Entsorgen wir auch bei Ihnen? Entdecken Sie unseren Service in Ihrer Region! Nutzen Sie hierzu unsere PLZ-Suche.

Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Aktenvernichtung Potsdam

Schnelleinstieg

In Potsdam fallen – wie überall sonst – große Mengen an vertraulichen Dokumenten an. Sowohl Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen als auch Unternehmen haben ein Interesse daran, dass das Datengeheimnis geschützt bleibt. Wir bieten daher die professionelle Aktenvernichtung in Potsdam an. Durch das zertifizierte Verfahren stellen wir sicher, dass die Informationen auf Akten und Datenträger zu jeder Zeit sicher sind. 

In Potsdam bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Brandenburg oder Berlin.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Potsdam
Tonnengrößen

240 Liter
416 Liter 

Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Datenschutztonnen

In Potsdam bieten wir Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung an, die in zwei verschiedenen Größen erhältlich sind: 240 Liter und 416 Liter. Diese Behälter bestehen aus robustem Metall und sind somit sehr widerstandsfähig.

Um sicherzustellen, dass die eingeworfenen Akten nicht von Unbefugten eingesehen werden können, sind die Behälter mit einem abschließbaren Deckel ausgestattet. Dies gewährleistet, dass vertrauliche Dokumente sicher aufbewahrt werden und nicht in die falschen Hände geraten.

Dank der verschiedenen Größenoptionen können Sie den passenden Sicherheitsbehälter für Ihre spezifischen Anforderungen auswählen. Ob Sie eine kleinere Menge an Akten zu vernichten haben oder größere Mengen verarbeiten müssen, wir haben die passende Lösung für Sie.

Vertragsinformationen

Wir bieten verschiedene Vertragsmodalitäten an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung Ihrer Akten. Bei der regelmäßigen Abholung können Sie aus verschiedenen Leerungsrhythmen wählen, um sicherzustellen, dass Ihre Aktenvernichtung immer effektiv und zuverlässig durchgeführt wird.

Die Preise, die wir Ihnen anbieten, beziehen sich auf eine einzelne Leerung. Darin enthalten sind die Bereitstellung des Sicherheitsbehälters, der Transport sowie die Aktenvernichtung. Es fallen keine weiteren Kosten an, insbesondere keine Miete für den Sicherheitsbehälter, wenn zwischen Behältergestellung und -abholung maximal 4 Wochen liegen.

Wir möchten sicherstellen, dass die Abholung Ihrer vertraulichen Dokumente so bequem wie möglich ist. Deshalb bieten wir Ihnen flexible Vertragsbedingungen an, die auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns einfach, um mehr über unsere Angebote zu erfahren und einen Vertrag abzuschließen, der Ihren Anforderungen entspricht.

Bezahlung

Wir stellen Ihnen eine Rechnung per Post aus, kurz nachdem wir Ihren Auftrag für eine einmalige Aktenvernichtung ausgeführt haben. Wenn Sie jedoch eine regelmäßige Abholung vereinbart haben, erhalten Sie die Rechnung monatlich.

Um Ihnen den Zahlungsprozess zu erleichtern, bieten wir auch die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. In diesem Fall ziehen wir den Rechnungsbetrag automatisch von Ihrem Konto ein.

Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung?

Bitte beachten Sie, dass unsere Sicherheitsbehälter ausschließlich für die Entsorgung von Papierunterlagen, Aktenordnern und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe vorgesehen sind. Das Einwerfen von nicht geeignetem Material kann die Effektivität und Sicherheit der Aktenvernichtung beeinträchtigen.

Wir empfehlen daher, Folien und Mappen aus Kunststoff vorher zu entfernen, um sicherzustellen, dass nur geeignetes Material in unseren Behältern entsorgt wird. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Material geeignet ist, kontaktieren Sie uns bitte und wir beraten Sie gerne.

