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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Meerbusch

Schnelleinstieg

Herzlich willkommen zu unserem professionellen Aktenvernichtungsservice, bei dem der Schutz Ihrer vertraulichen Informationen an oberster Stelle steht. Wir sind stolz darauf, Ihnen eine maßgeschneiderte und sichere Lösung für die Vernichtung Ihrer sensiblen Dokumente anbieten zu können, die sowohl Effizienz als auch absolute Diskretion gewährleistet. Unser Service richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die Wert auf Datenschutz und umweltfreundliche Entsorgung legen.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Meerbusch
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere robusten Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung sind die verlässliche Wahl zur sicheren Entsorgung Ihrer vertraulichen Papiere. Sie sind in zwei Größen, 240 Liter und 416 Liter, verfügbar und somit ideal für unterschiedlichste Anforderungen und Raumgrößen geeignet. Gefertigt aus strapazierfähigem Metall, bieten sie nicht nur hohe Stabilität, sondern sind auch resistent gegen äußere Einflüsse und Beschädigungen. Jeder Behälter ist mit einem Schloss ausgestattet, um unbefugten Zugriff zu verhindern und Ihre Dokumente bis zur endgültigen Vernichtung sicher zu bewahren. Besonders geeignet für Pappe-Schnellhefter und Leitz-Ordner, sind diese Behälter ideal für Büroumgebungen.

VERTRAG

In Meerbusch bieten wir flexible Vertragsgestaltungen, die Ihnen die Freiheit geben, zwischen einer einmaligen Nutzung unserer Dienste oder kontinuierlicher Unterstützung zu wählen. Wir binden Sie nicht an feste Laufzeiten oder Kündigungsfristen. Bei Ihrer Bestellung können Sie entscheiden, ob Sie den Behälter bis zu drei Wochen kostenfrei behalten oder eine umgehende Abholung nach Befüllung wünschen. Für eine Nutzung des Behälters über vier Wochen hinaus erheben wir eine geringe Mietgebühr. Für dauerhafte Bedürfnisse bieten wir auch regelmäßige Behälterwechsel an, die Ihrem Zeitplan entsprechen. (Dauergestellung) Zusätzlich ist jederzeit ein Behältertausch möglich, ohne dass dabei Transportkosten oder versteckte Gebühren anfallen.

BEZAHLUNG

In Meerbusch bieten wir Ihnen den Komfort der Zahlung per Rechnung. Nachdem wir unsere Dienstleistung erbracht haben, senden wir Ihnen die Rechnung per E-Mail zu. Auf dieser wird vermerkt sein, dass die Aktenvernichtung gemäß den Normen der DIN 66399 erfolgt ist. Diese bequeme Zahlungsweise gilt unabhängig davon, ob Sie unsere Dienste einmalig in Anspruch nehmen oder ein dauerhafter Kunde sind.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Unsere Behälter für die Aktenvernichtung sind ideal für alle Arten von Papierdokumenten, einschließlich Schnellhefter und Pappe-Leitzordner. Sie können Ihre Dokumente problemlos entsorgen, auch wenn sie Metallbügel oder Büroklammern enthalten. Wichtig ist allerdings, dass Klarsichtfolien und Kunststoffe vorab entfernt werden, da sie den Schredderprozess stören und die Maschinen beschädigen können. Beachten Sie bitte, dass unsere Behälter nicht für die Entsorgung von Speichermedien wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks geeignet sind. Diese Datenträger sollten separat gesammelt und durch spezialisierte Verfahren sicher vernichtet werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Meerbusch

In Meerbusch steht die Sicherheit und der Schutz Ihrer sensiblen Daten für uns an erster Stelle. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit speziell geschultem Personal in Datenschutz und professioneller Aktenvernichtung garantieren wir höchste Standards. Unser Prozess umfasst alles von der Bereitstellung sicherer Behälter bis hin zur vollständigen Vernichtung Ihrer Dokumente, inklusive Schnellhefter und Leitz-Ordner aus Pappe. In unserer Anlage werden Ihre Unterlagen gründlich zerkleinert, Metallteile separiert und die Papierreste so vermischt, dass eine Rekonstruktion unmöglich wird. Abschließend führen wir das zerkleinerte Papier dem Recycling zu, um daraus umweltfreundliche Produkte zu erzeugen.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Akten- und Datenträgervernichtung folgen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm definiert die verschiedenen Aspekte der Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Begriffsbestimmung bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Unternehmen, die die Vorgaben erfüllen, erhalten entsprechende Zertifikate. Die Norm legt Schutzklassen für unterschiedliche Arten von Daten fest und kategorisiert die verschiedenen Datenträger. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen definiert, die Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten oder Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG in Meerbusch

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Dokumente aufbewahren oder vernichten sollen? Beachten Sie, dass die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen je nach Dokumententyp variieren können. In der Regel sind Privatpersonen und private Haushalte verpflichtet, Dokumente mindestens zwei Jahre ab dem Erstellungsdatum zu archivieren. Geschäftliche Dokumente von Unternehmern und Firmen unterliegen oft längeren Aufbewahrungsfristen, die bis zu zehn Jahre dauern können. In speziellen Fällen ist es empfehlenswert, eine Beratung durch einen Steuerberater oder einen Fachexperten in Anspruch zu nehmen, um eine versehentliche und vorzeitige Vernichtung wichtiger Unterlagen zu verhindern, da die Anforderungen je nach individuellem Fall variieren können.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Entsorgung alter Akten und Dokumente kann nicht nur für Klarheit in Ihrem Büro oder Zuhause sorgen, sondern auch ein Gefühl der Erleichterung bringen. Allerdings sollten Sie vor dem Entfernen Ihrer alten Unterlagen die Aufbewahrungsfristen und rechtlichen Anforderungen genau kennen. In manchen Fällen könnten Sie die Dokumente später noch benötigen oder aus rechtlichen Gründen aufbewahren müssen. Betrachten wir beispielsweise Ihre Steuererklärung aus dem Jahr 2019. Üblicherweise liegt die Aufbewahrungsfrist für solche Dokumente beizwei Jahren, was bedeutet, dass Sie die Dokumente aus 2019 ab dem Jahr 2021 sicher entsorgen können. Beachten Sie jedoch, dass es Ausnahmen und spezielle Regelungen gibt. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder einen Experten zu Rate zu ziehen, der Ihnen präzise Auskunft geben kann. Für Geschäftsleute und Firmen sind längere Fristen von bis zu zehn Jahren üblich, auch hier gilt es, die spezifischen Vorschriften zu beachten. Sich über diese Fristen und Richtlinien zu informieren ist entscheidend, um nicht versehentlich wichtige Dokumente zu früh zu vernichten oder unnötig lange aufzubewahren.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Meerbusch an?

Wir vernichten Akten in fast ganz Deutschland. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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