


Aktenvernichtung Dresden
Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.
Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.
Wählen Sie Ihre Tonnengröße
Schnelleinstieg
Die sächsische Landeshauptstadt ist eine echte Boomtown: Seit 2010 ist die Wirtschaftskraft um 30 % gestiegen. Dresden hat durch seine zentrale Lage in Europa einen Standortvorteil für international agierende Unternehmen. Zudem hat es durch die ansässigen Hochschulen direkten Zugriff auf exzellente Forscher. Die Dresdner Wirtschaft wird daher auch in Zukunft Innovationen hervorbringen. Wir unterstützen die Wirtschaft in Dresden mit etwas Althergebrachtem: Sicherer Aktenvernichtung.
Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Sachsen.
Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung
Mit unserem Service kann Ihr Unternehmen seine Ressourcen für die wichtigen Dinge einsetzen. Nachdem Sie uns beauftragen, bekommen Sie Sicherheitsbehälter bereitgestellt, die Sie lediglich befüllen müssen. Wir kümmern uns um den Transport und die Aktenvernichtung. Dabei bezahlen Sie einen Festpreis für die Dienstleistung - es fallen keine zusätzlichen Kosten für Transport oder Behältermiete an. Während der gesamten Prozedur ist die Sicherheit Ihrer Dokumente unsere höchste Priorität. Unser Verfahren ist daher nach DIN 66399 zertifiziert.
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Einmalige Bestellung
Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.
Dauergestellung
Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen.
Tonnengrößen |
240 Liter 416 Liter |
Leerungsrhythmus |
Einmalig Auf Abruf wöchentlich alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 8 Wochen alle 3 Monate |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
|
Transportkosten | keine |

Sicher und Robust
Unsere Datenschutztonnen
Damit Ihre Unterlagen während der gesamten Zeit vor unbefugtem Zugriff sicher sind, bestehen unsere Sicherheitsbehälter aus Metall. Sie haben außerdem einen abschließbaren Deckel. Die Behälter sind in drei Größen lieferbar:
240 Liter und 416 Liter
Unsere
Tonnengrößen

VERTRAGSINFORMATIONEN
Unsere Dienstleistung versteht sich als Komplettpaket: Sie umfasst Bereitstellung der Behälter vor Ort, Transport der Akten und die sichere Aktenvernichtung, alles genau dokumentiert und sicher vor unbefugtem Zugriff. Sie zahlen einen festen Preis für die Vernichtung Ihrer Akten.
Sollten Sie eine regelmäßige Aktenvernichtung wünschen, können wir Ihnen auch wiederkehrende Bereitstellung und Abholung der Sicherheitsbehälter in Dresden anbieten.

BEZAHLUNG
Bei der Buchung einer einmaligen Aktenvernichtung in Dresden erhalten Sie die Rechnung nachdem wir die Dienstleistung durchgeführt haben per Post.
Wenn Sie eine Dauergestellung gebucht haben erhalten Sie die Rechnung monatlich. Zudem können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?
Bitte achten Sie darauf, lediglich Papierakten samt Ordnern in den Behältern zu entsorgen. Kunststoff- und Klarsichtfolien bitte vorher entfernen. Da es sich um eine Akten- nicht Datenträgervernichtung handelt, können auch keine Festplatten, USB-Sticks und ähnliche Datenträger im Behälter entsorgt werden.
Wenn Sie Datenträger vernichten möchten, nutzen Sie bitte unser Angebot der Festplattenentsorgung.

So werden Ihre Akten vernichtet
Der Datenschutz bei der Aktenvernichtung ist während des kompletten Prozesses für uns eine sehr wichtige Aufgabe. Dabei stellen unsere koordinierten Abläufe sicher, dass zu keiner Zeit Ihre vertraulichen Informationen eingesehen werden können. Auch unsere Mitarbeiter haben in Ihre zu vernichtenden Akten keinen Einblick. Wir vernichten die Akten streng nach DIN 66399. Nachdem wir ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben werden im ersten Schritt die metallischen Bestandteile der Aktenordner entfernt. Im zweiten Schritt werden die Akten in Schnipsel zerkleinert und zudem noch verwirbelt. Somit ist eine Wiederherstellung zusätzlich erschwert und nahezu unmöglich.
Wir pressen die Papierfetzen dann zu großen Papierballen. Diese finden dann Verwendung bei der Herstellung von Recyclingpapier.

DIN 66399
Sichere Vernichtung der Akten
Unsere gesamten Leistungen arbeiten nach den Prinzipien der DIN 66399. Diese Norm regelt die Datenträgervernichtung, um den Datenschutz sicherzustellen. Dabei macht die Norm Vorgaben für die Behandlung verschiedener Datenträger auf Basis der Klassifikation nach Schutzklassen. Daraus ergibt sich zusammen mit der Art des Datenträgers und einer angelegten Sicherheitsstufe, wie die Vernichtung aussehen muss.
Da die meisten Akten sensible personenbezogene Daten enthalten, legen wir für die Aktenvernichtung immer Schutzklasse 2 an.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 6639.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
ARTEN VON DATENTRÄGERN
Die DIN 66399 klassifiziert Datenträger anhand der Speichertechnologie. Dabei definiert sie sechs verschiedene Datenträgertypen:
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN Dresden
Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km vom Dresdner Stadtgebiet begrenzt.
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unser Aktenvernichtung in Dresden nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: