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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Ingolstadt

Schnelleinstieg

Professionelle Aktenvernichtung in Ingolstadt: Ihr Schlüssel zum umfassenden Datenschutz. Unsere sichere Entsorgung vertraulicher Dokumente gewährleistet die Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien. Als führender Anbieter für Aktenvernichtung in Ingolstadt bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sensible Informationen zuverlässig zu schützen und gleichzeitig wertvolle Bürofläche freizusetzen. Entdecken Sie die Vorteile unserer professionellen Aktenvernichtung in Ingolstadt.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Bayern.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Ingolstadt 
Tonnengrößen

70 Liter

240 Liter 

500 Liter 

Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter
    • 9,90 € für 240
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Datenschutztonnen

In Ingolstadt bieten wir Ihnen ein umfassendes Sortiment an hochsicheren Behältern für die professionelle Aktenvernichtung. Unsere Produktpalette reicht von platzsparenden Datentonnen für kleinere Büros bis hin zu großvolumigen Sicherheitsbehältern für Unternehmen mit hohem Dokumentenaufkommen.

Jeder unserer Behälter ist speziell darauf ausgelegt, Ihre sensiblen Unterlagen optimal zu schützen. Die robusten Konstruktionen und zuverlässigen Verschlusssysteme verhindern effektiv jeden unbefugten Zugriff auf Ihre vertraulichen Dokumente. Damit erfüllen wir nicht nur die strengsten Sicherheitsstandards, sondern übertreffen oft sogar die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz.

Unser erfahrenes Team in Ingolstadt steht Ihnen mit fundierter Beratung zur Seite, um die perfekte Behälterlösung für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu finden. Wir berücksichtigen dabei Faktoren wie Ihr Dokumentenvolumen, die räumlichen Gegebenheiten und branchenspezifische Anforderungen, um eine optimale Empfehlung auszusprechen.

Vertragsinformationen

Wir verstehen, dass jedes Unternehmen und jeder Haushalt einzigartige Entsorgungsanforderungen hat. Deshalb bieten wir Ihnen flexible Vertragsoptionen, die sich perfekt an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen lassen.

Für Projekte oder einmalige Entrümpelungen eignet sich unsere Einmalleistung hervorragend. Sie profitieren von einer kostenfreien Behälternutzung (Miete) für bis zu drei Wochen, mit der Option zur sofortigen Abholung nach der Befüllung. Erst ab der vierten Woche fällt eine geringe Mietgebühr an, was Ihnen maximale Flexibilität bei minimalen Kosten bietet.

Unternehmen mit regelmäßigem Entsorgungsbedarf schätzen unsere dauerhafte Betreuung. Sie bestimmen den Tauschrhythmus, und wir passen uns flexibel an Ihre sich ändernden Anforderungen an. Für Kunden mit schwankendem Bedarf bieten wir zudem einen Tausch auf Abruf an - die ultimative Lösung für maximale Flexibilität.

Unser Versprechen an Sie geht über bloße Flexibilität hinaus. Wir binden Sie nicht an langfristige Verträge und verzichten auf Kündigungsfristen. Unsere transparente Preisgestaltung ohne versteckte Gebühren und zusätzliche Transportkosten gibt Ihnen volle Kontrolle über Ihre Entsorgungskosten.

Bezahlung

Genießen Sie bei uns einen unkomplizierten Abrechnungsprozess und höchste Standards bei der Datenvernichtung:

1. Bequeme Rechnungsstellung:
- Rechnung per E-Mail nach erbrachter Leistung
- Gilt für Einmalaufträge und Dauerkunden gleichermaßen

2. Zertifizierte Datenvernichtung:
- Dokumentierte Vernichtung nach DIN 66399
- Garantierte Sicherheit für Ihre sensiblen Informationen

3. Transparenz und Vertrauen:
- Auflistung der erbrachten Leistungen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung für Ihre Unterlagen

Profitieren Sie von unserem kundenfreundlichen Zahlungsmodell und der Gewissheit, dass Ihre Daten professionell und normgerecht vernichtet werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine sichere und gesetzeskonforme Entsorgung Ihrer vertraulichen Dokumente.

Was gehört in die Tonne

Unsere speziell konzipierten Behälter zur Aktenvernichtung bieten Ihnen maximale Flexibilität und Sicherheit bei der Entsorgung sensibler Dokumente. Sie können problemlos alle Arten von Akten und Aktenordnern aus Pappe und Papier einwerfen, ohne sich Gedanken um Metallbügel oder Büroklammern machen zu müssen - diese können bedenkenlos an den Akten verbleiben.


Für einen reibungslosen Vernichtungsprozess und zum Schutz unserer Anlagen bitten wir Sie, Klarsichtfolien und Kunststoffe vorher zu entfernen. Diese Materialien könnten sonst die Maschinen verkleben oder beschädigen und somit die sichere Vernichtung Ihrer Daten gefährden.

Bitte beachten Sie, dass andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks eine spezielle Behandlung erfordern. Diese sollten nicht in die regulären Aktenbehälter gegeben werden.

