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Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Aktenvernichtung Passau

Schnelleinstieg

Wir entsorgen Ihre überfälligen Akten in Passau. Wenn Sie eine sichere und unkomplizierte Lösung für das Vernichten Ihrer Aktenstapel suchen, sind wir die richtige Anlaufstelle.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Passau
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter
500 Liter
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Datenschutztonnen

Unsere Datenschutzbehälter sind die ideale Lösung für alle, die in Passau und Umgebung vertrauliche Dokumente und Daten sicher vernichten möchten. Diese robusten Behälter sind in verschiedenen Größen erhältlich und selbstverständlich verschließbar, um höchste Sicherheit zu gewährleisten. Ob im Büro oder zu Hause – unsere Datenschutzbehälter bieten Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen, damit Sie sich keine Sorgen um den Schutz Ihrer Daten machen müssen.

Vertragsinformationen

In Passau bieten wir Ihnen verschiedene Vertragsformen für die Aktenvernichtung an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung wünschen oder eine dauerhafte Betreuung benötigen. Bei uns müssen Sie keine Vertragsbindung oder Kündigungsfristen befürchten. Sie können bei jeder Bestellung entscheiden, ob der Behälter bis zu 3 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob er sofort befüllt und wieder mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Austausch vor Ort verbleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an.

Wenn Sie eine dauerhafte Lösung bevorzugen, können Sie den Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus tauschen lassen oder uns einfach benachrichtigen, damit wir den Behälter kurzfristig austauschen.

Unabhängig von Ihrer Wahl fallen keine Transportkosten oder versteckten Gebühren an. Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen, und garantieren Ihnen eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung.

Bezahlung

Wir möchten Ihnen den Bezahlvorgang in Passau so bequem wie möglich gestalten. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, problemlos per Rechnung zu bezahlen. Nach Erbringung der Leistung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugeschickt. Gut zu wissen: Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung gemäß den DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Was gehört in die Tonne

Bei uns können Sie sowohl Papierakten als auch ganze Ordner aus Pappe und Papier in der Tonne entsorgen. Und das Beste: Die Metallbügel und Büroklammern an den Akten können dranbleiben. Wir bitten Sie lediglich, Klarsichtfolien und Kunststoffe gründlich auszusortieren, da diese den Vernichtungsprozess beeinträchtigen und die Anlage verkleben können.

Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen jedoch nicht in die Aktenbehälter gelegt werden. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

Wir möchten, dass Sie sich bei der Entsorgung Ihrer Akten sicher fühlen und genau wissen, was in die Aktenbehälter darf und was nicht. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen weiter.

Ablauf der Aktenvernichtung

Bei der Aktenvernichtung in Passau stehen Sicherheit und Datenschutz an oberster Stelle. Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen, und unsere Mitarbeiter sind bestens geschult, um die Sicherheit Ihrer Dokumente jederzeit zu gewährleisten. Jeder Schritt, vom Aufstellen des Behälters bis hin zur Vernichtungsanlage, wird lückenlos protokolliert und sicher durchgeführt. In unserer modernen Vernichtungsanlage werden auch ganze Ordner vollständig geschreddert, um jegliche Einsicht in Ihre Akten zu verhindern. Metallteile der Ordner werden erst in der Sortieranlage entfernt. Nach dem Schreddern werden die Papierreste intensiv verwirbelt, was eine Wiederherstellung nahezu unmöglich macht. Die Schnipsel werden dann zu großen Ballen gepresst und dem Papierrecycling zugeführt, wo sie zu nachhaltigen Produkten wie Eierkartons, Recyclingpapier oder Hygienepapier verarbeitet werden. Wenn Sie Ihre Akten sicher und umweltfreundlich entsorgen möchten, sind Sie bei uns genau richtig.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Abläufe bei der Aktenvernichtung entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm regelt umfassend die Akten- und Datenträgervernichtung, angefangen von der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in verschiedene Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren. Dadurch wird gewährleistet, dass die Vernichtung den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es gibt insgesamt sieben Sicherheitsstufen, die festlegen, wie gründlich ein Datenträger zerkleinert werden muss und wie aufwendig eine Rekonstruktion wäre. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es auch Überschneidungen gibt. Zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 sowohl für Unterlagen der Schutzklasse 1 als auch der Schutzklasse 2 angewendet werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 nahezu unmöglich, die Daten wiederherzustellen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Passau

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren.

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung.

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie die Aktenvernichtung nur in Passau an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in fast ganz Deutschland angeboten. Gern können Sie dies in unserer PLZ-Suche prüfen.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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