren Behältern möglich, wobei der Kunde für eventuelle Schäden haftet.
  • Um Datenschutz- und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, dürfen die Behälter nicht im Freien stehen.

Hinweise zur Stellzeit und Miete

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter kostenfrei für 1 bis 3 Wochen behalten oder ihn innerhalb von 15-20 Minuten sofort befüllen lassen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind kostenlos. Bei Leerungen „auf Abruf“ oder einer Standzeit über 6 Wochen fallen Mietkosten an.
Informationen zur Aktenvernichtung in Kempten
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter
500 Liter
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Datenschutztonnen

Wenn es um professionelle Aktenvernichtung in Kempten geht, bieten unsere Datenschutzbehälter eine sichere und praktische Lösung. Dank robuster Bauweise und abschließbarer Konstruktion schützen sie vertrauliche Dokumente vor unerwünschtem Zugriff. Ob für Unternehmen oder Privatpersonen – mit unseren Behältern entsorgen Sie Akten sicher und datenschutzkonform.

Vertragsinformationen

Für eine maßgeschneiderte Aktenvernichtung in Kempten bieten wir Ihnen verschiedene Vertragsmöglichkeiten – ohne langfristige Verpflichtungen. Entscheiden Sie selbst, ob Sie unseren Service einmalig oder dauerhaft nutzen möchten. Unsere Container können bis zu 3 Wochen kostenlos bei Ihnen bleiben oder sofort befüllt und abgeholt werden. Falls der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch vor Ort bleibt, fällt eine geringe Mietgebühr an. Für eine langfristige Lösung können Sie regelmäßige Wechsel festlegen oder den Austausch flexibel nach Bedarf anfordern – ohne zusätzliche Transportkosten oder versteckte Gebühren.

Bezahlung

Damit Sie die Zahlung in Kempten so komfortabel wie möglich abwickeln können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, per Rechnung zu zahlen. Nach der Leistungserbringung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail, inklusive des Nachweises, dass die Aktenvernichtung gemäß DIN 66399 durchgeführt wurde. Dieser Service steht sowohl einmaligen als auch regelmäßigen Kunden zur Verfügung – ohne versteckte Gebühren oder umständliche Zahlungsabläufe.

Was gehört in die Tonne

Für die Aktenvernichtung in Kempten bieten wir Ihnen eine einfache Lösung: Papierakten und komplette Aktenordner aus Pappe können direkt in den Behälter gegeben werden – Metallbügel und Büroklammern müssen nicht entfernt werden. Bitte achten Sie darauf, Klarsichtfolien und andere Kunststoffe vorher auszusortieren, da sie den Vernichtungsprozess stören können.

Datenträger wie USB-Sticks, CDs oder Festplatten dürfen nicht mit den Akten entsorgt werden und müssen separat geschreddert werden. Wenn Sie unsicher sind, was in den Aktencontainer darf, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ablauf der Aktenvernichtung

In Kempten setzen wir bei der Aktenvernichtung auf höchste Sicherheitsstandards. Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen, und unser geschultes Personal gewährleistet, dass Ihre Akten sicher vernichtet werden. Der gesamte Prozess – von der Bereitstellung des Containers bis zur endgültigen Zerstörung – wird protokolliert und streng überwacht.

Unsere Vernichtungsanlage ermöglicht es, komplette Aktenordner direkt zu schreddern, ohne vorherige Entnahme von Metallteilen. Diese werden später in der Sortieranlage entfernt. Nach dem Schreddern werden die Papierreste stark verwirbelt, um eine Wiederherstellung unmöglich zu machen. Anschließend werden sie zu Ballen gepresst und für die Herstellung von Recyclingpapier, Eierkartons oder Hygienepapier genutzt.

Für eine sichere und umweltfreundliche Aktenvernichtung in Kempten sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

In Kempten erfolgt die Aktenvernichtung nach den Standards der DIN 66399. Diese Norm legt fest, wie Akten und Datenträger sicher vernichtet werden müssen, und definiert Schutzklassen sowie Sicherheitsstufen für verschiedene Datenträger. Seit Einführung der DSGVO ist sie der zentrale Maßstab für Datenschutz und Datensicherheit.

Die Einstufung in Schutzklassen und spezifische Sicherheitsstufen stellt sicher, dass Dokumente gemäß den gesetzlichen Anforderungen vernichtet werden. Unternehmen, die diese Standards einhalten, können sich zertifizieren lassen.

Wichtige Hinweise:

  • Unsere Vernichtung erfolgt nach Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Unser Personal ist geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es gibt insgesamt sieben Sicherheitsstufen, die festlegen, wie gründlich ein Datenträger zerkleinert werden muss und wie aufwendig eine Rekonstruktion wäre. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es auch Überschneidungen gibt. Zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 nahezu unmöglich, die Daten wiederherzustellen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung in Kempten (Allgäu)) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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