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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Rheine

Einstieg

Wenn sich Aktenberge häufen, sorgt eine Aktenvernichtung in Rheine für sicheren und geordneten Platz. Wir garantieren Ihnen eine zertifizierte Vernichtung Ihrer Dokumente, damit Sie sich keine Sorgen um Datenschutz und Platzmangel machen müssen.

Sichere Zahlung per Rechnung
Erst nach der erfolgreichen Vernichtung und Abholung erhalten Sie die Rechnung – völlig risikofrei.

Hinweise zur Lieferung und Nutzung

  • Unsere Behälter müssen ebenerdig platziert werden. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Kunden haften für Schäden.
  • Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzprobleme und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Hinweise zur Stellzeit und Miete

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter kostenfrei für 1 bis 3 Wochen nutzen oder ihn innerhalb von 15-20 Minuten sofort befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen innerhalb von 4 Wochen sind mietfrei. Ab einer Standzeit von über 6 Wochen wird eine Mietgebühr fällig.
Informationen zur Aktenvernichtung in Rheine
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Für die Aktenvernichtung in Rheine bieten wir Ihnen hochwertige Sicherheitsbehälter aus Metall an. Diese sind in verschiedenen Größen verfügbar und auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt. Die abschließbare Bauweise schützt Ihre vertraulichen Akten zuverlässig vor unbefugtem Zugriff.

Unsere übersichtlichen Grafiken helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Behälters. Alternativ beraten wir Sie gerne persönlich. Die Bestellung erfolgt bequem online. Die stabile Verarbeitung sorgt dafür, dass Ihre Dokumente sicher aufbewahrt werden und vor äußeren Einflüssen geschützt bleiben.

VERTRAG

In Rheine steht Ihnen eine Aktenvernichtung mit höchster Flexibilität zur Verfügung – ohne langfristige Verträge oder Kündigungsfristen. Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen oder dauerhaften Lösung und können die Behälter einfach online oder per E-Mail bestellen. Stammkunden können zudem telefonisch nachbestellen.

Bei einer einmaligen Bestellung können Sie den Behälter innerhalb von 20 Minuten befüllen oder bis zu 3 Wochen kostenfrei nutzen. Für regelmäßige Entsorgungen bieten wir flexible Leerungsintervalle – wöchentlich oder alle 2, 4 oder 8 Wochen. Falls Sie sich nicht festlegen möchten, können Sie eine Leerung „auf Abruf“ anfordern.

Unsere Pauschalpreise beinhalten Lieferung, Abholung, die Vernichtung und den entsprechenden Nachweis. Die ersten 4 Wochen der Stellzeit sind kostenlos, erst ab der 6. Woche fällt eine Mietgebühr an.

BEZAHLUNG

Bei der Aktenvernichtung in Rheine zahlen Sie nur für die tatsächlich erbrachte Leistung. Erst wenn alle Nachweise über die Vernichtung vorliegen, senden wir Ihnen die Rechnung per E-Mail. Dabei ist es egal, ob Sie unseren Service einmalig oder regelmäßig nutzen – Sie zahlen immer erst nach erbrachter Leistung. Unser Ziel ist eine transparente und faire Abrechnung, ohne versteckte Kosten.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Rheine können Sie Ihre Aktenvernichtung sicher und unkompliziert durchführen. Unsere Behälter ermöglichen die Entsorgung von Papierakten sowie kompletten Aktenordnern. Metallbügel werden nach dem Schreddern aussortiert, dennoch empfehlen wir, leere Ordner separat weiterzuverwenden, um Platz zu sparen.

Bitte beachten Sie, dass Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks oder CDs nicht in den Behälter gehören. Auch Kunststoffmaterialien wie Klarsichtfolien oder Kunststoffhefter sollten nach Möglichkeit entfernt werden, da größere Mengen die Maschinen beschädigen und höhere Kosten verursachen können.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Datenschutz steht bei der Aktenvernichtung in Rheine an oberster Stelle. Unsere Prozesse gewährleisten, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage keine unbefugte Person auf Ihre Akten zugreifen kann. Alle Abläufe werden genau dokumentiert, um höchste Sicherheit sicherzustellen.

In der Anlage werden komplette Aktenordner mitsamt Metallbestandteilen geschreddert. Eine vorherige Entnahme der Metalle erfolgt nicht, da wir keinen Zugriff auf die Inhalte nehmen. Die Metalltrennung findet erst später in der Papierfabrik statt. Das Papier wird in kleinste Partikel zerkleinert, verwirbelt und anschließend zu Ballen gepresst. Diese werden als "Bunte Akten" ins Papierrecycling gegeben und finden sich später in Produkten wie Küchentüchern wieder.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Datenschutz und Nachhaltigkeit stehen bei der Aktenvernichtung nach DIN 66399 in Rheine im Mittelpunkt. Unsere gesicherten Abläufe verhindern, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage Unbefugte auf Ihre sensiblen Unterlagen zugreifen. Jeder Schritt wird genau dokumentiert, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden ganze Aktenordner inklusive Metallbestandteilen geschreddert, da wir keinen Einblick in die Dokumente nehmen. Die Metalle werden erst im Recyclingprozess der Papierfabrik entfernt. Das geschredderte Papier wird verwirbelt, sodass eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Anschließend wird es zu Ballen gepresst und als „Bunte Akten“ weiterverarbeitet – daraus entstehen nachhaltige Produkte wie Küchentücher.

Unser Prozess vereint Datenschutz und Umweltschutz – Ihre Akten werden sicher vernichtet und sinnvoll recycelt.

Wichtige Hinweise:

  • Die Vernichtung erfolgt gemäß Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3, DIN 66399.
  • Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen § 203 StGB – unser geschultes Personal gewährleistet höchste Vertraulichkeit.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Rheine

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Rheine) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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