Bitte beachten Sie auch, dass andere Datenträger wie CDs oder Festplatten nicht in unseren Sicherheitsbehältern entsorgt werden dürfen. Für die Vernichtung von Festplatten bieten wir Ihnen unsere Festplattenvernichtung in Potsdam an

Ablauf der Aktenvernichtung

Die Wahrung des Datenschutzes hat bei der Aktenvernichtung für uns oberste Priorität. Wir stellen sicher, dass Ihre vertraulichen Informationen während des gesamten Vorgangs nicht eingesehen werden können, auch nicht durch unsere Mitarbeiter. Wir halten jeden Schritt des Prozesses genau fest und dokumentieren diesen. Unser Verfahren ist konform mit den Vorgaben der DIN 66399.

Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden zunächst die metallischen Bestandteile der Aktenordner abgeschieden. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung der Papiere in kleine Schnipsel. Diese sind bereits so klein, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist. Wir verwirbeln die Schnipsel zusätzlich, um eine Wiederherstellung noch weiter zu erschweren.

Die verwirbelten, winzigen Papierfetzen pressen wir zu großen Papierballen zusammen. Diese sind als "Bunte Akten" ein beliebter Rohstoff für Recyclingpapier, zum Beispiel für Toilettenpapier oder Küchentücher. Durch diese Recyclingmaßnahme leisten wir gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

Sichere Vernichtung der Akten

Unser gesamter Aktenvernichtungsprozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt die Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine Aktenvernichtung fest, die mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung konform sind. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse nach den Maßgaben der Norm organisieren, erhalten ein entsprechendes Zertifikat.

Die DIN 66399 legt verschiedene Schutzklassen für zu vernichtende Dokumente fest, um eine entsprechende Klassifizierung zu ermöglichen. Es gibt auch eine Klassifikation für Datenträger, wie beispielsweise elektronische Formen der Datenspeicherung. Die Norm legt außerdem verschiedene Sicherheitsstufen fest, die die Mindestanforderungen für die Vernichtung nach der jeweiligen Sicherheitsstufe definieren.

Dank unserer Einhaltung der DIN 66399 können wir garantieren, dass Ihre vertraulichen Informationen sicher und effektiv vernichtet werden, ohne dabei gegen Datenschutzvorschriften zu verstoßen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die DIN 66399 legt drei Schutzklassen fest, die verwendet werden, um die weitere Kategorisierung der Dokumente vorzunehmen. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    Die Schutzklasse 1 (normal) umfasst interne Daten, deren Offenlegung milde negative Auswirkungen hätte.

    Schutzklasse 2 (hoch) bezieht sich auf vertrauliche Daten, deren Offenlegung schädlich für betroffene Personen oder Institutionen sein könnte.

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) umfasst geheime Daten, deren Offenlegung eine Gefahr für Leib und Leben darstellen kann.

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatpersonen fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

    Wir nehmen die Klassifizierung von Dokumenten und Datenträgern sehr ernst und stellen sicher, dass alle von uns vernichteten Informationen entsprechend den Vorgaben der Norm der jeweiligen Schutzklasse zugeordnet und vernichtet werden.

  • Sicherheitsstufen

    Die DIN 66399 legt auch verschiedene Sicherheitsstufen fest, die die Mindestanforderungen für die Vernichtung von Dokumenten und Datenträgern definieren. Diese Sicherheitsstufen beziehen sich auf den Rekonstruktionsaufwand, der nach der Anwendung dieser Stufe betrieben werden müsste. Die Partikelgrößen für die zerkleinerten Datenträger werden ebenfalls vorgegeben.

    Insgesamt definiert die Norm sieben Sicherheitsstufen. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse, sodass bestimmte Stufen eine entsprechende Schutzklasse erfordern. Beispielsweise dürfen Dokumente der Schutzklasse 3 nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden. Die Sicherheitsstufen sind sehr fein abgestuft, insbesondere die höheren Stufen sind relevant für streng geheime Dokumente.

    Wir führen die Vernichtung Ihrer Dokumente mit Sicherheitsstufe 3 durch. Selbst bei dieser Stufe sind die Anforderungen bereits so streng, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung in Potsdam

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Potsdam an?

Ja. Nutzen Sie bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: