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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Stade

Schnelleinstieg

Das Entsorgen von vollen Aktenschränken kann eine lästige Aufgabe sein, mit der man sich nicht gerne beschäftigt. Dennoch ist es wichtig, alte Akten von Zeit zu Zeit zu entfernen, um Platz zu schaffen. Mit unserer Aktenvernichtung in Stade übernehmen wir diese unangenehme Aufgabe gerne für Sie. Darüber hinaus können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Daten sicher sind, da wir zertifizierte Verfahren verwenden.

In Stade bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Stade
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350/416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350/416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

DATENSCHUTZTONNEN

Wie bieten Ihnen in Stade verschiedene Größen unserer Datenschutzbehälter an. Um eine sichere Aktenvernichtung zu gewährleisten, sind alle unsere Behälter verschließbar und aus robustem Metall. Alle Größen können Sie für eine einmalige oder eine dauerhafte Aktenvernichtung bestellen. Sollten Sie bei der Auswahl der richten Größe Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns.

VERTRAG

Sie entscheiden selbst, ob wir Sie bei der Aktenvernichtung in Stade einmalig oder dauerhaft betreuen dürfen. Dabei entstehen bei uns keine Vertragsbindungen und Sie haben keine Kündigungsfrist. Alle Leistungen können Sie jederzeit bequem online oder per Mail bestellen.

BEZAHLUNG

Erst nach erbrachter Leistung erhalten Sie von uns eine Rechnung. Auf dieser ist auch ein Hinweis zur ordentlichen Vernichtung nach DIN 66399 vermerkt. Die Rechnung erhalten Sie bequem per Mail. Dabei spiel es keine Rolle, ob Sie die Leistung einmalig oder dauerhaft beziehen.

Durch unsere Pauschalpreise bieten wir Ihnen eine maximale Preistransparenz.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In den Behältern zur Aktenvernichtung können sämtliche Papierakten und ganze Aktenordner entsorgt werden. Auch die Metallbügel der Ordner werden mit geschreddert. Lediglich Klarsichtfolien und Kunststoffteile müssten möglichst aussortiert werden, da sonst unsere Anlagen verkleben können.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG IN Stade

Der Schutz Ihrer Daten hat bei der Aktenvernichtung in Stade oberste Priorität. Sobald Sie Ihre Akten an unseren Fahrer übergeben haben, wird sichergestellt, dass niemand Zugriff auf Ihre Dokumente hat. Unsere zertifizierten Verfahren gewährleisten eine sichere Vernichtung. Die Akten werden vollständig geschreddert, einschließlich ganzer Ordner. Metallbügel und andere Metallteile werden nach dem Schreddern entfernt und in der Papierfabrik aussortiert. Durch den Schredderprozess werden die Dokumente stark zerkleinert, was eine Wiederherstellung nahezu unmöglich macht. Um die Rekonstruktion weiter zu erschweren, werden die Papierteile nachträglich nochmals vermischt. Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln zu Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen oft Recyclingprodukte wie Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess entspricht den Standards der DIN 66399 und ist DSGVO-konform. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre sensiblen Daten sicher und verantwortungsvoll vernichtet werden.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse zur Aktenvernichtung in Stade entsprechen den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm regelt umfassend die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen von der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die Einhaltung dieser Norm der Standard für die Datensicherheit. Durch die Erfüllung der Vorgaben erhalten wir entsprechende Zertifikate. Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und teilt Datenträger in Kategorien ein. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten und Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es gibt sieben definierte Sicherheitsstufen, die festlegen, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer möglichen Rekonstruktion verbunden ist. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es teilweise auch Überschneidungen gibt. Zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 gelten. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist. Es ist wichtig, die richtige Sicherheitsstufe für Ihre spezifischen Anforderungen zu wählen, um einen angemessenen Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Stade

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Um genaue Informationen über die Aufbewahrungsdauer einzelner Dokumente zu erhalten, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Da es verschiedene Arten von Dokumenten gibt, gibt es leider keine pauschale Antwort. In den meisten Fällen müssen Privatpersonen die meisten Dokumente für 2 Jahre aufbewahren, während Gewerbetreibende in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben. Die genaue Dauer ist in den Aufbewahrungsfristen festgelegt. Es ist wichtig, sich an diese Fristen zu halten, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und im Falle von Prüfungen oder anderen rechtlichen Angelegenheiten gut vorbereitet zu sein. Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die spezifischen Anforderungen für Ihre individuelle Situation zu ermitteln und sicherzustellen, dass Sie die Aufbewahrungsfristen korrekt einhalten.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Unter Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfristen können Privatpersonen in der Regel viele Dokumente nach 2 Jahren und Gewerbetreibende nach 10 Jahren vernichten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfrist ab dem Jahr beginnt, in dem die Dokumente erstellt wurden. Das bedeutet, dass Privatpersonen Ende 2023 Dokumente vernichten können, die im Jahr 2021 erstellt wurden. Gewerbetreibende müssen diese Dokumente in der Regel länger aufbewahren und können oft erst Akten aus dem Jahr 2013 vernichten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die Aufbewahrungsfristen korrekt einhalten.

Bieten Sie die Aktenvernichtung nur in Stade an?

Wir entsorgen Ihre Akten in ganz Niedersachsen und Deutschland.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: