Entsorgen wir auch bei Ihnen? Entdecken Sie unseren Service in Ihrer Region! Nutzen Sie hierzu unsere PLZ-Suche.

SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Pirmasens

Schnelleinstieg

Unsere Aktenvernichtung in Pirmasens basiert auf höchsten Sicherheitsstandards. Mit unseren maßgeschneiderten Behälterlösungen sorgen wir dafür, dass Ihre vertraulichen Dokumente sicher und effizient entsorgt werden.

Bequeme Zahlung per Rechnung
Sie zahlen erst nach der erfolgreichen Vernichtung Ihrer Akten – ohne Risiko.

Lieferung und Nutzung:

  • Unsere Behälter müssen ebenerdig stehen. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Um Datenschutz- und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, dürfen Behälter nicht im Freien stehen.

Mietregelung:

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter bis zu 3 Wochen kostenfrei nutzen oder ihn innerhalb von 15–20 Minuten sofort befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind kostenlos. Eine Mietgebühr fällt erst ab der 5. Woche an.

Informationen zur Aktenvernichtung in Pirmasens
Tonnengrößen 70 Liter
240 Liter 

416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Unsere Aktenvernichtung in Pirmasens garantiert Ihnen höchste Sicherheit bei der Entsorgung vertraulicher Dokumente. Mit unseren robusten und abschließbaren Sicherheitsbehältern in verschiedenen Größen verhindern wir unbefugten Zugriff und sorgen für eine datenschutzkonforme Vernichtung.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen, die ideale Lösung für Ihre Aktenvernichtung zu wählen.

VERTRAG

Unsere Aktenvernichtung in Pirmasens bietet Ihnen individuelle Vertragsmöglichkeiten, die Ihnen größtmögliche Flexibilität ermöglichen. Sie können sich für eine einmalige Abholung oder eine regelmäßige Entsorgung entscheiden – ganz nach Ihrem Bedarf.

Nach Ihrer Bestellung wählen Sie, ob der Behälter bis zu 3 Wochen kostenlos bei Ihnen verbleiben oder direkt nach der Befüllung abgeholt werden soll. Erst bei einer Standzeit von über 4 Wochen wird eine geringe Mietgebühr fällig.

Falls Sie eine langfristige Lösung bevorzugen, können Sie sich für feste Austauschintervalle oder einen Tausch auf Abruf entscheiden. Versteckte Transportgebühren gibt es bei uns nicht – alle Preise sind transparent und fair kalkuliert.

BEZAHLUNG

Unsere Aktenvernichtung in Pirmasens bietet Ihnen die bequeme Zahlung auf Rechnung. Sobald Ihre Dokumente sicher vernichtet wurden, erhalten Sie die Rechnung per E-Mail.

Die Rechnung dokumentiert, dass die Vernichtung gemäß DIN 66399 erfolgt ist, was sowohl für einmalige als auch für langfristige Kunden gilt.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Pirmasens bieten wir Ihnen Behälter für die Aktenvernichtung, die speziell für Papierunterlagen und Aktenordner aus Pappe konzipiert sind. Metallbügel und Büroklammern können bedenkenlos mit entsorgt werden.

Um Schäden an den Vernichtungsanlagen zu vermeiden, bitten wir Sie, Klarsichtfolien und andere Kunststoffteile vorher zu entfernen. Elektronische Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Behälter – diese müssen separat entsorgt und geschreddert werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

In Pirmasens können Sie zwischen drei verschiedenen Sicherheitsbehältern für die Aktenvernichtung wählen: 70 Liter, 240 Liter und 416 Liter. Alle Behälter sind aus stabilem Metall gefertigt und abschließbar, um Ihre vertraulichen Dokumente bestmöglich zu schützen.

Datenschutz und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Deshalb arbeiten wir nur mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen, deren Mitarbeiter entsprechend geschult sind. Jeder Schritt – vom Aufstellen des Behälters bis zur Vernichtungsanlage – wird detailliert protokolliert.

In unserer Anlage werden ganze Aktenordner geschreddert, ohne dass jemand Einsicht in die Inhalte erhält. Metallbestandteile werden in der Sortieranlage entfernt. Anschließend werden die Papierreste verwirbelt, um eine Wiederherstellung unmöglich zu machen, und zu Ballen gepresst. Diese Ballen werden recycelt und zur Herstellung von Eierkartons, Hygienepapier und anderen Recyclingprodukten verwendet.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

In Pirmasens richten sich unsere Arbeitsabläufe strikt nach der DIN 66399, die den Standard für die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern setzt. Diese Norm definiert Schutzklassen, Sicherheitsstufen und klare Vorgaben für die technischen Abläufe bei der Datenvernichtung.

Seit der Einführung der DSGVO ist die Einhaltung der DIN 66399 für Unternehmen essenziell, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Wer alle Vorschriften der Norm beachtet, kann entsprechende Zertifizierungen erhalten.

Wichtige Hinweise zum Datenschutz:

  • Die Vernichtung erfolgt gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3.
  • Berufsgruppen mit Schweigepflicht, wie Anwälte oder Ärzte, sind nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unser Personal ist speziell für den Umgang mit vertraulichen Dokumenten geschult.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Pirmasens) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: