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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Wesel

Einstieg

Wenn sich Dokumente und Aktenberge anhäufen, bietet eine Aktenvernichtung in Wesel eine sichere und bequeme Lösung. Wir sorgen für eine zertifizierte Entsorgung Ihrer vertraulichen Unterlagen, sodass Sie wieder mehr Platz im Archiv oder Büro gewinnen.

Zahlung per Rechnung – ohne Risiko
Erst nach der erfolgreichen Vernichtung und Abholung Ihrer Akten erhalten Sie die Rechnung.

Hinweise zur Lieferung und Nutzung

  • Unsere Behälter sollten ebenerdig aufgestellt werden. Ein Transport über Treppen ist nur eingeschränkt möglich. Kunden haften für mögliche Schäden.
  • Behälter dürfen nicht im Freien stehen, um Datenschutzverstöße und Feuchtigkeitsschäden zu verhindern.

Hinweise zur Stellzeit und Miete

  • Einmalige Bestellung: Wählen Sie zwischen einer kostenlosen Stellzeit von 1 bis 3 Wochen oder einer Sofortbefüllung innerhalb von 15-20 Minuten.
  • Dauergestellung: Bei regelmäßigen Leerungen innerhalb von 4 Wochen fallen keine Mietkosten an. Ab einer Standzeit von über 6 Wochen wird eine Mietgebühr berechnet.
Informationen zur Aktenvernichtung in Wesel
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Für die Aktenvernichtung in Wesel bieten wir Ihnen stabile Sicherheitsbehälter aus Metall an. Sie sind in verschiedenen Größen verfügbar und auf unterschiedliche Anforderungen abgestimmt. Dank der abschließbaren Bauweise bleiben Ihre sensiblen Unterlagen jederzeit sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Unsere Grafiken helfen Ihnen, den passenden Behälter auszuwählen, oder wir beraten Sie individuell. Bestellen Sie Ihre Sicherheitsbehälter einfach online. Die robuste Verarbeitung stellt sicher, dass Ihre Dokumente vor äußeren Einflüssen geschützt bleiben und sicher verwahrt werden.

VERTRAG

In Wesel bieten wir Ihnen eine Aktenvernichtung mit maximaler Flexibilität – ganz ohne Vertragsbindung oder feste Kündigungsfristen. Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen oder dauerhaften Entsorgungslösung.

Bestellungen sind online oder per E-Mail möglich, Stammkunden können auch telefonisch nachbestellen. Die Stellzeit bestimmen Sie selbst: Bei einer einmaligen Bestellung können Sie den Behälter innerhalb von 20 Minuten befüllen oder bis zu 3 Wochen kostenlos behalten.

Für dauerhafte Aufträge bieten wir flexible Leerungsrhythmen – wöchentlich oder alle 2, 4 oder 8 Wochen. Alternativ können Sie den Behälter auf Abruf leeren lassen. Unsere Pauschalpreise beinhalten Lieferung, Abholung, die Vernichtung und den Vernichtungsnachweis. Die ersten 4 Wochen sind kostenlos, ab der 6. Woche fällt eine Mietgebühr an.

BEZAHLUNG

In Wesel stellen wir sicher, dass Sie nur für die tatsächlich durchgeführte Aktenvernichtung zahlen. Nach Abschluss des Vernichtungsprozesses und Erhalt aller Nachweise senden wir Ihnen die Rechnung per E-Mail – erst nach erbrachter Leistung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Entsorgung oder eine langfristige Lösung gewählt haben. Unser Service steht für Transparenz und faire Abrechnung, ohne versteckte Kosten.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

In Wesel können Sie in unseren Behältern zur Aktenvernichtung sämtliche Akten aus Papier und Pappe entsorgen. Auch Aktenordner mit Metallbügeln dürfen in den Behälter, da Metallteile nach dem Schreddern aussortiert werden. Wir empfehlen jedoch, ungenutzte Ordner wiederzuverwenden, um Platz zu sparen.

Bitte achten Sie darauf, dass Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks oder CDs nicht mit den Akten entsorgt werden. Ebenso sollten Kunststoffmaterialien wie Klarsichtfolien oder Kunststoffhefter aussortiert werden, da größere Mengen die Vernichtungsanlagen beschädigen und zu höheren Kosten führen können.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Bei der Aktenvernichtung in Wesel legen wir besonderen Wert auf Datenschutz. Unsere Prozesse stellen sicher, dass während des gesamten Transports zur Vernichtungsanlage kein unbefugter Zugriff auf Ihre Akten möglich ist. Alle Abläufe werden lückenlos dokumentiert, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

In der Anlage erfolgt die Vernichtung ganzer Aktenordner samt Metallteilen, da wir keinen Zugriff auf die Inhalte haben. Die Metalltrennung erfolgt später im Recyclingprozess der Papierfabrik. Nach der Zerkleinerung wird das Papier verwirbelt, sodass eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Anschließend pressen wir die Schnipsel zu Ballen, die als "Bunte Akten" ins Papierrecycling gehen – daraus entstehen unter anderem Hygienepapiere wie Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Sichere Aktenvernichtung nach DIN 66399 steht in Wesel im Fokus. Unsere Abläufe gewährleisten, dass Ihre sensiblen Dokumente während des Transports zur Vernichtungsanlage geschützt sind. Jeder Schritt wird detailliert protokolliert, um eine lückenlose Sicherheit zu gewährleisten.

In unserer Anlage werden Aktenordner mitsamt Metallbestandteilen geschreddert, da wir keinen Einblick in deren Inhalte nehmen. Die Trennung der Metalle erfolgt erst im Recyclingprozess der Papierfabrik. Nach der Zerkleinerung wird das Papier verwirbelt, sodass eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Anschließend pressen wir die Schnipsel zu Ballen, die als „Bunte Akten“ ins Papierrecycling gehen – daraus entstehen unter anderem Hygienepapiere wie Küchentücher.

Neben Datenschutz legen wir großen Wert auf Nachhaltigkeit – Ihre Akten werden nicht nur sicher vernichtet, sondern auch umweltfreundlich wiederverwertet.

Wichtige Hinweise:

  • Vernichtung nach Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3, DIN 66399.
  • Berufsgruppen mit Schweigepflicht gemäß § 203 StGB müssen besonders auf Datenschutz achten – unser geschultes Personal gewährleistet höchste Vertraulichkeit.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Wesel

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Wesel) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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