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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Zwickau

Schnelleinstieg

Mit unserer zertifizierten Aktenvernichtung in Zwickau bieten wir Ihnen eine sichere Möglichkeit, Ihre Akten zu vernichten. Egal ob Ihre Schränke voll sind oder die Schubladen überquellen, es ist für jeden an der Zeit, Platz zu schaffen. Wir bieten Ihnen als Unternehmer, Privatperson oder Gewerbetreibender die passende Lösung zur Vernichtung Ihrer Akten an. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab über die geltenden Aufbewahrungsfristen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Dokumente gemäß den gesetzlichen Vorgaben vernichten.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Sachsen.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Zwickau
Tonnengrößen 240 Liter 
416 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 416 Liter-Behälter pro Behälter und angefangenen Monat
Transportkosten keine

UNSERE DATENSCHUTZTONNEN

Schützen Sie Ihre sensiblen Daten! Mit unserer Aktenvernichtung in Zwickau bieten wir Ihnen eine sichere und zuverlässige Lösung. Unsere Sicherheitsbehälter sind speziell dafür konzipiert, Ihre Akten sicher zu vernichten. Wir stellen Ihnen individuell den passenden Behälter zur Verfügung, der verschließbar ist und somit einen maximalen Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Einsicht Dritter bietet. Bei dauerhaften Bestellungen kümmern wir uns regelmäßig oder auf Abruf um den Austausch des vollen Behälters. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Daten professionell und vertraulich vernichtet werden.

VERTRAG

Unsere Verträge zur Aktenvernichtung in Zwickau bieten Ihnen maximale Flexibilität. Sie sind an keine feste Vertragslaufzeit gebunden und es gibt keine Kündigungsfristen. Sie können die gewünschte Leistung ganz einfach per E-Mail oder online bestellen. Falls Sie unsicher sind, welches Angebot für Sie am besten geeignet ist, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Beratung zur Verfügung. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Akten dauerhaft oder einmalig von uns vernichten lassen möchten.

BEZAHLUNG

Sie zahlen nur für die Leistung, die Sie bestellt haben. Mit unseren Pauschalpreisen für die Aktenvernichtung in Zwickau bieten wir Ihnen maximale Preistransparenz. Erst nachdem die Leistung erbracht wurde, stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Diese erhalten Sie bequem per E-Mail. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie unser Angebot zur Aktenvernichtung einmalig oder regelmäßig nutzen. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie nur für das bezahlen, was Sie tatsächlich erhalten haben.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?

Da Ihre Akten in Sicherheitsbehältern transportiert werden und wir keinen Zugriff auf den Inhalt haben, ist es wichtig, dass sich in den Behältern ausschließlich Akten und Dokumente aus Papier befinden. Andere Datenträger wie USB-Sticks oder Festplatten müssen separat vernichtet werden. Im Behälter können Sie auch ganze Ordner entsorgen, die dann geschreddert werden. Das Papier wird anschließend von den Metallteilen getrennt. Bitte beachten Sie, dass Kunststoffe wie Klarsichtfolien oder Plastikordner nicht mit entsorgt werden dürfen. Bei größeren Mengen können hier zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung und beraten Sie gerne.

