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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Ludwigshafen am Rhein

Schnelleinstieg

In Ludwigshafen stehen Sicherheit und Datenschutz bei der Aktenvernichtung an erster Stelle. Unsere stabilen Sicherheitsbehälter ermöglichen eine sichere und effiziente Entsorgung vertraulicher Dokumente.

Sichere Zahlung per Rechnung
Sie zahlen erst nach der erfolgreichen Vernichtung Ihrer Akten – ohne Risiko.

Lieferung und Nutzung:

  • Unsere Behälter müssen ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverletzungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Mietregelung:

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter bis zu 3 Wochen kostenlos nutzen oder innerhalb von 15–20 Minuten sofort befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen innerhalb von 4 Wochen sind mietfrei. Erst ab der 5. Woche fällt eine Mietgebühr an.

Informationen zur Aktenvernichtung in Ludwigshafen
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter 

416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Für eine sichere Aktenvernichtung in Ludwigshafen bieten wir Ihnen verschiedene Behältergrößen an, damit Sie genau die richtige Lösung für Ihren Bedarf finden. Unsere stabilen, abschließbaren Behälter schützen Ihre sensiblen Unterlagen zuverlässig vor unbefugtem Zugriff.

Lassen Sie sich von uns beraten – wir helfen Ihnen, die optimale Behältergröße für eine sichere und effiziente Aktenvernichtung auszuwählen.

VERTRAG

In Ludwigshafen legen wir großen Wert auf flexible Lösungen für die Aktenvernichtung. Sie können eine einmalige Abholung oder eine regelmäßige Entsorgung wählen – ganz ohne langfristige Verpflichtungen oder Kündigungsfristen.

Bei Ihrer Bestellung entscheiden Sie, ob der Behälter bis zu 3 Wochen kostenlos bei Ihnen stehen bleibt oder ob er nach der Befüllung sofort abgeholt wird. Eine Mietgebühr fällt erst an, wenn der Behälter länger als 4 Wochen unverändert bei Ihnen steht.

Zusätzlich können Sie sich für feste Austauschintervalle oder einen Tausch auf Abruf entscheiden. Transparente Preise ohne versteckte Gebühren garantieren Ihnen volle Kostensicherheit.

BEZAHLUNG

In Ludwigshafen setzen wir auf volle Transparenz bei der Aktenvernichtung. Deshalb erhalten Sie nach Abschluss der Dienstleistung die Rechnung bequem per E-Mail.

Darin wird bestätigt, dass die Vernichtung Ihrer Akten nach den Vorgaben der DIN 66399 erfolgt ist. Dies gilt sowohl für einzelne Aufträge als auch für dauerhafte Kunden.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Sicherheitsbehälter in Ludwigshafen eignen sich für die Aktenvernichtung von Papierdokumenten und Aktenordnern aus Pappe. Metallbügel und Büroklammern müssen nicht entfernt werden, da sie im späteren Recyclingprozess aussortiert werden.

Um den Vernichtungsprozess nicht zu beeinträchtigen, bitten wir Sie, Klarsichtfolien und Kunststoffmappen vorab zu entfernen. Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks sind nicht für die Aktenvernichtung geeignet und müssen separat entsorgt werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Für eine zuverlässige Aktenvernichtung in Ludwigshafen bieten wir Ihnen drei verschiedene Sicherheitsbehälter an: 70 Liter, 240 Liter und 416 Liter. Alle Behälter bestehen aus hochwertigem Metall und sind abschließbar, um den Schutz Ihrer sensiblen Akten zu gewährleisten.

Unser gesamter Entsorgungsprozess ist sicher und zertifiziert. Unsere geschulten Mitarbeiter und zertifizierten Entsorgungspartner sorgen dafür, dass jeder Schritt – von der Bereitstellung des Behälters bis zur endgültigen Aktenvernichtung – lückenlos dokumentiert wird.

In der Vernichtungsanlage werden ganze Aktenordner geschreddert, wobei Metallteile in einer separaten Sortieranlage entfernt werden. Anschließend werden die Papierreste verwirbelt und zu Ballen gepresst, die dem Papierrecycling zugeführt werden. Daraus entstehen nachhaltige Eierkartons, Hygienepapier und weitere Recyclingprodukte.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Aktenvernichtung in Ludwigshafen basiert auf den strengen Vorgaben der DIN 66399, die den gesamten Prozess der sicheren Daten- und Aktenvernichtung regelt. Diese Norm legt Schutzklassen und Sicherheitsstufen fest, die den Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit gerecht werden.

Seit der Einführung der DSGVO hat die Einhaltung der DIN 66399 an Bedeutung gewonnen und ist mittlerweile der anerkannte Standard für eine rechtskonforme Vernichtung vertraulicher Dokumente. Wer die Norm einhält, kann sich entsprechende Zertifizierungen sichern.

Sicherheitsrichtlinien:

  • Vernichtung gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Berufsgruppen mit besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Ärzte, Anwälte) unterliegen § 203 StGB. Unser geschultes Personal stellt sicher, dass alle Vorgaben strikt eingehalten werden.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Ludwigshafen am Rhein) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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