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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Schweinfurt

Schnelleinstieg

Festspiele gibt es in Schweinfurt nicht – aber wir kümmern uns um Ihre Aktenvernichtung, zuverlässig und datenschutzkonform. Ob für Unternehmen oder Privatpersonen, wir bieten Ihnen eine einfache Lösung zur sicheren Entsorgung Ihrer Akten.

Brauchen Sie die Aktenvernichtung in einer anderen Stadt? Dann nutzen Sie unsere PLZ-Suche oder stöbern Sie in unserer Städteübersicht.

Sichere Zahlung per Rechnung
Die Rechnung erhalten Sie erst nach der erfolgreichen Vernichtung Ihrer Akten – 100 % transparent und ohne Risiko.

Hinweise zur Lieferung und Nutzung

  • Unsere Behälter müssen ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur mit leeren Behältern möglich, wobei der Kunde für Schäden haftet.
  • Um Datenschutzverstöße und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, dürfen die Behälter nicht im Freien stehen.

Hinweise zur Stellzeit und Miete

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter kostenfrei für 1 bis 3 Wochen nutzen oder ihn innerhalb von 15-20 Minuten sofort befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind mietfrei. Bei Standzeiten über 6 Wochen fallen Mietkosten an.
Informationen zur Aktenvernichtung in Schweinfurt
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter
500 Liter
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Datenschutztonnen

Für eine zuverlässige Aktenvernichtung in Schweinfurt bieten unsere Datenschutzbehälter die ideale Lösung. Sie sind abschließbar, stabil und in unterschiedlichen Größen erhältlich – perfekt für Unternehmen und Privatpersonen, die ihre sensiblen Akten sicher entsorgen möchten. So stellen Sie sicher, dass Datenschutz jederzeit an erster Stelle steht.

Vertragsinformationen

In Schweinfurt gestalten wir die Aktenvernichtung so flexibel wie möglich. Sie können sich zwischen einer einmaligen oder dauerhaften Lösung entscheiden – ganz ohne Vertragsbindung oder Kündigungsfristen. Behälter bleiben auf Wunsch bis zu 3 Wochen kostenfrei bei Ihnen oder werden nach der Befüllung sofort abgeholt. Erst ab einer Standzeit von über 4 Wochen fällt eine geringe Mietgebühr an. Bei einer regelmäßigen Nutzung können Sie feste Austauschintervalle vereinbaren oder uns spontan informieren, wenn ein Wechsel erforderlich ist. Unser Service bleibt dabei transparent, zuverlässig und ohne versteckte Zusatzkosten.

Bezahlung

Für eine unkomplizierte Zahlung in Schweinfurt bieten wir Ihnen die Möglichkeit, per Rechnung zu zahlen. Nach der Aktenvernichtung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail. Darin wird bestätigt, dass die Vernichtung nach den Standards der DIN 66399 durchgeführt wurde. Ganz gleich, ob Sie unseren Service einmalig oder dauerhaft nutzen – die Zahlung bleibt für Sie jederzeit bequem und unkompliziert.

Was gehört in die Tonne

In Schweinfurt bieten wir Ihnen eine sichere und einfache Lösung zur Aktenvernichtung. Sie können sowohl lose Papierakten als auch ganze Aktenordner aus Pappe entsorgen – Metallbügel und Büroklammern dürfen dabei bleiben. Bitte achten Sie darauf, Klarsichtfolien und Kunststoffe zu entfernen, da diese den Vernichtungsprozess behindern könnten.

Datenträger wie Festplatten, CDs oder USB-Sticks sind im Aktencontainer nicht erlaubt und müssen separat geschreddert werden. Falls Sie Fragen haben, was genau entsorgt werden darf, stehen wir Ihnen jederzeit mit kompetenter Beratung zur Verfügung.

Ablauf der Aktenvernichtung

In Schweinfurt bieten wir eine Aktenvernichtung, die höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards erfüllt. Unsere zertifizierten Entsorgungspartner und speziell geschulten Mitarbeiter sorgen dafür, dass Ihre sensiblen Dokumente sicher und lückenlos vernichtet werden. Jeder Schritt – von der Abholung bis zur Vernichtungsanlage – wird dokumentiert und kontrolliert.

Unsere Anlage ermöglicht die direkte Zerkleinerung kompletter Aktenordner. Metallteile werden später in der Sortieranlage entfernt. Nach dem Schreddern werden die Papierreste in großen Mengen verwirbelt, sodass eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Anschließend werden sie zu Ballen gepresst und weiterverarbeitet – daraus entstehen nachhaltige Produkte wie Recyclingpapier, Eierkartons oder Hygienepapier.

Für eine sichere und umweltfreundliche Aktenvernichtung in Schweinfurt sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

In Schweinfurt setzen wir bei der Aktenvernichtung auf höchste Sicherheitsstandards gemäß DIN 66399. Diese Norm regelt detailliert die Vernichtung von Akten und Datenträgern und bestimmt Schutzklassen sowie Sicherheitsstufen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten.

Die Vorgaben der DIN 66399 sorgen dafür, dass Dokumente und Datenträger je nach Schutzklasse und Sicherheitsstufe zuverlässig zerstört werden. Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen, können sich zertifizieren lassen.

Wichtige Hinweise:

  • Unsere Vernichtung erfolgt gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Versicherungen unterliegen § 203 StGB und müssen die Schweigepflicht einhalten. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Sollten Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es gibt insgesamt sieben Sicherheitsstufen, die festlegen, wie gründlich ein Datenträger zerkleinert werden muss und wie aufwendig eine Rekonstruktion wäre. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es auch Überschneidungen gibt. Zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 nahezu unmöglich, die Daten wiederherzustellen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung in Schweinfurt) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

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Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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