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Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Aktenvernichtung Sandersdorf-Brehna

Schnelleinstieg

Ob in Unternehmen, Behörden oder privaten Haushalten: In Sandersdorf-Brehna bieten wir eine schnelle und unkomplizierte Lösung für eine sichere und diskrete Aktenvernichtung an. 

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Sandersdorf-Brehna
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Sandersdorf-Brehna bieten wir Ihnen eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung mit unserem Angebot an verschiedenen Varianten und Behältergrößen. Unsere Behälter sind robust und verschließbar, um den maximalen Schutz zu gewährleisten und diese vor Einsicht Dritter zu schützen. Gerne beraten wir Sie, um den passenden Behälter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

VERTRAG

In Sandersdorf-Brehna bieten wir Ihnen verschiedene Vertragsformen an, damit Sie selbst entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung oder eine dauerhafte Betreuung wünschen. Bei uns gibt es keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen. Wenn Sie einen Behälter bestellen, können Sie wählen, ob er bis zu 4 Wochen ohne Mehrkosten bei Ihnen vor Ort bleiben soll oder ob er sofort nach der Befüllung abgeholt werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben). Alternativ können Sie sich für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht wird. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Tausch "auf Abruf" zu veranlassen. Bei uns gibt es keine Transportkosten oder versteckten Gebühren. Wir möchten Ihnen eine flexible und transparente Lösung bieten, damit Sie genau das bekommen, was Sie brauchen.

BEZAHLUNG

In Sandersdorf-Brehna bieten wir Ihnen eine bequeme Zahlungsmöglichkeit per Rechnung an. Nach Erbringung der Leistung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind. Wir möchten Ihnen die Bezahlung so einfach wie möglich machen, damit Sie sich auf andere Dinge konzentrieren können.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Oft stellt sich die Frage: Was darf eigentlich in der Behälter rein? Unsere Behälter zur Aktenvernichtung sind für alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier geeignet. Dabei können Sie die Metallbügel und Büroklammern an den Akten belassen, da diese kein Problem für den Vernichtungsprozess darstellen. Bitte sortieren Sie jedoch Klarsichtfolien und Kunststoffe aus, da diese den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlagen verkleben oder beschädigen. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter gegeben werden. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Sandersdorf-Brehna

In Sandersdorf-Brehna bieten wir 2 verschiedene Größen der Behälter für die Aktenvernichtung an. Es handelt sich bei jedem Exemplar um Sicherheitsbehälter, die aus robustem Metall gefertigt sind. Zum Schutz Ihrer Privatsphäre sind die Sicherheitsbehälter verschließbar. Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen und unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Dadurch können wir die Sicherheit Ihrer Akten zu jeder Zeit gewährleisten. Angefangen beim Aufstellen des Behälters bis hin zur Vernichtungsanlage, wird jeder Schritt protokolliert und sicher durchgeführt. In unserer Vernichtungsanlage werden auch ganze Ordner geschreddert, um jegliche Einsicht in Ihre Akten zu verhindern. Die enthaltenen Metallteile der Ordner werden erst in der Sortieranlage aussortiert. Direkt nach dem Schreddern werden die Papierreste in großen Mengen verwirbelt, wodurch eine Wiederherstellung unmöglich wird. Anschließend werden die Schnipsel zu großen Ballen gepresst und dem Papierrecycling zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen nachhaltige Eierkartons, Recyclingprodukte oder Hygienepapier.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Sandersdorf-Brehna

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente können je nach Art und Zweck variieren. Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. Es gibt jedoch oft Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Vernichtung von Dokumenten oft auch eine Option ist, wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist oder das Dokument nicht mehr benötigt wird. In jedem Fall ist es jedoch ratsam, sich vor der Vernichtung von Dokumenten über die gesetzlichen Vorgaben und individuellen Bedingungen zu informieren.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Es stellt sich oft die Frage: Aufbewahren oder doch vernichten? Die Antwort hängt von den Aufbewahrungsfristen für Dokumente ab, die je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. Es gibt jedoch oft Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden.

Ist die Aktenvernichtung nur in Sandersdorf-Brehna verfügbar oder bieten Sie diesen Service auch an anderen Standorten an?

Unseren Service bieten wir in fast ganz Deutschland an. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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