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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Leverkusen

Schnelleinstieg

Wenn Aktenarchive aus allen Nähten platzen, wird es Zeit für eine sichere Aktenvernichtung. In Leverkusen bieten wir Ihnen eine professionelle Entsorgungslösung, die kostengünstig, zuverlässig und datenschutzkonform ist.

Bestellen Sie Ihren Sicherheitsbehälter online oder lassen Sie sich persönlich beraten. Falls Sie eine andere Region suchen, steht Ihnen unsere PLZ-Suche oder Städteübersicht für NRW zur Verfügung.

Rechnung erst nach erbrachter Leistung
Die Bezahlung erfolgt erst nach der sicheren Abholung und Vernichtung Ihrer Akten – ohne Risiko.

Lieferung und Nutzung:

  • Behälter sollten ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Behälter dürfen nicht im Freien aufgestellt werden, um Datenschutz- und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Mietregelung:

  • Einmalige Bestellung: Wählen Sie zwischen einer kostenlosen Standzeit von 1 bis 3 Wochen oder einer Sofortbefüllung innerhalb von 15–20 Minuten.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen innerhalb von 4 Wochen sind kostenlos. Eine Miete fällt erst an, wenn der Behälter länger als 6 Wochen bei Ihnen bleibt. 
Informationen zur Aktenvernichtung in Leverkusen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Für die sichere Aktenvernichtung in Leverkusen bieten wir Ihnen hochwertige Sicherheitsbehälter aus Metall an. Sie sind in mehreren Größen erhältlich – von kleinen Behältern für überschaubare Mengen bis hin zu großen Varianten für umfangreiche Aktenbestände.

Die Bestellung können Sie direkt online vornehmen. In unseren Grafiken sehen Sie eine Übersicht, welche Behältergröße für Ihre Dokumentenmenge geeignet ist. So schützen Sie Ihre sensiblen Daten effektiv und verhindern ungewollten Zugriff.

VERTRAG

Bestellen Sie in Leverkusen ganz bequem online oder per E-Mail und wählen Sie die für Sie ideale Aktenvernichtungs-Lösung. Wir liefern Ihnen den Behälter einmalig und holen ihn anschließend wieder ab. Entscheiden Sie selbst, ob Sie ihn direkt innerhalb von 20 Minuten befüllen oder ihn kostenfrei bis zu 3 Wochen bei sich behalten möchten.

Für eine dauerhafte Lösung bieten wir regelmäßige Tauschintervalle oder einen Tausch auf Abruf an. In beiden Fällen fallen keine Transportkosten an. Solange der Behälter maximal 4 Wochen bei Ihnen bleibt, bleibt die Nutzung mietfrei. Erst ab der 5. Woche berechnen wir eine Mietgebühr. Lassen Sie sich gerne beraten, um die optimale Lösung zu finden.

BEZAHLUNG

Für die Aktenvernichtung in Leverkusen erhalten Sie die Rechnung erst nach erbrachter Leistung. Sie enthält einen Nachweis über die ordnungsgemäße Vernichtung Ihrer Dokumente.

Nach einer einmaligen Vernichtung senden wir Ihnen die Rechnung nach Auftragsabschluss per E-Mail zu. Bei einer dauerhaften Nutzung erhalten Sie diese je nach gewähltem Leerungsrhythmus automatisch per E-Mail.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Sicherheitsbehälter in Leverkusen eignen sich ideal für die Entsorgung von Papierakten. Auch komplette Aktenordner können entsorgt werden, allerdings sollten Sie beachten, dass sie nicht immer effizient gestapelt werden können und dadurch Platz verloren geht.

Wichtig ist, dass keine Kunststoffe in den Behälter gelangen. Klarsichtfolien, Kunststoffhefter und ähnliche Materialien sollten vorher entfernt werden, um mögliche Zusatzkosten zu vermeiden. Datenträger wie CDs, USB-Sticks oder Festplatten müssen gesondert entsorgt werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

In Leverkusen gewährleisten wir eine sichere Aktenvernichtung, bei der der Schutz Ihrer Daten oberste Priorität hat. Während des Transports zur Vernichtungsanlage bleibt ein unbefugter Zugriff ausgeschlossen. Jeder Schritt wird dokumentiert, um maximale Sicherheit zu garantieren.

Die Aktenordner werden vollständig geschreddert, einschließlich Metallteile, die erst im weiteren Recyclingprozess entfernt werden. Das geschredderte Papier wird zu feinen Partikeln verarbeitet und verwirbelt, um eine Wiederherstellung auszuschließen. Anschließend werden die Partikel zu Ballen gepresst und als „Bunte Akten“ ins Papierrecycling gegeben – häufig für die Produktion von Hygienepapier wie Küchentüchern.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Aktenvernichtung in Leverkusen erfolgt nach den Standards der DIN 66399, die festlegt, wie Akten und Datenträger sicher vernichtet werden müssen. Die Norm definiert Schutzklassen, Datenträgerkategorien und spezifische Sicherheitsstufen für die Zerkleinerung sensibler Informationen.

Mit der Einführung der DSGVO ist die Einhaltung dieser Norm ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzes. Unternehmen, die alle Vorgaben umsetzen, können entsprechende Zertifizierungen erhalten.

Rechtliche Hinweise:

  • Die Vernichtung erfolgt gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Berufsgruppen mit Schweigepflicht (z. B. Ärzte, Anwälte) unterliegen den Bestimmungen des § 203 StGB. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen gemäß der Norm definiert. Diese Stufen legen fest, wie intensiv ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand für eine mögliche Rekonstruktion betrieben werden müsste. Jede Schutzklasse kann mit spezifischen Sicherheitsstufen behandelt werden. Es gibt auch Überschneidungen zwischen den Stufen: So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei der Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Leverkusen) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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