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Aktenvernichtung Riesa

Schnelleinstieg

In einer dynamischen Stadt wie Riesa füllen sich die Aktenschränke schnell und es wird Zeit, die Akten zu vernichten. Sobald die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, suchen Sie nach einer zuverlässigen und sicheren Lösung. Mit unserem Angebot zur Aktenvernichtung bieten wir Ihnen sowohl dauerhafte als auch einmalige Lösungen an, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Profitieren Sie von unseren günstigen Pauschalpreisen, ohne versteckte Kosten und ohne langfristige Vertragsbindung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Sachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Riesa
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Behälter und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Riesa stellen wir Ihnen eine Auswahl an Sicherheitsbehältern in verschiedenen Größen zur Verfügung. Alle Behälter sind abschließbar, sodass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Gerne beraten wir Sie, um den passenden Behälter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

VERTRAG

In Riesa bieten wir Ihnen flexible Vertragsmöglichkeiten an. Sie haben die Wahl, ob Sie eine dauerhafte Betreuung wünschen oder ob ein einmaliger Service ausreicht. Gerne beraten wir Sie persönlich, um die beste Option für Ihre Bedürfnisse zu finden. Bei uns gibt es keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen zu befürchten.

Bei einer Bestellung können Sie direkt die gewünschte Stelldauer wählen. Sie entscheiden, ob der Behälter sofort befüllt werden soll oder ob er bis zu 3 Wochen kostenfrei bei Ihnen stehen bleiben soll. Bei einer dauerhaften Vernichtung haben Sie die Möglichkeit, den Tauschrhythmus oder einen Tausch auf Abruf zu wählen. Eine Stelldauer von bis zu 4 Wochen ist immer kostenfrei enthalten. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine geringe Mietgebühr an (siehe oben).

BEZAHLUNG

Die Zahlung erfolgt bequem per Rechnung, die Ihnen nach Erbringung der Leistung per E-Mail zugeschickt wird. Auf der Rechnung wird dokumentiert, dass die Vernichtung gemäß den entsprechenden DIN-Vorgaben erfolgt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

WAS DARF IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Riesa können Sie in unseren Sicherheitsbehältern zur Aktenvernichtung alle Papiere und Kartonagen entsorgen. Sie können sogar ganze Aktenordner mit Metallbügeln hineinlegen, obwohl wir empfehlen, diese zu entfernen, um Platz zu sparen. Bitte beachten Sie jedoch, dass keine anderen Materialien oder elektronische und optische Datenträger in den Behälter gegeben werden dürfen. Folien und Kunststoffe sollten vorher aussortiert werden. Datenträger wie Festplatten, CDs oder USB-Sticks müssen separat gesammelt und entsorgt werden. Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Thema.

UNSERE SICHERE AKTENVERNICHTUNG IN Riesa

In Riesa legen wir großen Wert auf den Datenschutz während des gesamten Aktenvernichtungsprozesses. Unsere Abläufe sind gemäß der DIN 66399 gestaltet, um Ihnen eine zuverlässige und sichere Vernichtung Ihrer Akten zu garantieren. Unsere Sicherheitsbehälter sind robust und gewährleisten den Schutz Ihrer Dokumente während des Transports zur Vernichtungsanlage. In der Anlage werden die Akten und sogar ganze Ordner direkt geschreddert. Anschließend erfolgt eine Sortierung, bei der Fremdstoffe, wie beispielsweise Metallbügelreste von Aktenordnern, aussortiert werden. Die entstandenen Schnipsel werden in großen Mengen verwirbelt und zu Ballen gepresst. Durch diesen Prozess wird eine nahezu unmögliche Wiederherstellung der Akten gewährleistet.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Riesa

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Für Unternehmen und Gewerbetreibende gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, während Privatpersonen eine deutlich kürzere Frist von 2 Jahren haben. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel bei Urkunden, Titeln und anderen Dokumenten, die längere oder kürzere Aufbewahrungsfristen haben können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich immer bei Ihrem Steuerberater zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Aufbewahrungsfristen einhalten.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Wenn Sie die Aufbewahrungsfristen beachten, können Sie bestimmte Akten zu folgenden Zeitpunkten vernichten: Für Privatpersonen: Ende 2023 können Akten vernichtet werden, die vor 2 Jahren, also im Jahr 2021, erstellt wurden. Für Gewerbetreibende und Unternehmer: Ende 2023 können Dokumente aus dem Jahr 2013 vernichtet werden, also von vor 10 Jahren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt, bei denen längere Aufbewahrungsfristen gelten können. Um sicherzugehen, empfehlen wir immer eine individuelle Prüfung durch einen Fachmann wie Ihren Rechtsanwalt.

Vernichten Sie Akten auch im Umkreis von Riesa?

Ja, sogar in ganz Sachsen und fast in ganz Deutschland.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: