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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Würzburg

Schnelleinstieg

In Würzburg helfen wir Ihnen, Ihre Aktenvernichtung sicher und effizient durchzuführen. Egal, ob einmalig oder dauerhaft – wir bieten eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Aktenentsorgung.

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Bequeme Zahlung per Rechnung
Sie zahlen erst, wenn die Akten erfolgreich abgeholt und vernichtet wurden – ohne Risiko für Sie.

Hinweise zur Lieferung und Nutzung

  • Die Behälter müssen ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur mit leeren Behältern möglich, wobei der Kunde für Schäden haftet.
  • Um Datenschutz und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, dürfen die Behälter nicht im Freien aufgestellt werden.

Hinweise zur Stellzeit und Miete

  • Einmalige Bestellung: Wählen Sie zwischen einer kostenlosen Standzeit von 1 bis 3 Wochen oder einer Sofortbefüllung innerhalb von 15-20 Minuten.
  • Dauergestellung: Bei regelmäßigen Leerungen innerhalb von 4 Wochen fallen keine Mietkosten an. Ab einer Standzeit von über 6 Wochen wird eine Mietgebühr berechnet.
Informationen zur Aktenvernichtung in Würzburg
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter
500 Liter
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Datenschutztonnen

In Würzburg sorgen unsere Datenschutzbehälter für eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung. Sie sind speziell darauf ausgelegt, sensible Dokumente sicher zu entsorgen, ohne dass Unbefugte Zugriff erhalten. Die abschließbaren Behälter sind in verschiedenen Größen verfügbar und bieten sowohl in Büros als auch im privaten Bereich zuverlässigen Schutz für Ihre vertraulichen Unterlagen.

Vertragsinformationen

In Würzburg ermöglichen wir Ihnen eine Aktenvernichtung, die sich ganz nach Ihrem Bedarf richtet – einmalig oder dauerhaft. Ohne Vertragsbindung oder Kündigungsfristen können Sie frei entscheiden, ob der Container bis zu 3 Wochen kostenfrei bei Ihnen bleibt oder direkt nach der Befüllung abgeholt wird. Eine Mietgebühr fällt erst an, wenn der Behälter länger als 4 Wochen vor Ort bleibt. Für langfristige Lösungen bieten wir flexible Austauschintervalle oder einen Tausch auf Abruf. Transparenz und eine unkomplizierte Abwicklung stehen für uns an erster Stelle – ohne versteckte Gebühren.

Bezahlung

In Würzburg möchten wir Ihnen eine bequeme Zahlungsweise für die Aktenvernichtung ermöglichen. Daher bieten wir die Zahlung per Rechnung an. Diese erhalten Sie nach der erbrachten Dienstleistung per E-Mail, mit dem Nachweis, dass die Vernichtung nach den Vorgaben der DIN 66399 erfolgt ist. Ob Sie unseren Service einmalig oder regelmäßig nutzen – die Abrechnung bleibt für Sie stets einfach und transparent.

Was gehört in die Tonne

In Würzburg erleichtern wir Ihnen die Aktenvernichtung, indem Sie sowohl Papierakten als auch komplette Aktenordner aus Pappe entsorgen können. Metallbügel und Büroklammern dürfen dabei verbleiben, während Klarsichtfolien und Kunststoffe vorher entfernt werden sollten, um Störungen in der Anlage zu vermeiden.

Wichtig: Datenträger wie CDs, USB-Sticks oder Festplatten gehören nicht in den Aktencontainer, sondern müssen separat geschreddert werden. Haben Sie Fragen zur richtigen Entsorgung? Unser Team steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Ablauf der Aktenvernichtung

Sicherheit und Datenschutz sind bei der Aktenvernichtung in Würzburg unsere oberste Priorität. Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen, und unser geschultes Team stellt sicher, dass Ihre Akten während des gesamten Prozesses geschützt bleiben. Vom Aufstellen des Containers bis zur endgültigen Vernichtung wird jeder Schritt genau dokumentiert.

In unserer Anlage werden auch ganze Aktenordner geschreddert. Enthaltene Metallteile werden nachträglich in der Sortieranlage entfernt. Direkt nach dem Schreddern erfolgt eine starke Verwirbelung der Papierreste, sodass eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Die zerkleinerten Materialien werden anschließend zu Ballen gepresst und recycelt – daraus entstehen nachhaltige Produkte wie Recyclingpapier, Hygienepapier oder Eierkartons.

Möchten Sie Ihre Akten sicher und ressourcenschonend entsorgen? Dann sind wir Ihr kompetenter Partner in Würzburg.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Aktenvernichtung in Würzburg erfolgt nach den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt den gesamten Prozess der sicheren Vernichtung von Akten und Datenträgern. Sie unterteilt Datenträger in Schutzklassen und Sicherheitsstufen und ist seit Einführung der DSGVO der zentrale Standard für Datenschutz und Datenvernichtung.

Durch die genaue Definition der Anforderungen wird sichergestellt, dass vertrauliche Dokumente und Datenträger sicher und irreversibel vernichtet werden. Unternehmen können durch die Einhaltung dieser Norm eine Zertifizierung erhalten.

Wichtige Hinweise:

  • Unsere Vernichtung entspricht Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Für Berufsgruppen mit Schweigepflicht, wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen, gilt § 203 StGB. Unser Personal ist speziell geschult und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Gerne beantworten wir Ihnen alle weiteren Fragen zu diesem Thema.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es gibt insgesamt sieben Sicherheitsstufen, die festlegen, wie gründlich ein Datenträger zerkleinert werden muss und wie aufwendig eine Rekonstruktion wäre. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es auch Überschneidungen gibt. Zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 nahezu unmöglich, die Daten wiederherzustellen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung in Würzburg) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

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Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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