Entsorgen wir auch bei Ihnen? Entdecken Sie unseren Service in Ihrer Region! Nutzen Sie hierzu unsere PLZ-Suche.

Black Week: Jetzt 20% Rabatt sichern

Los

Aktenvernichtung Rostock

Schnelleinstieg

Unsere Aktenvernichtungsdienstleistung in Rostock bietet Ihnen eine praktische Lösung, um Platz in Ihren vollen Aktenschränken zu schaffen. Wir kümmern uns für Sie um die lästige Aufgabe der Aktenentsorgung. Dabei legen wir höchsten Wert auf die Sicherheit Ihrer Daten und verwenden zertifizierte Verfahren, um Ihre vertraulichen Informationen zu schützen.

In Rostock bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Mecklenburg Vorpommern.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Rostock 
Tonnengrößen 240 Liter 
500 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Alle unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Rostock sind mit einem stabilen Metallgehäuse ausgestattet, um die Sicherheit Ihrer Akten zu garantieren. Darüber hinaus verfügen diese über einen verschließbaren Deckel, der den Zugriff auf die Dokumente kontrolliert und unbefugten Zugriff verhindert. Auf diesem Weg können Sie sicher sein, dass Ihre vertraulichen Informationen stets geschützt werden.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Wir bieten Ihnen verschiedene Vertragsmodalitäten für unsere Aktenvernichtung in Rostock an. Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer dauerhaften oder einmaligen Abholung/Vernichtung zu wählen. Bei der regelmäßigen Abholung können Sie aus verschiedenen Rhythmen auswählen oder bequem auf Abruf einen Tausch beauftragen. Die angegebenen Preise beinhalten die Bereitstellung der Behälter, die An- und Abfahrt sowie die Aktenvernichtung. Es fallen keine weiteren Kosten an, insbesondere keine Miete für den Sicherheitsbehälter, wenn zwischen der Behältergestellung und -abholung maximal 4 Wochen liegen.

BEZAHLUNG

Für die Nutzung unseres Services erhalten Sie nach Erledigung des Auftrags eine Rechnung per Post. Sollten Sie sich für eine regelmäßige Leerung entscheiden, erhalten Sie die Rechnung monatlich zugestellt.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Rostock bieten wir ausschließlich einen Service für die Aktenvernichtung an. Das bedeutet, dass Sie nur Papierdokumente und gegebenenfalls Aktenordner in den Behälter werfen dürfen. Andere vertrauliche Unterlagen wie Mikrofilme, digitale Speichermedien (CDs, DVDs) und Festplatten können separat bei uns angefragt werden. Bitte beachten Sie, dass Klarsichtfolien und Kunststoffmappen nicht über den Behälter für die Aktenvernichtung entsorgt werden können.

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG

Mit höchster Priorität kümmern wir uns immer um den Schutz Ihrer Daten. Unsere Prozesse gewährleisten jederzeit die Sicherheit Ihrer vertraulichen Informationen. Weder bei der Aktenvernichtung, noch für unsere Mitarbeiter besteht Zugriff auf die Dokumente. Wir führen detaillierte Protokolle über jeden einzelnen Schritt des Vorgangs und halten uns dabei strikt an die Vorgaben der DIN 66399.

Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, entfernen wir die Bestandteile aus Metall (z.B. Ordnerbügel oder Heftklammern). Anschließend werden die Papiere zerkleinert. Die Schnipsel sind bereits so klein, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist. Um die Wiederherstellung weiter zu erschweren, werden die Schnipsel zusätzlich verwirbelt. Die winzigen Papierfetzen werden dann zu großen Papierballen gepresst. Diese "Bunten Akten" sind ein beliebter Rohstoff für Recyclingpapier, beispielsweise für Toilettenpapier oder Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

SICHERE VERNICHTUNG DER AKTEN DIN 66399

Unsere oberste Priorität ist der Schutz Ihrer Daten. Daher entspricht unser gesamter Prozess den Vorgaben der DIN 66399, einer Norm, die die Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung festlegt. Durch die Organisation unserer Prozesse gemäß dieser Norm haben wir ein entsprechendes Zertifikat erhalten.

Die DIN 66399 definiert verschiedene Schutzklassen, die uns dabei helfen, die zu vernichtenden Dokumente zu klassifizieren. Diese Klassifikation umfasst sowohl traditionelle Akten als auch elektronische Speichermedien. Zusätzlich legt die Norm verschiedene Sicherheitsstufen fest, die Mindestanforderungen für die Vernichtung je nach Sicherheitsstufe vorgeben.

Wir stellen sicher, dass wir alle Anforderungen der DIN 66399 erfüllen, um die Vertraulichkeit Ihrer Informationen zu gewährleisten. Unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult und sensibilisiert, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

    Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen. Im Berliner Regierungsviertel jedoch häuft sich vermutlich die Anzahl an Dokumenten, die der Schutzklasse 3 zugeschlagen werden müssen.

  • Sicherheitsstufen

    • Die Sicherheitsstufen legen Mindestanforderungen für die Vernichtung fest. Diese beziehen sich auf den Rekonstruktionsaufwand, der nach der Anwendung dieser Stufe betrieben werden müsste. So werden u. a. Partikelgrößen für die zerkleinerten Datenträger vorgegeben. Insgesamt werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse: Bestimmte Stufen erfordern eine entsprechende Schutzklasse. So dürfen z. B. Dokumente der Schutzklasse 3 nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden. Die Sicherheitsstufen haben sehr feine Abstufungen. Besonders die hohen Klassen sind dann vor allem für streng geheime Dokumente relevant. Der Stand, mit dem wir die Dokumente vernichten, ist Sicherheitsstufe 3. Bereits hier sind die Anforderungen bereits so streng, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Rostock

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente sind abhängig von der Art des Dokuments und können nicht pauschal beantwortet werden. Es gibt gesetzliche Vorgaben für die Aufbewahrungsdauer verschiedener Dokumente. Um die geltenden Fristen zu erfahren, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren.

Im Allgemeinen müssen Privatpersonen Dokumente für einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahren, während Unternehmen in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren einhalten müssen. Diese Fristen können jedoch je nach Art des Dokuments und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen variieren. Es ist wichtig, die Aufbewahrungsfristen einzuhalten, um mögliche rechtliche Anforderungen zu erfüllen und im Falle von Prüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen über die erforderlichen Unterlagen zu verfügen.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Für Privatpersonen gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren für die meisten Unterlagen. Das bedeutet, dass die meisten Dokumente aus dem Jahr 2020 nicht mehr aufbewahrt werden müssen.

Für Unternehmen gelten in der Regel längere Aufbewahrungsfristen. Die meisten Dokumente können in der Regel nach einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren entsorgt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen in der Regel die meisten Dokumente aus dem Jahr 2013 entsorgen können.

Bieten Sie die Aktenvernichtung auch im Umkreis von Rostock an?

Unser Service ist nicht nur auf Rostockbegrenzt. Für eine genaue Überprüfung nutzen nutzen Sie gern unser PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: