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Aktenvernichtung Lingen

Schnelleinstieg

In Lingen, einer Stadt, die am pulsierenden Fluss Ems liegt und für ihre lebendige Kultur und starke Wirtschaft bekannt ist, bieten wir Ihnen erstklassige Aktenvernichtungsdienste an. Unsere Expertise in der sicheren und sorgfältigen Vernichtung vertraulicher Dokumente macht uns zum idealen Partner für Ihre Datenschutzbedürfnisse. Profitieren Sie von unserer zuverlässigen und effizienten Dienstleistung, die speziell darauf ausgerichtet ist, den Schutz Ihrer sensiblen Informationen zu gewährleisten.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Lingen
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

DATENSCHUTZTONNEN

In Lingen bieten wir unsere Datenschutztonnen an, um Ihre vertraulichen Unterlagen sicher zu vernichten. Verfügbar in Größen von 70l, 240l und 416l, bieten diese robusten Metallbehälter, ausgestattet mit einem sicheren Schloss, den idealen Schutz für Unternehmen, die Datenschutz hochschätzen. Sie sorgen dafür, dass Ihre Dokumente bis zur Vernichtung sicher und unzugänglich aufbewahrt werden.

VERTRAG

In Lingen entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Aktenvernichtungsdienste, die genau auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt sind. Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Dokumentenvernichtung, die sich Ihrer speziellen Situation anpasst. Unmittelbar nach der Lieferung können Sie unsere Behälter für eine Sofortbefüllung nutzen oder sie bis zu drei Wochen ohne zusätzliche Mietkosten stehen lassen. Beachten Sie, dass erst ab einer Stelldauer von mehr als vier Wochen eine geringe Mietgebühr anfällt. (siehe oben) Für langfristige Aktenvernichtungspläne bieten wir flexible Tauschrhythmen an, die festgelegt oder nach Bedarf angepasst werden können. Bei uns erwarten Sie Transparenz und Fairness ohne versteckte Kosten oder bindende Vertragslaufzeiten.

BEZAHLUNG

Bei uns in Lingen steht Ihr Komfort im Vordergrund, insbesondere wenn es um den Bezahlprozess geht. Wir bieten Ihnen die einfache Option, per Rechnung zu zahlen, die Sie genau einen Monat nach Nutzung unserer Dienstleistungen bequem per E-Mail erhalten. Diese Rechnung dient nicht nur als Beleg unserer erbrachten Leistung, sondern bestätigt auch, dass wir Ihre Dokumente gemäß den strengen Sicherheitsstandards der DIN 66399 vernichtet haben. Ganz gleich, ob Sie unsere Dienste einmalig oder als Dauerkunde in Anspruch nehmen.

WAS GEHÖRT IN DIE AKTENTONNE?

Mit unserem Service können Sie Ihre Aktenordner aus Pappe oder Papier mühelos vernichten lassen. Ein zusätzlicher Vorteil ist die Unkompliziertheit im Umgang mit Metallbügeln oder Büroklammern in Ihren Akten – diese können problemlos an den Dokumenten verbleiben. Wir bitten Sie jedoch, Klarsichtfolien und Kunststoffe zu entfernen, um eine reibungslose Vernichtung zu ermöglichen, da diese Materialien die Maschinen beeinträchtigen können. Beachten Sie auch, dass Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks separat entsorgt werden müssen und nicht in den Aktenbehälter gehören.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

In Lingen steht bei unserer Aktenvernichtung die Sicherheit und der Datenschutz an oberster Stelle. Unsere eigens entwickelten Sicherheitsbehälter aus robustem Metall sind mit einem sicheren Schloss versehen, um Ihre sensiblen Daten bestmöglich zu schützen. Unsere Zertifizierung und die unserer Logistikpartner im Entsorgungsbereich, zusammen mit unserem geschulten Personal, gewährleisten zu jeder Zeit die Sicherheit Ihrer Unterlagen. Vom Moment der Bereitstellung des Behälters bis zum Abschluss der Vernichtung wird jeder Schritt sorgfältig protokolliert. In unserer hochmodernen Vernichtungsanlage werden komplette Aktenordner geschreddert, wobei Metallteile im Anschluss entfernt werden. Die Papierreste werden so vermischt, dass eine Rekonstruktion der Dokumente praktisch ausgeschlossen ist. Anschließend pressen wir diese Reste zu Ballen und führen sie einem umweltfreundlichen Recyclingprozess zu, um daraus nachhaltige Produkte wie Eierkartons, Recyclingpapier oder Hygieneprodukte herzustellen.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 gültig ist, trat die Norm 66399 in Kraft. In ihr werden Bestimmungen zur sicheren Akten- und Datenträgervernichtung gemacht. Dazu macht die Norm genaue Vorgaben, z. B. auch für die Partikelgröße bei der Festplattenvernichtung. Eine sichere Aktenvernichtung zeichnet sich durch ein Zertifikat aus.

Die Norm teilt Daten zunächst in verschiedene Schutzklassen ein. Aus diesen ergeben sich zusammen mit der Art der Informationsträger und den angewandten Sicherheitsstufen eine exakte Vorgabe, wie die Daten zu vernichten sind.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Es werden drei Schutzklassen unterschieden. Dabei zieht die Norm die Art der Informationen in Betracht und kategorisiert die Gefahren bei unerwünschter Veröffentlichung.

    Schutzklasse 1: normaler Schutz nötig – Daten für interne Zwecke, deren Leak unangenehme Folgen haben könnte

    Schutzklasse 2: hoher Schutz nötig – Daten, die vertraulich sind und deren Veröffentlichung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen könnte

    Schutzklasse 3: sehr hoher Schutz nötig – geheime Daten, deren Veröffentlichung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann

    Üblicherweise kommt die dritte Klasse nur in Ausnahmefällen vor. Die meisten Unterlagen von Privatpersonen und Unternehmen fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

  • Sicherheitsstufen

    Es werden insgesamt sieben Sicherheitsstufen unterschieden. Diese machen immer strengere Vorgaben über die Zerkleinerung der Datenträger, Abweichungstoleranz und Rekonstruierbarkeit. Die Sicherheitsstufen korrespondieren mit den Schutzklassen: So können Daten der Schutzklasse 2 nicht mit den niedrigsten Sicherheitsstufen behandelt werden.

    Für die meisten Unterlagen genügt die Anwendung der Sicherheitsstufe 3.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Lingen

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Bei der Handhabung vertraulicher Dokumente kommt unweigerlich die Entscheidung:Sollen diese aufbewahrt oder vernichtet werden?Beachten Sie, dass die Aufbewahrungsfristen je nach Art der Dokumente und ihrem Zweck variieren und gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Für private Haushalte ist die Regel oft klar: Dokumente sollten normalerweise zwei Jahre nach Erstellung aufbewahrt werden. Bei Geschäftsdokumenten und für Gewerbetreibende können diese Fristen jedoch bis zu zehn Jahre betragen. Berücksichtigen Sie spezielle Vorgaben und ziehen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater oder einen Fachexperten hinzu, um eine korrekte und fristgerechte Verwaltung Ihrer Dokumente zu gewährleisten. Da jeder Fall individuell ist, sollte er entsprechend geprüft werden. Informieren Sie sich also gründlich über die Aufbewahrungsfristen und rechtlichen Bestimmungen, bevor Sie Dokumente vernichten, denn sie könnten in der Zukunft noch von Bedeutung sein.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Das Entsorgen von Akten und Dokumenten kann nicht nur befreiend sein, sondern auch Ordnung in Ihr Büro oder Zuhause bringen. Bevor Sie sich jedoch von Ihren alten Akten trennen, ist es wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben im Klaren zu sein. Manchmal könnten Sie die Dokumente in Zukunft noch benötigen oder aus rechtlichen Gründen aufbewahren müssen.

Nehmen wir als Beispiel Ihre Steuererklärung von 2019. Normalerweise beträgt die Aufbewahrungsfrist für solche Dokumente zwei Jahre. Das bedeutet, dass Sie Ihre Unterlagen aus 2019 im Jahr 2021 gefahrlos entsorgen können. Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, die berücksichtigt werden müssen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen Steuerberater oder Fachexperten zu wenden, der Ihnen genauere Informationen geben kann.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen sind oft längere Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren üblich. Doch auch hier gibt es spezifische Regelungen, die beachtet werden müssen. Sich über diese Fristen und Vorschriften zu informieren, ist entscheidend, um keine wichtigen Dokumente voreilig zu vernichten oder versehentlich zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Lingen an?

Wir vernichten Akten in fast ganz Deutschland. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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