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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Wuppertal

Schnelleinstieg

In vielen privaten Arbeitszimmern und Büros in Wuppertal stapeln sich alte Akten. Wir unterstützen Sie bei der Aktenvernichtung – schnell, zuverlässig und 100-prozentig sicher.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Wuppertal
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Unsere Tonnen für die Aktenvernichtung

Die Tonnen bestehen aus robustem Metall. Der Deckel ist verschließbar. Somit ist die Sicherheit Ihrer Akten bis zur Vernichtung gewährleistet.

Informationen zum Vertrag

Sie können zwischen verschiedenen Optionen wählen. Zum einen besteht die Möglichkeit einer einmaligen Abholung, zum anderen können Sie eine regelmäßige Abholung vereinbaren. Es stehen dabei zwei Intervalle für die Leerung zur Verfügung: 14-täglich sowie monatlich. Die Kosten für die Leerung beziehen sich jeweils auf den Transport der Behälter sowie die Aktenvernichtung.

Unsere Preise verstehen sich als Komplettpreis: Wir berechnen keine Transportgebühren oder Behältermieten (bis 4 Wochen Stellzeit, siehe Tonnenmiete).

Bezahlung

Wir stellen die Rechnung kurz nach der Leistungserbringung aus. Falls Sie eine regelmäßige Abholung bestellen, erfolgt die Rechnungslegung monatlich. Auf Wunsch können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir ziehen den Rechnungsbetrag dann von Ihrem Konto ein.

Was gehört in die Aktentonne?

Unsere Sicherheitsbehälter sind für die Aktenvernichtung ausgelegt. Deshalb dürfen Sie Aktenordner und Dokumentenmappen zusammen mit den zu vernichtenden Unterlagen in der Tonne entsorgen.

Unser Service ist die Vernichtung von Papierakten. Sie dürfen deshalb keine anderen Datenträger, z. B. Festplatten oder USB-Sticks, in der Tonne entsorgen.

Auch Klarsichtfolien und Mappen aus Kunststoff dürfen nicht mit entsorgt werden. Sie sind vorher auszusortieren.

Sichere Aktenvernichtung

Damit Ihre Daten sicher sind, orientieren wir uns bei der Aktenvernichtung an den Richtlinien der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Somit können Sie sichergehen, dass ihre Unterlagen nicht in falsche Hände geraten. Der gesamte Transport der Aktentonne wird protokolliert und ist damit nachvollziehbar.

Wenn die Tonne in der Vernichtungsanlage ankommt, befreien wir die Akten zunächst von Metallen, z. B. Büro- und Heftklammern. Anschließend werden sie in der Anlage zu kleinen Schnipseln geschreddert. Die Fläche der entstehenden Schnipsel ist kleiner als eine 5-Cent-Münze. Gegebenenfalls werden die Partikel zur Erhöhung der Sicherheit anschließend verwirbelt.

Wir pressen die Schnipsel aus der Aktenvernichtung anschließend zu Ballen. Diese werden im Papierrecycling wiederverwertet.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

Aktenvernichtung nach DIN 66399

Unsere Aktenvernichtung folgt den Vorgaben der DIN 66399. Die Norm wurde 2012 erstmals eingeführt. Seit Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung anzuwenden, damit sind die Bestimmungen aus der Norm bindend.

Es werden Bestimmungen zur Art der Daten und der Speicherung gemacht. Aus der Kombination der beiden ergeben sich mögliche anzuwendende Sicherheitsstufen. Unsere Aktenvernichtung entspricht dem Kürzel P-3, ist demnach eine Vernichtung von Papierakten mit der Sicherheitsstufe 3.

Neben Eckdaten zur Datenvernichtung legt die Norm auch Regeln für den Ablauf fest. Dazu gehören Anforderungen an die Anlagen sowie den Prozess der Akten- und Datenträgervernichtung.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm klassifiziert Daten in drei verschiedene Schutzklassen. Dabei wird die Brisanz der Informationen berücksichtigt. Je weitere Kreise eine unerwünschte Veröffentlichung ziehen kann, umso höher die Schutzklasse. Für die meisten Daten von Privatpersonen und Unternehmen ist die Schutzklasse 1 oder 2 anwendbar, was einem normalen bis hohen Schutzbedarf entspricht.

  • Sicherheitsstufen

    Die Norm legt sieben Sicherheitsstufen fest. Dabei besteht ein Zusammenhang zwischen der Schutzklasse und der Sicherheitsstufe. So dürfen Daten der Schutzklasse 3 nur mit hohen Sicherheitsstufen behandelt werden. Teilweise bestehen Überschneidungen: Sicherheitsstufe 3 ist bspw. für Daten der Schutzklassen 1 und 2 anwendbar.

    Die Sicherheitsstufen legen abhängig von der Beschaffenheit des Datenträgers fest, wie stark die Zerkleinerung bei der Vernichtung sein muss. Je höher die Sicherheitsstufe, umso größer der Aufwand bei der Rekonstruktion der Daten. Praktisch betrachtet ist es jedoch bereits bei Sicherheitsstufe 3 nahezu ausgeschlossen, dass sich die vernichteten Daten wiederherstellen lassen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Die Frage "Aufbewahren oder Vernichten?" sollte sich jeder stellen, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Denn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art und Verwendungszweck und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Während für Privatpersonen und private Haushalte die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments beträgt, sieht es bei Gewerbetreibenden, Unternehmen und gewerblichen Dokumenten oft anders aus. Hier gibt es oft längere Fristen von bis zu 10 Jahren. 

 

Doch Vorsicht ist geboten, denn es gibt oft Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Wie z.B. zuletzt die Anpassung im Bürokratieentlastungsgesetz IV mit verkürzten Aufbewahrungsfrist von nun 8 statt 10 Jahren von Buchungsbelegen. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Fachexperten in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass keine Dokumente versehentlich zu früh vernichtet werden. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine genaue Prüfung. 

Also, bevor Sie Ihre Dokumente einfach vernichten, sollten Sie sich unbedingt über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn wer weiß, vielleicht haben Sie ja noch Verwendung für die Dokumente in der Zukunft.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Die Aufbewahrungsfristen für Privat- und Geschäftsunterlagen sind ein wichtiger Aspekt, den jeder beachten sollte, der mit vertraulichen Dokumenten zu tun hat. Die Fristen variieren je nach Art und Verwendungszweck der Dokumente und es gibt gesetzliche Vorgaben, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Für Privatpersonen und private Haushalte beträgt die übliche Aufbewahrungsfrist in der Regel 2 Jahre ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Dies gilt beispielsweise für Kontoauszüge, Rechnungen oder Quittungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So sollten beispielsweise Unterlagen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten oft längere Aufbewahrungsfristen. Diese sind für Buchhaltungsunterlagen gesetzlich festgeschrieben und liegen zwischen 6 und 10 Jahren. So müssen beispielsweise Geschäftsunterlagen wie Handelsbücher, Inventare oder Jahresabschlüsse mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei Steuerunterlagen beträgt die Frist sogar 10 Jahre.

Doch Vorsicht ist geboten: Es gibt auch Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. So müssen beispielsweise bestimmte Dokumente wie Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen mindestens 2 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Es ist daher wichtig, sich über die Aufbewahrungsfristen und gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um keine wichtigen Dokumente zu früh zu vernichten oder aus Versehen zu lange aufzubewahren.

Bieten Sie Ihre Entsorgungsleistung nur in dieser Region (zur Aktenvernichtung Wuppertal) an?

Die Aktenvernichtung wird durch uns in ganz Deutschland angeboten. Sie möchten gerne das Leistungsportfolio der SERO Entsorgung für Ihre Region einsehen?

Kein Problem, verraten Sie uns nur Ihre Postleitzahl in unserer PLZ-Suche.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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