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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Troisdorf

Schnelleinstieg

In vielen privaten Arbeitszimmern und Büros in Troisdorf stapeln sich alte Akten. Wir bieten Ihnen eine schnelle, zuverlässige und sichere Aktenvernichtung, damit Sie wieder Platz schaffen können.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung in einer anderen Region? Nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen Sie aus unserer Städteübersicht oder bestellen Sie direkt für Nordrhein-Westfalen.

Sichere Zahlung auf Rechnung
Bei uns bezahlen Sie erst nach der erfolgreichen Abholung und Vernichtung Ihrer Akten – ohne Risiko.

Hinweise zur Lieferung und Nutzung:

  • Unsere Behälter müssen ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverstöße und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Hinweise zur Stellzeit und Miete:

  • Einmalige Bestellung: Sie können den Behälter 1 bis 3 Wochen kostenfrei nutzen oder innerhalb von 15–20 Minuten sofort befüllen.
  • Dauergestellung: Regelmäßige Leerungen bis zu 4 Wochen sind mietfrei. Eine Mietgebühr fällt erst ab der 5. Woche an.

 

Informationen zur Aktenvernichtung in Troisdorf
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung

In Troisdorf bieten wir Ihnen Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in verschiedenen Größen an, damit Sie die passende Lösung für Ihre Anforderungen finden. Unsere stabilen Metallbehälter sorgen dafür, dass Ihre vertraulichen Dokumente während der Lagerung und des Transports bestens geschützt sind.

Jeder Behälter ist mit einem abschließbaren Deckel ausgestattet, um unbefugten Zugriff zu verhindern. So stellen wir sicher, dass Ihre sensiblen Akten sicher entsorgt werden können.

Vertragliche Details

In Troisdorf bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung Ihrer vertraulichen Dokumente zu wählen. Eine regelmäßige Leerung kann wöchentlich, alle 2, 4 oder 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf erfolgen – ganz nach Ihrem Bedarf.

Unsere Preise sind Komplettpreise und beinhalten alles, was für die sichere Aktenvernichtung nötig ist: die Bereitstellung des Containers, den Transport und die Vernichtung. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für Transport oder Behältermiete an – solange die Stellzeit 4 Wochen nicht überschreitet (siehe Tonnenmiete).

Bezahlung

Wenn Sie unseren Service in Troisdorf einmalig nutzen, erhalten Sie die Rechnung kurz nach Abschluss Ihres Auftrags. Bei einer regelmäßigen Leerung senden wir Ihnen monatlich eine Sammelrechnung für alle durchgeführten Leerungen.

Für mehr Komfort bieten wir Ihnen die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. So wird der Rechnungsbetrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht – bequem und sicher.

Was gehört in die Tonne?

Bitte beachten Sie, dass unsere Sicherheitsbehälter in Troisdorf ausschließlich für die Aktenvernichtung vorgesehen sind. Es dürfen nur Papierunterlagen, Aktenordner und Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe eingefüllt werden.

Um eine sichere und effiziente Vernichtung zu gewährleisten, sollten Folien und Kunststoffmappen vorher entfernt werden. Falls Sie unsicher sind, ob ein Material geeignet ist, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Wichtig: Andere Datenträger wie CDs oder Festplatten dürfen nicht in den Behältern entsorgt werden. Falls Sie Festplatten vernichten lassen möchten, sprechen Sie uns bitte an – wir bieten hierfür eine separate Lösung an.

So läuft die Aktenvernichtung ab

Unsere Aktenvernichtung in Troisdorf erfolgt nach den strengen Vorgaben der DIN 66399, um maximale Sicherheit für Ihre vertraulichen Dokumente zu gewährleisten. Unsere Prozesse sind darauf ausgelegt, dass während des Transports zur Vernichtungsanlage kein unbefugter Zugriff auf Ihre Akten möglich ist. Der gesamte Transport wird sorgfältig protokolliert, um die Sicherheit Ihrer Daten lückenlos zu dokumentieren.

In unserer Anlage werden Aktenordner mitsamt Metallbestandteilen geschreddert, da wir keinen Einblick in die Dokumente nehmen. Die Metallteile werden später durch eine spezielle Metallabscheidung entfernt. Das Papier wird in kleinste Partikel zerkleinert und verwirbelt, um eine Wiederherstellung unmöglich zu machen.

Die feinen Papierschnipsel werden anschließend zu Ballen gepresst und als "Bunte Akten" im Papierrecycling weiterverarbeitet – häufig zu Hygienepapieren wie Küchentüchern. So tragen wir nicht nur zur sicheren Vernichtung vertraulicher Daten bei, sondern auch zum Umweltschutz.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399 Norm für die Aktenvernichtung

Die Norm DIN 66399 regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Definition von Begriffen bis hin zu den Anforderungen an Anlagen und Prozesse. Die Einhaltung dieser Norm ist der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung, insbesondere seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat. Wenn die Vorgaben eingehalten werden, werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und Kategorien für Datenträger fest. Abhängig von der Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden. Diese Sicherheitsstufen geben Vorgaben zur Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen nicht wiederhergestellt werden können.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die DIN 66399 definiert drei Schutzklassen, die anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert werden.

    Die Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) umfasst interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte. Beispiele dafür sind allgemeine Geschäftsinformationen oder allgemein zugängliche öffentliche Informationen.

    Die Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf vertrauliche Daten, deren Offenlegung den Betroffenen schaden könnte. Dazu gehören beispielsweise personenbezogene Daten oder vertrauliche Geschäftsinformationen.

    Die Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) bezieht sich auf geheime Daten, deren Veröffentlichung eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könnte. Dazu gehören beispielsweise Staatsgeheimnisse oder Informationen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit.

  • Sicherheitsstufen

    Die DIN 66399 definiert sieben Sicherheitsstufen, die angeben, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es teilweise auch Überschneidungen gibt. So kann beispielsweise die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Sicherheitsstufen sind sehr granular eingeteilt, um sicherzustellen, dass die Vernichtung der Dokumente den jeweiligen Anforderungen entspricht. In der Praxis ist es jedoch oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist. In den meisten Fällen reicht daher eine Vernichtung auf dieser Stufe aus.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Troisdorf) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

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Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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