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Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Aktenvernichtung Wolfsburg

Schnelleinstieg

Mit unserer zertifizierten Aktenvernichtung in Wolfsburg bieten wir Ihnen eine sichere Möglichkeit, Ihre Akten zu vernichten. Egal ob Ihre Schränke voll sind oder die Schubladen überquellen, es ist für jeden an der Zeit, Platz zu schaffen. Wir bieten Ihnen als Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender die passende Lösung zur Vernichtung Ihrer Akten an. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Dokumente gemäß den gesetzlichen Vorgaben vernichten.

In Wolfsburg bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Wolfsburg 
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350/416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350/416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Schützen Sie Ihre Daten effektiv! Unsere Sicherheitsbehälter ermöglichen eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung in Wolfsburg. Wir stellen Ihnen individuell den passenden Behälter zur Verfügung, der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Alle unsere Behälter sind verschließbar, um einen maximalen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Einsicht Dritter zu gewährleisten. Bei dauerhaften Bestellungen wird der volle Behälter regelmäßig oder auf Abruf ausgetauscht, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

VERTRAG

Unsere Verträge zur Aktenvernichtung in Wolfsburg bieten Ihnen maximale Flexibilität. Sie sind an keine feste Vertragslaufzeit gebunden und es gibt keine Kündigungsfristen. Sie können die gewünschte Leistung ganz einfach per E-Mail oder online bestellen. Wenn Sie unsicher sind, welches Angebot für Sie am besten geeignet ist, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Beratung zur Verfügung. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Akten dauerhaft oder einmalig von uns vernichten lassen möchten.

BEZAHLUNG

Sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachte Leistung. Mit unseren Pauschalpreisen für die Aktenvernichtung in Wolfsburg bieten wir Ihnen maximale Preistransparenz. Erst nachdem die Leistung erbracht wurde, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Diese erhalten Sie bequem per E-Mail. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie unser Angebot zur Aktenvernichtung einmalig oder regelmäßig nutzen.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Da Ihre Akten in Sicherheitsbehältern transportiert werden und wir keinen Zugriff darauf haben, ist es wichtig, dass sich in den Behältern ausschließlich Papierdokumente befinden. Andere Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten müssen separat vernichtet werden. Sie können jedoch ganze Ordner in den Behältern entsorgen, da diese geschreddert werden und das Papier anschließend von den Metallteilen getrennt wird. Bitte beachten Sie, dass Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Plastikordner nicht mit entsorgt werden dürfen. Bei größeren Mengen können hier zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG

Während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Wolfsburg legen wir höchsten Wert auf Datenschutz. Sobald Sie uns Ihre Akten übergeben, hat niemand außer unserem Fahrer Zugriff oder Einsicht auf Ihre Dokumente. Unsere zertifizierten Abläufe gewährleisten eine sichere Vernichtung. Die Akten werden vollständig geschreddert, einschließlich ganzer Ordner. Metallbügel und andere Metallteile werden erst nach dem Schreddern entfernt und in der Papierfabrik aussortiert. Durch den Schredderprozess werden die Dokumente stark zerkleinert, was eine Wiederherstellung nahezu unmöglich macht. Um eine zusätzliche Rekonstruktion zu erschweren, werden die Papierteile nachträglich nochmals vermischt. Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln zu Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Daraus entstehen oft Recyclingprodukte wie Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess entspricht der DIN 66399 und ist DSGVO-konform.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Diese legen fest, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer Rekonstruktion einhergeht. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise gibt es auch Überschneidungen: So kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 Anwendung finden.

    Die Stufen sind sehr granular eingeteilt. In der Praxis ist bereits oft bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung fast unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Wolfsburg

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Für eine genaue Auskunft über die Aufbewahrungsdauer einzelner Dokumente empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Aufgrund der unterschiedlichen Arten von Dokumenten gibt es keine pauschale Antwort. Allerdings kann man sich in den meisten Fällen daran orientieren, dass Privatpersonen die meisten Dokumente für 2 Jahre aufbewahren müssen. Gewerbetreibende haben in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die genaue Dauer ist in den Aufbewahrungsfristen festgelegt.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Unter Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfristen können Privatpersonen in der Regel Dokumente nach 2 Jahren und Gewerbetreibende nach 10 Jahren vernichten. Die Aufbewahrungsfrist beginnt in dem Jahr, in dem die Dokumente erstellt wurden. Das bedeutet, dass Privatpersonen Ende 2023 Dokumente vernichten können, die im Jahr 2021 erstellt wurden. Gewerbetreibende müssen diese in der Regel länger aufbewahren und können oft erst Akten von 2013 vernichten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren.

Entsorgen Sie Akten nur in Wolfsburg?

Wir vernichten Akten in ganz Niedersachsen und fast ganz Deutschland.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: