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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Menden

Schnelleinstieg

Überfüllte Aktenordner sind ein Problem in vielen Büros und Arbeitszimmern in Menden. Mit unserer sicheren Aktenvernichtung schaffen Sie wieder Ordnung und schützen Ihre sensiblen Daten.

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Zahlung erst nach erbrachter Leistung
Die Rechnung erhalten Sie erst nach der erfolgreichen Vernichtung Ihrer Akten – ohne versteckte Kosten.

Lieferung und Nutzung:

  • Unsere Behälter müssen ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Um Datenschutz und Schäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden, dürfen Behälter nicht im Freien aufgestellt werden.

Mietregelung:

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter bis zu 3 Wochen kostenfrei nutzen oder ihn innerhalb von 15–20 Minuten sofort befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind kostenlos. Eine Mietgebühr fällt erst ab der 5. Woche an.

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Menden
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung

Für die sichere Aktenvernichtung in Menden bieten wir Ihnen Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen an, damit Sie den passenden Behälter für Ihren individuellen Bedarf finden. Unsere stabilen Metallbehälter gewährleisten, dass Ihre sensiblen Dokumente jederzeit geschützt bleiben.

Dank des abschließbaren Deckels sind Ihre Akten sicher verwahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt – bis zur endgültigen Vernichtung.

Vertragliche Details

In Menden können Sie Ihre Aktenvernichtung flexibel gestalten – ob einmalig oder regelmäßig. Wählen Sie zwischen einer Leerung wöchentlich, alle 2, 4 oder 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf, je nachdem, was für Sie am besten passt.

Unsere Preise sind Pauschalpreise und beinhalten die komplette Dienstleistung: Containerbereitstellung, Transport und Aktenvernichtung. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an – solange die Stellzeit 4 Wochen nicht überschreitet (siehe Tonnenmiete).

Bezahlung

In Menden stellen wir Ihnen die Rechnung für eine einmalige Aktenvernichtung direkt nach dem abgeschlossenen Auftrag aus. Bei einer regelmäßigen Leerung senden wir Ihnen am Monatsende eine gesammelte Rechnung für alle erfolgten Entsorgungen.

Alternativ können Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden – so wird der Rechnungsbetrag automatisch von Ihrem Konto eingezogen, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.

Was gehört in die Tonne?

In Menden stellen wir Ihnen Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass nur Papierunterlagen, Aktenordner und Mappen aus Papier oder Pappe entsorgt werden dürfen.

Um eine effiziente Vernichtung sicherzustellen, sollten Kunststoffmaterialien wie Folien oder Kunststoffmappen vorher entfernt werden. Falls Sie unsicher sind, ob ein Material geeignet ist, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Hinweis: Datenträger wie CDs, Festplatten oder andere digitale Speichermedien dürfen nicht mit den Akten entsorgt werden. Für eine sichere Vernichtung dieser Medien bieten wir eine separate Festplattenvernichtung in Menden an.

So läuft die Aktenvernichtung ab

Unsere Aktenvernichtung in Menden erfolgt nach den Sicherheitsstandards der DIN 66399, sodass Ihre vertraulichen Dokumente maximal geschützt sind. Während des Transports zur Vernichtungsanlage ist kein Zugriff durch Unbefugte möglich, und der gesamte Vorgang wird exakt protokolliert.

In unserer Anlage werden Aktenordner samt Metallbestandteilen geschreddert, um eine vollständige Vernichtung sicherzustellen. Eine vorherige Trennung der Metalle erfolgt nicht, da wir die Dokumente nicht einsehen. Die Metallabscheidung erfolgt erst im späteren Recyclingprozess. Das Papier wird fein zerkleinert und zusätzlich verwirbelt, um jegliche Rekonstruktion unmöglich zu machen.

Die Papierschnipsel werden zu Ballen gepresst und als "Bunte Akten" ins Recycling gegeben – oft für die Produktion von Hygienepapieren wie Küchentüchern. So gewährleisten wir höchste Sicherheit bei der Aktenvernichtung und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399 Norm für die Aktenvernichtung

Die Norm DIN 66399 regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Definition von Begriffen bis hin zu den Anforderungen an Anlagen und Prozesse. Die Einhaltung dieser Norm ist der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung, insbesondere seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat. Wenn die Vorgaben eingehalten werden, werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und Kategorien für Datenträger fest. Abhängig von der Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden. Diese Sicherheitsstufen geben Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen nicht wiederhergestellt werden können.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die DIN 66399 definiert drei Schutzklassen, die anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert werden.

    Die Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) umfasst interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte. Beispiele dafür sind allgemeine Geschäftsinformationen oder allgemein zugängliche öffentliche Informationen.

    Die Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf vertrauliche Daten, deren Offenlegung den Betroffenen schaden könnte. Dazu gehören beispielsweise personenbezogene Daten oder vertrauliche Geschäftsinformationen.

    Die Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf geheime Daten, deren Veröffentlichung eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könnte. Dazu gehören beispielsweise Staatsgeheimnisse oder Informationen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit.

  • Sicherheitsstufen

    Die DIN 66399 definiert sieben Sicherheitsstufen, die angeben, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es teilweise auch Überschneidungen gibt. So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Sicherheitsstufen sind sehr granular eingeteilt, um sicherzustellen, dass die Vernichtung der Dokumente den jeweiligen Anforderungen entspricht. In der Praxis ist es jedoch oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist. In den meisten Fällen reicht daher eine Vernichtung auf dieser Stufe aus.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

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Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

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Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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