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Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Aktenvernichtung Kassel

Schnelleinstieg

Unsere professionelle Aktenvernichtung in Kassel bietet Ihnen eine bequeme Lösung, um Platz in Ihren vollen Aktenschränken zu schaffen. Wir übernehmen die unangenehme Aufgabe der Aktenentsorgung für Sie. Dabei legen wir größten Wert auf die Sicherheit Ihrer Daten und verwenden zertifizierte Verfahren, um Ihre vertraulichen Informationen zu schützen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Kassel 
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 660 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Kassel sind mit einem robusten Metallgehäuse ausgestattet, um die Sicherheit Ihrer Akten zu gewährleisten. Zusätzlich verfügen sie über einen abschließbaren Deckel, um den Zugriff auf die Dokumente zu kontrollieren und unbefugten Zugriff zu verhindern. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre vertraulichen Informationen jederzeit geschützt sind.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Wir bieten Ihnen verschiedene Vertragsmodalitäten für unsere Aktenvernichtung in Kassel an. Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung. Bei der regelmäßigen Abholung können Sie aus verschiedenen Leerungsrhythmen wählen. Die angegebenen Preise beziehen sich auf eine einzelne Leerung und beinhalten die Bereitstellung des Behälters, den Transport sowie die Aktenvernichtung. Es fallen keine weiteren Kosten an, insbesondere keine Miete für den Sicherheitsbehälter, wenn zwischen der Behältergestellung und -abholung maximal 4 Wochen liegen.

BEZAHLUNG

Für die einmalige Nutzung unseres Services erhalten Sie kurz nach der Durchführung des Auftrags eine Rechnung per Post. Wenn Sie sich für eine regelmäßige Leerung entscheiden, erhalten Sie die Rechnung monatlich zugestellt.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Kassel bieten ausschließlich einen Service für die Aktenvernichtung an. Das bedeutet, dass Sie nur Papierdokumente und gegebenenfalls Aktenordner in den Behälter werfen dürfen. Andere vertrauliche Unterlagen wie Mikrofilme. Für digitale Speichermedien (CDs, DVDs) und Festplatten fragen Sie bitte separat bei uns an. Zudem können Klarsichtfolien und Kunststoffmappen nicht über den Behälter für die Aktenvernichtung entsorgt werden.

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG

Der Schutz Ihrer Daten hat für uns oberste Priorität. Unsere Prozesse gewährleisten zu jeder Zeit die Sicherheit Ihrer vertraulichen Informationen. Sowohl während der Aktenvernichtung als auch für unsere Mitarbeiter ist ein Zugriff auf die Dokumente ausgeschlossen. Wir führen detaillierte Protokolle über jeden Schritt des Vorgangs und halten uns dabei an die Vorgaben der DIN 66399.

Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden die metallischen Bestandteile der Aktenordner entfernt. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung der Papiere. Die Schnipsel sind bereits so klein, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist. Um die Wiederherstellung weiter zu erschweren, werden die Schnipsel zusätzlich verwirbelt. Die winzigen Papierfetzen werden dann zu großen Papierballen gepresst. Diese "Bunten Akten" sind ein beliebter Rohstoff für Recyclingpapier, beispielsweise für Toilettenpapier oder Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

SICHERE VERNICHTUNG DER AKTEN DIN 66399

Unser gesamter Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399, einer Norm, die die Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung festlegt. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse gemäß dieser Norm organisieren, erhalten ein entsprechendes Zertifikat. Die DIN 66399 definiert verschiedene Schutzklassen, die dabei helfen, die zu vernichtenden Dokumente zu klassifizieren. Darüber hinaus gibt es eine Klassifikation für Datenträger, die sowohl traditionelle Akten als auch elektronische Speichermedien umfasst. Die Norm legt auch verschiedene Sicherheitsstufen fest, die Mindestanforderungen für die Vernichtung je nach Sicherheitsstufe vorgeben.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

    Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen. Im Berliner Regierungsviertel jedoch häuft sich vermutlich die Anzahl an Dokumenten, die der Schutzklasse 3 zugeschlagen werden müssen.

  • Sicherheitsstufen

    Die Sicherheitsstufen legen Mindestanforderungen für die Vernichtung fest. Diese beziehen sich auf den Rekonstruktionsaufwand, der nach der Anwendung dieser Stufe betrieben werden müsste. So werden u. a. Partikelgrößen für die zerkleinerten Datenträger vorgegeben. Insgesamt werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse: Bestimmte Stufen erfordern eine entsprechende Schutzklasse. So dürfen z. B. Dokumente der Schutzklasse 3 nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden. Die Sicherheitsstufen haben sehr feine Abstufungen. Besonders die hohen Klassen sind dann vor allem für streng geheime Dokumente relevant. Der Stand, mit dem wir die Dokumente vernichten, ist Sicherheitsstufe 3. Bereits hier sind die Anforderungen bereits so streng, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN KASSEL

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente können nicht pauschal beantwortet werden, da sie von der Art des Dokuments abhängen. Es gibt gesetzliche Vorgaben für die Aufbewahrungsdauer verschiedener Dokumente. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren, um die geltenden Fristen zu erfahren. In der Regel müssen Privatpersonen Dokumente für einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahren, während Unternehmen in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren einhalten müssen.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt ab dem Ende des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatpersonen bedeutet dies, dass die meisten Unterlagen aus dem Jahr 2020 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können in der Regel die meisten Dokumente aus dem Jahr 2013 entsorgen. Es ist jedoch wichtig, mögliche Abweichungen zu beachten und sich im Zweifelsfall zu erkundigen.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Kassel an?

Unser Service ist aktuell auf Kassel begrenzt. Für eine genaue Überprüfung nutzen nutzen Sie gern unser PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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