Ablauf der Aktenvernichtung

Bei der Aktenvernichtung steht der Schutz Ihrer sensiblen Informationen an oberster Stelle. Unser lückenloser, DIN 66399-konformer Prozess garantiert absolute Vertraulichkeit von der Abholung bis zur endgültigen Vernichtung Ihrer Dokumente.

Nach der Abholung Ihrer Aktenvernichtungstonne beginnt unser sorgfältig protokollierter Vorgang. Zunächst trennen wir die metallischen Bestandteile der Aktenordner ab. Anschließend zerkleinern wir die Papiere in winzige Schnipsel, die eine Rekonstruktion nahezu unmöglich machen. Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, verwirbeln wir diese Schnipsel zusätzlich.

Die resultierenden, mikroskopisch kleinen Papierfetzen pressen wir zu großen Ballen. Diese "Bunten Akten" finden als wertvoller Rohstoff für Recyclingpapier Verwendung, beispielsweise in der Produktion von Toilettenpapier oder Küchentüchern.

Während des gesamten Prozesses gewährleisten wir, dass niemand - auch nicht unsere eigenen Mitarbeiter - Zugang zu Ihren vertraulichen Informationen erhält. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre sensiblen Daten zu jedem Zeitpunkt geschützt sind.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unser gesamter Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine Aktenvernichtung fest, die mit der Datenschutz-Grundverordnung konform ist. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse nach den Maßgaben der Norm organisieren, bekommen ein entsprechendes Zertifikat. Die DIN 66399 legt zum Einen verschiedene Schutzklassen fest. Diese helfen dabei, die zu vernichtenden Dokumente zu klassifizieren. Daneben existiert eine Klassifikation für den Datenträger. Das können neben klassischen Akten auch elektronische Formen der Datenspeicherung sein. Zudem legt die Norm verschiedene Sicherheitsstufen fest. Diese machen Mindestangaben für die Vernichtung nach der jeweiligen Sicherheitsstufe.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

    Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

  • Sicherheitsstufen

    Die Sicherheitsstufen legen Mindestanforderungen für die Vernichtung fest. Diese beziehen sich auf den Rekonstruktionsaufwand, der nach der Anwendung dieser Stufe betrieben werden müsste. So werden u. a. Partikelgrößen für die zerkleinerten Datenträger vorgegeben. Insgesamt werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse: Bestimmte Stufen erfordern eine entsprechende Schutzklasse. So dürfen z. B. Dokumente der Schutzklasse 3 nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden. Die Sicherheitsstufen haben sehr feine Abstufungen. Besonders die hohen Klassen sind dann vor allem für streng geheime Dokumente relevant. Der Stand, mit dem wir die Dokumente vernichten, ist Sicherheitsstufe 3. Bereits hier sind die Anforderungen bereits so streng, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Ingolstadt

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die korrekte Handhabung von Dokumenten ist ein entscheidender Aspekt des Datenschutzes und der Compliance. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen spielen dabei eine zentrale Rolle und variieren je nach Dokumentenart und Verwendungszweck erheblich.

Für Privatpersonen gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren ab Erstellungsdatum. Unternehmen und Gewerbetreibende müssen hingegen oft längere Zeiträume beachten, die sich auf bis zu zehn Jahre erstrecken können. Diese verlängerten Fristen betreffen insbesondere geschäftliche und steuerrelevante Unterlagen.

Aufgrund der Komplexität und möglicher Sonderregelungen empfiehlt es sich dringend, fachkundige Beratung einzuholen. Ein Steuerberater oder Rechtsexperte kann Sie bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Aufbewahrungs- und Vernichtungskonzepts unterstützen. So vermeiden Sie die vorzeitige Vernichtung wichtiger Dokumente und potenzielle rechtliche Konsequenzen.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Frage "Kann das weg oder noch nicht?" stellt sich viele, wenn es um die Aufbewahrung von Dokumenten geht. Die Antwort darauf ist nicht immer einfach, da die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen je nach Dokumentenart und -zweck variieren können.

Für Privathaushalte gilt in der Regel eine überschaubare Frist von zwei Jahren ab Erstellungsdatum. Das bedeutet, Dokumente aus dem Jahr 2021 könnten bereits 2023 fachgerecht entsorgt werden. Diese Richtlinie erleichtert das persönliche Dokumentenmanagement erheblich.

Gewerbetreibende und Unternehmen müssen dagegen oft längere Zeiträume berücksichtigen. Hier erstrecken sich die Aufbewahrungsfristen häufig auf bis zu zehn Jahre, insbesondere für geschäftsrelevante und steuerliche Unterlagen. Diese verlängerte Frist gewährleistet die Nachvollziehbarkeit geschäftlicher Vorgänge und erfüllt rechtliche Anforderungen.


Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen zu beachten. Bestimmte Dokumente wie Urkunden oder Gerichtsurteile können deutlich längere oder sogar unbegrenzte Aufbewahrungsfristen haben. Diese Sonderfälle erfordern besondere Aufmerksamkeit im Dokumentenmanagement.

Ist die Aktenvernichtung nur in Ingolstadt verfügbar oder bieten Sie diesen Service auch an anderen Standorten an?

Unseren Service bieten wir in fast ganz Deutschland an. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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