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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Wittenberg

Schnelleinstieg

Eine sichere und unkomplizierte Aktenvernichtung ist heutzutage unverzichtbar, um sensible Daten vor Missbrauch und Identitätsdiebstahl zu schützen. Wir bieten eine schnelle und bequeme Lösung für Ihre Aktenordner. 

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Wittenberg
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

In Wittenberg bieten wir Ihnen eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung mit unserem Angebot an verschiedenen Varianten und Behältergrößen. Die Behälter sind aus robustem Metall gefertigt und verschließbar, um den Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten.

VERTRAG

In Wittenberg haben Sie bei uns die Wahl zwischen verschiedenen Vertragsformen, um eine Lösung zu finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir verzichten auf Vertragsbindung und Kündigungsfristen, damit Sie jederzeit flexibel bleiben. Wenn Sie einen Behälter bestellen, können Sie entscheiden, ob er bis zu 4 Wochen ohne zusätzliche Kosten bei Ihnen verbleiben soll oder ob er direkt nach der Befüllung abgeholt werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine geringe Mietgebühr an (siehe oben). Unsere Behälter sind aus robustem Metall gefertigt und bieten einen sicheren Schutz für Ihre vertraulichen Dokumente. Sie können sich auch für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht wird oder Sie einen Tausch „auf Abruf“ veranlassen können. Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren oder Transportkosten. Wir möchten Ihnen eine transparente und flexible Lösung bieten, damit Sie genau das bekommen, was Sie benötigen.

BEZAHLUNG

In Wittenberg bieten wir Ihnen eine bequeme Zahlungsmöglichkeit per Rechnung an. Nach Erbringung der Leistung erhalten Sie die Rechnung per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgt ist, unabhängig davon, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind. Wir möchten Ihnen die Bezahlung so einfach wie möglich machen, damit Sie sich auf andere Dinge konzentrieren können.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Es stellt sich oft die Frage, was in unsere Behälter zur Aktenvernichtung gegeben werden darf. Unsere Behälter sind für alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier geeignet. Dabei können Sie die Metallbügel und Büroklammern an den Akten belassen, da diese kein Problem für den Vernichtungsprozess darstellen. Bitte sortieren Sie jedoch Klarsichtfolien und Kunststoffe aus, da diese den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlagen verkleben oder beschädigen. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter gegeben werden. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden. Wir möchten sicherstellen, dass Ihre vertraulichen Dokumente sicher und ordnungsgemäß vernichtet werden.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Wittenberg

In Wittenberg bieten wir Ihnen zwei verschiedene Größen von Behältern für die Aktenvernichtung an. Jedes Exemplar ist ein Sicherheitsbehälter, der aus robustem Metall gefertigt ist. Zum Schutz Ihrer Privatsphäre sind die Sicherheitsbehälter verschließbar. Sowohl wir als auch unsere Logistikpartner sind zertifizierte Entsorgungsunternehmen und unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Dadurch können wir die Sicherheit Ihrer Akten zu jeder Zeit gewährleisten. Angefangen beim Aufstellen des Behälters bis hin zur Vernichtungsanlage wird jeder Schritt protokolliert und sicher durchgeführt. In unserer Vernichtungsanlage werden auch ganze Ordner geschreddert, um jegliche Einsicht in Ihre Akten zu verhindern. Die enthaltenen Metallteile der Ordner werden erst in der Sortieranlage aussortiert. Direkt nach dem Schreddern werden die Papierreste in großen Mengen verwirbelt, wodurch eine Wiederherstellung unmöglich wird. Anschließend werden die Schnipsel zu großen Ballen gepresst und dem Papierrecycling zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen nachhaltige Recyclingprodukte. Wir möchten sicherstellen, dass Ihre vertraulichen Dokumente nicht nur sicher vernichtet, sondern auch umweltfreundlich recycelt werden.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Arbeitsabläufe orientieren sich an den Richtlinien der DIN 66399. Diese Norm regelt die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern, angefangen bei der Definition der Begriffe bis hin zu Anforderungen an die technischen Anlagen und Prozesse. Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die DIN 66399 der maßgebliche Standard für die Gewährleistung der Datensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können entsprechende Zertifikate erlangt werden.

Die Norm definiert Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten und unterteilt Datenträger in verschiedene Kategorien. Für jede Kombination aus Schutzklasse und Datenträger werden spezifische Sicherheitsstufen festgelegt, die die Anforderungen an die Zerkleinerung der Akten oder Datenträger definieren.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Wittenberg

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Oft stellt man sich die Frage, wie lange man Dokumente aufbewahren sollte. Die Aufbewahrungsfristen können je nach Art und Zweck variieren. Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. Es gibt jedoch oft Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Vernichtung von Dokumenten oft auch eine gute Option ist, wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist oder das Dokument nicht mehr benötigt wird.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Es stellt sich oft die Frage, ob man Dokumente aufbewahren oder vernichten sollte. Die Antwort hängt von den Aufbewahrungsfristen für Dokumente ab, die je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, gibt es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. Es gibt jedoch oft Sonderregelungen, weshalb es ratsam ist, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden.

Ist die Aktenvernichtung nur in Wittenberg verfügbar oder bieten Sie diesen Service auch an anderen Standorten an?

Unseren Service bieten wir in fast ganz Deutschland an. Nutzen Sie dafür bitte unsere PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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