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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

  • Schnelle Lieferung und Abholung

  • Klare Pauschalpreise

  • 14 Tage Mietfrei

  • Container in vielen Größen

Grünschnitt

Container für Grünschnitt

Bestellen Sie jetzt Ihren Container für die Entsorgung von Gartenabfällen! Nutzen Sie unseren einfachen und flexiblen Service, um Ihren Grünschnitt und andere Gartenabfälle effizient und umweltfreundlich zu entsorgen.

Unser Service für Sie

14 Tage kostenfreie Miete:
Genießen Sie die ersten zwei Wochen mietfrei – ganz ohne zusätzliche Gebühren.

Faire Pauschalpreise:
Unsere Preise sind transparent und klar – ohne versteckte Kosten oder Überraschungen.

Zuverlässige Lieferung und Abholung:
Wir liefern Ihren Container pünktlich und holen ihn schnell und termingerecht wieder ab.

Grünschnitt Container bestellen!


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Container für Gartenabfälle in der Nähe

Was ist Grünschnitt

Gartenabfälle (auch Grünschnitt genannt) umfassen eine Vielzahl organischer Materialien, die bei der Gartenpflege anfallen. Dazu gehören Laub, Rasenschnitt, abgeschnittene Äste und Zweige sowie Unkraut. Während viele dieser Materialien kompostierbar sind und als natürlicher Dünger wiederverwendet werden können, gibt es auch nicht kompostierbare Gartenabfälle, die eine andere Form der Entsorgung erfordern.

Wichtige Infos

Was darf in den Container für Grünschnitt?

  • Erlaubte Abfälle

    In den Grünschnittcontainer dürfen folgende Materialien:

    • Gras, Rasen- und Heckenschnitt: Alle Arten von Schnittgut, das beim Mähen oder Stutzen anfällt.
    • Äste und Zweige (Baumschnitt): Auch dickere Äste, solange sie nicht zu groß für den Container sind.
    • Laub und Nadeln: Blätter und Nadelabfälle von Bäumen und Sträuchern.
    • Unkraut: Nicht holzige Pflanzenreste, die aus dem Garten entfernt wurden.
    • Gartenpflanzen: Abgeschnittene Blumen, Stauden oder Sträucher (ohne Wurzeln, wenn diese Erde enthalten).
  • Nicht erlaubte Abfälle

    Nicht erlaubt sind Abfälle, die nicht rein organisch sind oder die Verwertung erschweren:

    • Erde, Sand und Steine: Diese Materialien müssen separat entsorgt werden.
    • Wurzeln und Baumstümpfe: Aufgrund ihrer Größe und des oft enthaltenen Erdanteils sind sie ungeeignet.
    • Kompostierbare Abfälle aus der Küche: Auch wenn sie biologisch abbaubar sind, gehören sie nicht in den Grünschnittcontainer.
    • Plastik, Metall oder andere Fremdstoffe: Diese stören den Verwertungsprozess und müssen entfernt werden.
    • Gefährliche Stoffe: Chemikalien, Farben oder behandelte Holzabfälle dürfen nicht in den Container gelangen.

So befüllen Sie den Container für Gartenabfälle richtig

Platz im Container optimal nutzen

Um das Volumen Ihres Containers effektiv auszuschöpfen, können Sie folgende Tipps anwenden:

  • Äste und Zweige zerkleinern: Große Äste nehmen viel Platz ein. Schneiden Sie diese in kleinere Stücke, bevor Sie sie in den Container legen.
  • Gras und Laub verdichten: Leichte Abfälle wie Rasenschnitt und Laub können Sie festdrücken, um Platz für weitere Abfälle zu schaffen.
  • Schichtenbildung: Legen Sie schwere Materialien wie Äste unten in den Container und leichtere Abfälle wie Gras und Laub obenauf.
Sicherheit und Überfüllung beachten

Achten Sie darauf, den Container nicht überzuladen:

  • Maximale Füllhöhe: Der Container darf nicht über den Rand hinaus befüllt werden.
  • Sicherer Transport: Herausstehende oder lose Materialien können beim Transport herunterfallen und Schäden verursachen.

Grünschnitt Container Kosten

Wir bieten Ihnen Pauschalpreise für den Grünschnittcontainer an. Diese unterscheiden sich jedoch regional. die ersten 14 Tage Stelldauer ist inklusive.

Containergrößen Gartenabfall

Je nach Region bieten wir für die Entsogrung von Gartenabfall Containergrößen von 1,5 m³ bis 40 m³ an.

Hinweise zur Entsorgung von Gartenabfall

Wunschtermin und Flexibilität

Wählen Sie bei der Bestellung einen individuellen Wunschtermin sowie ein vierstündiges Lieferfenster. Nach der vereinbarten Standzeit holen wir den gefüllten Grünschnittcontainer zuverlässig ab.

Hinweis zu Zufahrtsbedingungen

Bitte stellen Sie sicher, dass die Zufahrtswege geeignet sind. Falls der Container aufgrund unzureichender Bedingungen nicht abgeholt werden kann, entstehen zusätzliche Kosten für Leerfahrten.

Anforderungen an Zufahrt und Stellplatz
  • Tragfähigkeit: Zufahrt und Stellplatz müssen für Fahrzeuge bis 26 Tonnen geeignet sein.
  • Mindestbreite: Straßenbreite von mindestens 3,5 m erforderlich.
  • Wenderadius: Der LKW benötigt mehr Platz zum Rangieren als ein PKW.
Regelungen für öffentliche Flächen
  • Absetzmulden (bis 10 m³): Aufstellung ohne Genehmigung bis 10 Tage möglich. Längere Standzeiten oder größere Container erfordern eine Genehmigung.
  • Abrollcontainer (ab 11 m³): Immer genehmigungspflichtig auf öffentlichem Grund.
  • Privatgrundstücke: Genehmigungsfrei nutzbar.

Halteverbotszonen

Halteverbotsschilder müssen mindestens 72 Stunden vor der Lieferung organisiert werden. Plattformen wie www.halteverbotszonen.com unterstützen Sie dabei.

Mit diesen Vorgaben wird die Entsorgung Ihres Grünschnitts reibungslos und effizient.

Gesetzlichen Anforderungen an die Grünschnittentsorgung

Die Entsorgung von Grünschnitt wird durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie weitere relevante Verordnungen geregelt. Diese gesetzlichen Grundlagen fördern die Kreislaufwirtschaft und stellen sicher, dass organische Abfälle umweltgerecht entsorgt oder verwertet werden. Hier sind die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

Trennungspflicht gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen, Grünschnitt und andere Abfallarten getrennt zu sammeln. Ziel ist es, biologisch abbaubare Materialien wie Grünschnitt von anderen Abfällen zu trennen, um eine umweltfreundliche Verwertung – beispielsweise durch Kompostierung – zu ermöglichen.

Vorgaben für Verwertung und Recycling

Grünschnitt zählt zu den biologisch abbaubaren Abfällen und sollte daher bevorzugt verwertet werden. Möglich ist dies durch:

  • Kompostierung: Umwandlung des Grünschnitts in nährstoffreichen Kompost.
  • Energetische Verwertung: Nutzung in Biogasanlagen zur Energiegewinnung.

Das KrWG schreibt vor, dass die stoffliche Verwertung (z. B. Kompostierung) Vorrang vor der energetischen Verwertung hat, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Biotonne und kommunale Sammelstellen

Privathaushalte sind verpflichtet, Grünschnitt über die Biotonne oder spezielle kommunale Sammelstellen zu entsorgen. Kommunen bieten oft zusätzliche Dienstleistungen an, wie die Annahme von größeren Mengen Grünschnitt in Recyclinghöfen oder die Bereitstellung von Containern für saisonale Gartenabfälle.

Gewerbliche Anforderungen

Unternehmen und Gewerbetreibende, die größere Mengen Grünschnitt produzieren (z. B. Garten- und Landschaftsbau), unterliegen zusätzlichen Verpflichtungen:

  • Nachweisführung: Gewerbliche Abfallerzeuger müssen dokumentieren, wie und wo der Grünschnitt entsorgt wird.
  • Beauftragung zertifizierter Entsorger: Die Entsorgung muss durch zugelassene Entsorgungsunternehmen erfolgen, die eine umweltgerechte Verwertung garantieren.
Verbot der unzulässigen Entsorgung

Das Verbrennen von Grünschnitt ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen erlaubt, da es zu Luftverschmutzung und Umweltbelastungen führen kann. Eine wilde Ablagerung in der Natur ist ebenfalls verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden.

Weitere rechtliche Grundlagen

Neben dem KrWG sind weitere Verordnungen relevant, wie:

  • Bioabfallverordnung (BioAbfV): Diese regelt, welche Anforderungen an die Verwertung von biologischen Abfällen gestellt werden, insbesondere in Bezug auf die Qualität von Kompost.
  • Abfallverzeichnisverordnung (AVV): Hier wird Grünschnitt als biologisch abbaubarer Abfall kategorisiert und entsprechenden Entsorgungswegen zugeordnet.

Häufige Fragen zur Entsorgung von Grünschnitt

Welche Vorteile bieten Absetz- und Abrollcontainer?

Absetzcontainer eignen sich ideal für kleinere Gartenprojekte und lassen sich leicht befüllen. Abrollcontainer hingegen sind perfekt für größere Flächen und erleichtern die Entsorgung von sperrigem oder umfangreichem Grünschnitt. Beide Varianten sorgen dafür, dass Grünschnitt effizient gesammelt und entsorgt werden kann.

Kann der Container vorzeitig abgeholt werden?

Ja, wenn Sie den Container früher abholen lassen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren oder unser Abrufformular nutzen. Wir passen den Abholtermin flexibel an Ihre Bedürfnisse an.

Was tun, wenn der Stellplatz nicht geeignet ist?

Falls der vorgesehene Stellplatz den Anforderungen nicht entspricht, organisieren Sie bitte vor der Lieferung einen alternativen Standort. Kontaktieren Sie uns, falls Sie Unterstützung benötigen – gemeinsam finden wir eine Lösung, um Leerfahrten zu vermeiden.

Welche Anforderungen muss der Stellplatz erfüllen?

Der Stellplatz muss stabil, tragfähig und eben sein, um das Gewicht des Containers sowie des Transportfahrzeugs zu tragen. Ein sicherer Untergrund gewährleistet eine problemlose Platzierung und Abholung.

Was passiert, wenn der Container überfüllt wird?

Ein überfüllter Container stellt ein Sicherheitsrisiko dar und darf gesetzlich nicht transportiert werden. Dies kann zu Verzögerungen bei der Abholung oder zusätzlichen Gebühren führen. Bitte stellen Sie sicher, dass der Container nicht über den Rand hinaus befüllt wird.

Wie wird der Grünschnitt nach der Abholung verarbeitet?

Nach der Abholung wird der Grünschnitt in unsere Verarbeitungsanlagen transportiert. Dort wird er umweltgerecht sortiert, recycelt oder fachgerecht entsorgt – stets im Einklang mit den geltenden Umweltschutzrichtlinien.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

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