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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Koblenz

Schnelleinstieg

In Koblenz legen wir besonderen Wert auf die sichere Aktenvernichtung und die Einhaltung höchster Datenschutzstandards. Unsere maßgeschneiderten Behälterlösungen bieten Ihnen eine effiziente Möglichkeit, Ihre Akten sicher und professionell zu entsorgen.

Zahlung auf Rechnung – ohne Risiko
Sie bezahlen erst nach der erfolgreichen Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

  • Unsere Behälter müssen ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Kunden haften für eventuelle Schäden.
  • Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverstöße und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter 1 bis 3 Wochen kostenfrei nutzen oder innerhalb von 15–20 Minuten sofort befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind mietfrei. Eine Mietgebühr fällt erst ab der 5. Woche an.

Informationen zur Aktenvernichtung in Koblenz
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter 

416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere Aktenvernichtung in Koblenz bietet Ihnen höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit. Wir stellen robuste, abschließbare Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen zur Verfügung, die einen maximalen Schutz Ihrer vertraulichen Dokumente gewährleisten und unbefugten Zugriff verhindern.

Gerne beraten wir Sie persönlich, um die passende Behältergröße für Ihre individuellen Anforderungen zu finden und Ihre Aktenvernichtung so effizient wie möglich zu gestalten.

VERTRAG

In Koblenz bieten wir Ihnen flexible Vertragsmöglichkeiten für die Aktenvernichtung, sodass Sie selbst entscheiden können, ob Sie eine einmalige Entsorgung oder eine regelmäßige Betreuung wünschen. Wir verzichten auf langfristige Verpflichtungen oder Kündigungsfristen, damit Sie maximale Flexibilität genießen.

Nach Ihrer Bestellung wählen Sie, ob der Behälter bis zu 3 Wochen kostenfrei bei Ihnen verbleibt oder ob er direkt nach der Befüllung abgeholt wird. Erst bei einer Standzeit von über 4 Wochen wird eine geringe Mietgebühr fällig.

Alternativ bieten wir Ihnen eine langfristige Lösung mit festen Austauschintervallen oder einen flexiblen Tausch nach Bedarf. Alle Preise sind transparent, es gibt keine versteckten Transportkosten oder Gebühren.

BEZAHLUNG

In Koblenz bieten wir Ihnen eine bequeme Zahlung per Rechnung an. Nach erfolgreicher Durchführung der Aktenvernichtung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail.

Die Rechnung enthält den Nachweis, dass die Vernichtung gemäß den geltenden DIN-Normen, insbesondere DIN 66399, erfolgt ist. Dies gilt sowohl für einmalige Aufträge als auch für regelmäßige Kunden.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Koblenz sind für alle Akten und Aktenordner aus Papier und Pappe geeignet. Metallbügel und Büroklammern können an den Akten verbleiben, da sie den Vernichtungsprozess nicht stören.

Bitte achten Sie darauf, Klarsichtfolien und Kunststoffmaterialien zu entfernen, da sie die Anlage beschädigen oder verkleben können. CDs, Festplatten oder USB-Sticks gehören nicht in die Aktenbehälter – diese müssen gesondert geschreddert und entsorgt werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

In Koblenz bieten wir Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in drei verschiedenen Größen an: 70 Liter, 240 Liter und 416 Liter. Unsere Behälter bestehen aus robustem Metall und sind abschließbar, um Ihre Akten und vertraulichen Dokumente sicher vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Wir legen großen Wert auf Datenschutz und Sicherheit – unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen mit speziell geschultem Personal. Der gesamte Prozess, von der Bereitstellung des Behälters bis zur endgültigen Vernichtung, wird lückenlos protokolliert.

In unserer Vernichtungsanlage werden ganze Aktenordner geschreddert, ohne dass Einsicht in die Dokumente möglich ist. Metallteile werden später in der Sortieranlage entfernt. Die feinen Papierreste werden zusätzlich verwirbelt, um eine Rekonstruktion zu verhindern, und anschließend zu großen Ballen gepresst. Diese werden dem Papierrecycling zugeführt und unter anderem für nachhaltige Eierkartons, Recyclingprodukte oder Hygienepapier weiterverwendet.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Aktenvernichtung in Koblenz erfolgt nach den strengen Vorgaben der DIN 66399, die den Standard für die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern setzt. Diese Norm regelt nicht nur die technischen Anforderungen an die Vernichtungsanlagen, sondern auch die Prozesse, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die DIN 66399 zum zentralen Maßstab für die sichere Datenvernichtung geworden. Unternehmen, die diese Vorgaben einhalten, können entsprechende Zertifizierungen erhalten.

Hinweise zur Datensicherheit:

  • Vernichtung gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3
  • Berufsgruppen mit Schweigepflicht (z. B. Ärzte, Anwälte, Versicherungen) unterliegen § 203 StGB und sind verpflichtet, vertrauliche Informationen zu schützen. Unser geschultes Personal stellt sicher, dass sämtliche Vorgaben eingehalten werden.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Koblenz) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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