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Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Aktenvernichtung Oberhausen

Schnelleinstieg

In vielen privaten Arbeitszimmern und Büros in Oberhausen stapeln sich alte Akten. Wir unterstützen Sie bei der Aktenvernichtung – schnell, zuverlässig und 100-prozentig sicher.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

 
Informationen zur Aktenvernichtung in Oberhausen
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Oberhausen

Unsere Sicherheitsbehälter sind speziell entworfen worden, um sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen jederzeit vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Dazu bestehen die Behälter aus robustem Metall und verfügen über einen abschließbaren Deckel, der zusätzliche Sicherheit bietet.

Unsere Sicherheitsbehälter sind in zwei verschiedenen Größen erhältlich, um den unterschiedlichen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden. Wir bieten Behälter mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern und 416 Litern an, sodass Sie die Größe wählen können, die am besten zu Ihren Anforderungen passt.

Vertragliche Details

Neben der Auswahl der Größe können Sie auch verschiedene Details der Aktenvernichtung bestimmen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine einmalige Aktenvernichtung zu beauftragen oder auch eine regelmäßige Entsorgung (Dauergestellung) zu veranlassen. Wenn Sie sich für die regelmäßige Entsorgung entscheiden, fallen lediglich Gebühren für die einzelne Leerung der Behälter an.

Unsere Preise verstehen sich als Komplettpreis, was bedeutet, dass wir keine zusätzlichen Transportgebühren oder Behältermieten berechnen. Bei einer Stellzeit von bis zu 4 Wochen ist die Tonnenmiete sogar inklusive.

Bezahlung

Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten zur Bezahlung an. Die erste Option ist die Bezahlung per Rechnung. Kurz nach der Ausführung Ihres Auftrags erhalten Sie eine Rechnung auf dem Postweg, die Sie bequem per Überweisung begleichen können.

Wenn Sie unsere Aktenvernichtung regelmäßig in Anspruch nehmen möchten, ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren eine attraktive Option. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung monatlich. Wir ziehen den fälligen Betrag bequem von Ihrem Bankkonto ein, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung?

Wir bitten Sie darum, in den Sicherheitsbehältern lediglich Papierakten samt Ordnern zu entsorgen. Bitte entfernen Sie Kunststoff- und Klarsichtfolien vor der Entsorgung. Da es sich bei unserem Service um eine Aktenvernichtung und nicht um eine Datenträgervernichtung handelt, können keine Festplatten, USB-Sticks und ähnliche Datenträger in den Behältern entsorgt werden.

Wenn Sie alte Festplatten entsorgen möchten, bieten wir Ihnen gerne unsere Festplattenentsorgung in Oberhausen an.

Sichere Aktenvernichtung

Unser gesamtes Aktenvernichtungsverfahren ist nach DIN 66399 zertifiziert. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass unsere gesamte Dienstleistung, von der Bereitstellung der Behälter bis hin zur endgültigen Vernichtung der Dokumente, den höchsten Standards in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz entspricht.

Die DIN 66399 ist eine Norm, die speziell für die Vernichtung von Datenträgern und vertraulichen Dokumenten entwickelt wurde. Sie legt strenge Anforderungen an alle Aspekte des Vernichtungsprozesses fest, einschließlich der Art und Weise, wie die Dokumente gesammelt, transportiert, gelagert und vernichtet werden.

Durch unsere Zertifizierung nach DIN 66399 stellen wir sicher, dass alle Verfahrensschritte unseren hohen Standards in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit entsprechen.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

Norm für die Aktenvernichtung

Unser Aktenvernichtungsverfahren entspricht den Vorgaben der DIN-Norm 66399, die speziell für die Vernichtung von Daten und vertraulichen Dokumenten entwickelt wurde. Diese Norm definiert verschiedene Aspekte der Datenvernichtung, sowohl für Papierakten als auch andere Datenträger, und stellt sicher, dass eine Aktenvernichtung nach den strengen Standards im europäischen Datenschutz erfolgt.

Die DIN-Norm 66399 kategorisiert die Schriftstücke nach Schutzklassen und Sicherheitsstufen. Anhand dieser Kategorisierung leitet sich ab, wie die Dokumente vernichtet werden müssen, um ein Maximum an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Zudem legt die Norm klare Vorgaben zum Ablauf der Vernichtung fest, einschließlich der Art und Weise, wie die Dokumente gesammelt, transportiert und vernichtet werden.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die DIN-Norm 66399 definiert drei Schutzklassen, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt dabei anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    In Schutzklasse 1 (normal) fallen interne Daten, deren Offenlegung eine mild negative Auswirkung hätte. Hierunter fallen beispielsweise interne Mitteilungen, Akten und Korrespondenzen.

    Schutzklasse 2 (hoch) umfasst vertrauliche Daten, deren Offenlegung für betroffene Personen oder Institutionen schädlich sein könnte. Hierunter fallen beispielsweise Verträge, Finanzdokumente oder medizinische Akten.

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) betrifft geheime Daten, deren Offenlegung eine Gefahr für Leib und Leben bergen kann. Hierunter fallen beispielsweise Militärakten oder Dokumente mit staatlichem Geheimhaltungsgrad.

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatpersonen fallen in die ersten beiden Schutzklassen, also in Schutzklasse 1 und 2. Bei unserer Aktenvernichtung berücksichtigen wir die Schutzklasse der Dokumente und stellen sicher, dass diese entsprechend den Vorgaben der DIN-Norm 66399 vernichtet werden.

  • Sicherheitsstufen

    Die Sicherheitsstufen der DIN-Norm 66399 legen Mindestanforderungen für die Vernichtung von Dokumenten und Datenträgern fest. Diese Anforderungen beziehen sich auf den Rekonstruktionsaufwand, der betrieben werden müsste, um die Daten wiederherzustellen. So werden beispielsweise Partikelgrößen für die zerkleinerten Datenträger vorgegeben, um eine vollständige Vernichtung zu gewährleisten.

    Insgesamt definiert die DIN-Norm 66399 sieben Sicherheitsstufen, die eine feinere Abstufung als die Schutzklassen aufweisen. Es besteht eine Korrelation zwischen den Sicherheitsstufen und den Schutzklassen, da bestimmte Stufen eine entsprechende Schutzklasse erfordern. Zum Beispiel dürfen Dokumente der Schutzklasse 3 nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 vernichtet werden.

    Unser Verfahren zur Aktenvernichtung entspricht mindestens der Sicherheitsstufe 3, was bedeutet, dass bereits hier strenge Anforderungen an die Vernichtung gestellt werden. Die Sicherheitsstufe 3 ist eine hohe Stufe, die in den meisten Fällen ausreichend ist, um eine Wiederherstellung der Daten nahezu unmöglich zu machen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Oberhausen

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Oberhausen an?

Ja. Nutzen Sie bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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