SICHERE AKTENVERNICHTUNG in Zwickau

Der Datenschutz hat während des gesamten Prozesses der Aktenvernichtung in Zwickau höchste Priorität. Sobald Sie Ihre Akten an unseren Fahrer übergeben haben, hat keine Person Zugriff oder Einsicht auf Ihre Dokumente. Unsere zertifizierten Abläufe gewährleisten eine sichere Vernichtung. Die Akten werden vollständig geschreddert, einschließlich ganzer Ordner. Metallbügel und andere Metallteile werden erst nach dem Schreddern entfernt und in der Papierfabrik aussortiert. Durch den Schredderprozess werden die Dokumente stark zerkleinert, was eine Wiederherstellung nahezu unmöglich macht. Um eine zusätzliche Erschwernis der Rekonstruktion zu gewährleisten, werden die Papierteile nachträglich nochmals vermischt. Abschließend werden die großen Mengen an Papierschnipseln zu Ballen gepresst und dem Recyclingprozess zugeführt. Aus diesen Ballen entstehen oft Recyclingprodukte wie Hygienepapier, Küchentücher oder Eierkartons. Der gesamte Prozess entspricht der DIN 66399 und ist DSGVO-konform. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre sensiblen Daten sicher und verantwortungsvoll vernichtet werden.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Unsere Prozesse laufen nach den Vorgaben der DIN 66399 ab. Diese Norm regelt die Akten- und Datenträgervernichtung von der Begriffsbestimmung über die Klassifizierung von Datenträgern bis hin zu Anforderungen an Anlagen und Abläufe. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat, ist die seit 2012 bestehende Norm der Standard für die Sicherheit in der Datenvernichtung. Bei Einhaltung der Vorgaben werden entsprechende Zertifikate vergeben.

Die Norm legt Schutzklassen für verschiedene Arten von Daten fest. Darüber hinaus teilt sie Datenträger in Kategorien ein. Für eine bestehende Kombination aus Schutzklasse und Datenträger können dann verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden, die Vorgaben über Zerkleinerung der Akten bzw. Datenträger machen.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm definiert drei Schutzklassen. Diese sind anhand der potenziellen Auswirkungen bei unerwünschter Offenlegung charakterisiert.

    Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf) – interne Daten, deren Offenlegung milde Auswirkungen hätte

    Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) – vertrauliche Daten, eine Offenlegung könnte Betroffenen schaden

    Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) – geheime Daten, Veröffentlichung birgt Gefahren für Leib und Leben

  • Sicherheitsstufen

    Es gibt sieben definierte Sicherheitsstufen, die festlegen, wie stark ein Datenträger zerkleinert werden muss und welcher Aufwand mit einer möglichen Rekonstruktion verbunden ist. Jede Schutzklasse kann mit bestimmten Sicherheitsstufen behandelt werden, wobei es teilweise auch Überschneidungen gibt. Zum Beispiel kann die Sicherheitsstufe 3 für Unterlagen der Schutzklassen 1 und 2 gelten. Die Sicherheitsstufen sind sehr detailliert unterteilt. In der Praxis ist es oft bereits bei Sicherheitsstufe 3 gewährleistet, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist. Es ist wichtig, die richtige Sicherheitsstufe für Ihre spezifischen Anforderungen zu wählen, um einen angemessenen Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Zwickau

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Um eine genaue Auskunft über die Aufbewahrungsdauer einzelner Dokumente zu erhalten, empfiehlt es sich, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Da es verschiedene Arten von Dokumenten gibt, gibt es leider keine pauschale Antwort. In den meisten Fällen müssen Privatpersonen die meisten Dokumente für 2 Jahre aufbewahren, während Gewerbetreibende in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben. Die genaue Dauer ist in den Aufbewahrungsfristen festgelegt. Es ist wichtig, sich an diese Fristen zu halten, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und im Falle von Prüfungen oder anderen rechtlichen Angelegenheiten gut vorbereitet zu sein.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Unter Berücksichtigung der geltenden Aufbewahrungsfristen können Privatpersonen in der Regel viele Dokumente nach 2 Jahren und Gewerbetreibende nach 10 Jahren vernichten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfrist ab dem Jahr beginnt, in dem die Dokumente erstellt wurden. Das bedeutet, dass Privatpersonen Ende 2023 Dokumente vernichten können, die im Jahr 2021 erstellt wurden. Gewerbetreibende müssen diese Dokumente in der Regel länger aufbewahren und können oft erst Akten aus dem Jahr 2013 vernichten. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die Aufbewahrungsfristen korrekt einhalten.

Entsorgen Sie Akten nur in Zwickau?

Wir vernichten Akten in ganz Sachsen und fast ganz Deutschland.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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