



Aktenvernichtung Bremen
Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.
Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.
Wählen Sie Ihre Tonnengröße
Schnelleinstieg
Die Bremische Wirtschaft besteht zu nahezu gleichen Teilen aus Handel, Industrie, Finanz- und öffentlichen Dienstleistungsunternehmen. Damit ist der Hansestadt die Transformation zu einem modernen Wirtschaftsstandort gelungen. Bremen und Bremerhaven sind damit ein guter Standort für Konzerne ebenso wie den Mittelstand. Unser Beitrag zur Wirtschaft in Bremen ist die Durchführung der Aktenvernichtung: Zuverlässig, schnell und sicher. Damit sich Unternehmen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen.
Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung
Unser Service reicht von der Bereitstellung der Sicherheitsbehälter über den Transport bis zur Vernichtung der Dokumente. Dabei bieten wir höchste Flexibilität: Sie können von der Stelldauer bis zum Leerungsrhythmus zwischen verschiedenen Zeiträumen wählen, ganz wie es für Sie am besten passt.
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Einmalige Bestellung
Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.
Dauergestellung
Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen.
Tonnengrößen | 70 Liter 240 Liter 416 Liter |
Leerungsrhythmus |
Einmalig Auf Abruf wöchentlich alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 8 Wochen alle 3 Monate |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
|
Transportkosten | keine |

Sicher und Robust
Unsere Datenschutztonnen
Damit die Behälter Sicherheit vor unbefugtem Zugriff bieten, bestehen sie aus robustem Metall und verfügen über einen abschließbaren Deckel. Durch die Bereitstellung auf Ihrem Firmengelände sorgen wir für den größtmöglichen
Datenschutz. Nach der Abholung werden die Behälter sofort zur Vernichtungsanlage transportiert.
Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung sind in drei Größen verfügbar:
70 Liter, 240 Liter und 416 Liter
Unsere
Tonnengrößen

VERTRAGSINFORMATIONEN
Im Regelfall benötigen Unternehmen eine einmalige Aktenvernichtung. Deshalb bieten wir unseren Service ohne Vertragslaufzeit an. Sie legen den Lieferungs- und Abholtermin für die Sicherheitsbehälter fest. Unsere Experten kümmern sich im Anschluss um die sichere Aktenvernichtung.
Haben Sie regelmäßig größere Mengen an Dokumenten zu vernichten? Wir bieten unseren Service gern auch mit wiederkehrenden Abholungen an. Sie legen fest, ob die Abholung 14-täglich, alle 4 Wochen, alle 8 Wochen, alle 3 Monate oder auf Abruf erfolgen soll.
Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel nach der durchgeführten Aktenvernichtung. Wenn Sie eine regelmäßige Abholung beauftragen, erhalten Sie monatlich eine Rechnung. In diesem Fall bieten wir zudem die Zahlung per Lastschrift an.

BEZAHLUNG
Für die einmalige Nutzung unseres Service erhalten Sie kurz nach der Ausführung des Auftrags eine Rechnung per Post. Falls Sie eine regelmäßige Leerung beauftragen, bekommen Sie die Rechnung monatlich zugestellt. Auf Wunsch können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, wobei wir den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto einziehen.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?
Bitte beachten Sie, dass nur Papierakten und Ordner in den Behältern entsorgt werden können. Kunststoffeinsätze und Klarsichtfolien müssen Sie vorher entfernen.
Wenn Sie Datenträger vernichten möchten, nutzen Sie bitte unser Angebot alte Festplatten zu entsorgen.

ABLAUF DER AKTENVERNICHTUNG
Eine wichtige Aufgabe für uns ist den Datenschutz während des kompletten Prozesses der Aktenvernichtung zu gewährleisten. Durch unsere koordinierten Abläufe wird sichergestellt, dass Ihre vertraulichen Informationen zu jedem Zeitpunkt der Aktenvernichtung sicher sind und nicht eingesehen werden können. Auch von unseren Mitarbeitern nicht! Für führen über jeden Schritt ein Protokoll. Wir gewährleisten die Aktenvernichtung nach DIN 66399. Nach der Abholung der Datenschutztonne werden im ersten Schritt die metallischen Bestandteile der Aktenordner entfernt. Danach erfolgt die Zerkleinerung der Akten. Nach der Zerkleinerung der Papiere ist eine Wiederherstellung nahezu unmöglich. Für noch mehr Sicherheit sorgt jedoch noch eine zusätzliche Verwirbelung der Papierschnipsel. Im Anschluss werden die Schnipsel zu großen Papierballen gepresst, die bei der Fertigung von Recyclingpapier Verwendung finden.

DIN 66399
Sichere Vernichtung der Akten
Unser gesamter Prozess für die Aktenvernichtung in Bremen ist nach DIN 66399 zertifiziert. Damit wird die Einhaltung höchster Standards für den Datenschutz gewährleistet. Der Transport wird auf der gesamten Strecke protokolliert. Zudem erfolgt die Vernichtung der Akten in der Anlage nach den Vorgaben der Norm.
Neben den technischen und organisatorischen Anforderungen an die Aktenvernichtung liefert die Norm eine Klassifizierung von Dokumenten. Dabei bestimmt sie Schutzklassen für verschiedene Arten von Informationen. Aus diesen Schutzklassen lassen sich Sicherheitsstufen ableiten. Diese ergeben in Kombination mit der Art des Datenträgers die Vorgabe, welches Ergebnis die Vernichtung haben muss. Die Kombination aus Datenträgertyp und Sicherheitsstufe wird als Kürzel angegeben. Für unsere Aktenvernichtung wenden wir P-3 an: Das bedeutet, wir behandeln Papierakten nach der Sicherheitsstufe 3.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 6639.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
ARTEN VON DATENTRÄGERN
Die DIN 66399 unterscheidet sechs verschiedene Datenträgertypen. Diese sind nach der Art der Speicherung von Daten klassifiziert.
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Beachten Sie: Wir vernichten nur Papierakten.
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Bremen
Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km vom Bremer Stadtgebiet begrenzt.
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unseren Leistungen in Bremen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: