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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Kerpen

Schnelleinstieg

Übervolle Aktenschränke sind ein Ärgernis, doch wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, wird es Zeit für eine sichere Aktenvernichtung. In Kerpen bieten wir Ihnen eine effiziente und zertifizierte Lösung zur Entsorgung Ihrer vertraulichen Dokumente.

Bestellen Sie einfach online den passenden Sicherheitsbehälter oder lassen Sie sich persönlich beraten. Falls Sie eine Aktenvernichtung in einer anderen Region benötigen, nutzen Sie unsere PLZ-Suche oder die Städteübersicht für Nordrhein-Westfalen.

Sichere Zahlung per Rechnung
Sie bezahlen erst nach der erfolgreichen Abholung und Vernichtung Ihrer Akten – ohne versteckte Kosten.

Wichtige Hinweise:

  • Unsere Behälter müssen ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Um Datenschutz und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, dürfen die Behälter nicht im Freien stehen.

Stellzeit und Miete:

  • Einmalige Bestellung: Nutzen Sie den Behälter bis zu 3 Wochen kostenlos oder wählen Sie die Sofortbefüllung innerhalb von 15–20 Minuten.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind mietfrei. Ab einer Standzeit von mehr als 6 Wochen wird eine Mietgebühr berechnet. 
Informationen zur Aktenvernichtung in Kerpen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Kerpen erhalten Sie Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen für eine zuverlässige Aktenvernichtung. Ob Sie nur wenige Dokumente oder ganze Ordner entsorgen möchten – unsere stabilen Metallbehälter bieten maximalen Schutz vor unbefugtem Zugriff.

Die Bestellung ist unkompliziert und erfolgt online. Anhand unserer Grafiken können Sie schnell erkennen, wie viele Akten in die jeweiligen Behälter passen, sodass Sie die optimale Größe für Ihren Bedarf auswählen können.

VERTRAG

In Kerpen haben Sie bei einer Bestellung per E-Mail oder online die Wahl zwischen verschiedenen Aktenvernichtungs-Optionen. Wir stellen Ihnen die Behälter einmalig bereit und holen sie nach der Nutzung wieder ab. Sie können den Behälter sofort innerhalb von 20 Minuten befüllen oder ihn bis zu 3 Wochen kostenfrei bei sich behalten.

Für eine langfristige Nutzung bieten wir regelmäßige Austauschintervalle oder eine flexible Abruf-Lösung an. In beiden Fällen entstehen keine Transportkosten. Eine Miete fällt erst an, wenn der Behälter länger als 4 Wochen vor Ort bleibt. Wir beraten Sie gerne, um die beste Variante für Ihre Anforderungen zu finden.

BEZAHLUNG

In Kerpen erfolgt die Rechnungsstellung erst nach der erfolgreichen Aktenvernichtung. Sie erhalten einen detaillierten Nachweis über die sichere Entsorgung Ihrer Dokumente.

Bei einmaligen Aufträgen wird Ihnen die Rechnung nach Abschluss der Vernichtung per E-Mail zugesandt. Bei einer dauerhaften Nutzung erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend Ihres gewählten Leerungsintervalls – ebenfalls per E-Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Kerpen bieten wir Ihnen Sicherheitsbehälter, in denen Sie Ihre Papierakten sicher entsorgen können. Auch ganze Aktenordner dürfen in den Behälter gelegt werden. Beachten Sie jedoch, dass diese nicht immer optimal aufeinanderfallen und dadurch Platz verloren gehen kann.

Bitte achten Sie darauf, dass keine Kunststoffmaterialien in den Behälter gelangen. Klarsichtfolien, Kunststoffhefter und ähnliche Materialien sollten vorher entfernt werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Andere Datenträger wie USB-Sticks, CDs oder Festplatten gehören nicht in den Behälter und müssen separat vernichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu einer sicheren Entsorgungsmöglichkeit.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung in Kerpen steht der Datenschutz an erster Stelle. Unser sicheres Verfahren stellt sicher, dass während des Transports kein Zugriff auf Ihre Akten möglich ist. Die gesamte Logistik wird lückenlos dokumentiert, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Ihre Aktenordner werden direkt in der Anlage geschreddert – inklusive Metallteile, die später im Recyclingprozess der Papierfabrik entfernt werden. Durch die feine Zerkleinerung des Papiers und eine zusätzliche Verwirbelung wird eine Rekonstruktion nahezu unmöglich gemacht. Die entstandenen Papierschnipsel werden zu Ballen gepresst und als „Bunte Akten“ weiterverwertet – oft für die Herstellung von Hygienepapieren wie Küchentüchern.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

In Kerpen setzen wir bei der Aktenvernichtung auf die Einhaltung der DIN 66399, die sämtliche Anforderungen an die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern regelt. Diese Norm legt Schutzklassen und Sicherheitsstufen fest und definiert, wie Dokumente und digitale Datenträger sicher vernichtet werden müssen.

Seit der Einführung der DSGVO ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für Datenschutz und Sicherheit. Unternehmen, die die Vorgaben umsetzen, können entsprechende Zertifizierungen erhalten.

Wichtige Hinweise:

  • Vernichtung gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Berufsgruppen mit Schweigepflicht (z. B. Ärzte, Anwälte) unterliegen § 203 StGB. Unser speziell geschultes Personal gewährleistet absolute Vertraulichkeit.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen gemäß der Norm definiert. Diese Stufen legen fest, wie intensiv ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand für eine mögliche Rekonstruktion betrieben werden müsste. Jede Schutzklasse kann mit spezifischen Sicherheitsstufen behandelt werden. Es gibt auch Überschneidungen zwischen den Stufen: So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei der Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Kerpen) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: