
Aktenvernichtung Düsseldorf
Schnelleinstieg
In Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt am Rhein herrscht reges Treiben. Hier sitzen große Industriekonzerne, aber auch Tausende kleinere und mittlere Unternehmen. Wenn die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente ablaufen, unterstützen wir Unternehmen in Düsseldorf bei der Aktenvernichtung. Darüber bieten wir natürlich auch die Aktenvernichtung für Privathaushalte an.
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behälter über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (Mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Aktuell ist nur eine Sofortbefüllung vor Ort (innerhalb von 20 Minuten) möglich.
Informationen zur Aktenvernichtung in Düsseldorf | ||
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Tonnengrößen | 70 Liter 240 Liter 600 Liter |
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Leerungsrhythmus | Sofortbefüllung | |
Lieferzeit | Terminvereinbarung | |
Vertragslaufzeit | keine | |
Tonnenmiete | kein | |
Transportkosten | keine |

Unsere Sicherheitsbehälter
für die Aktenvernichtung in Düsseldorf
Damit das Vernichten der sensiblen Dokumente ohne Zwischenfälle gelingt, stellen wir Sicherheitsbehälter bereit. Diese bestehen aus robustem Metall und verfügen über einen abschließbaren Deckel. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass kein unbefugter Zugriff auf die Dokumente erfolgen kann.
Unsere
Tonnengrößen

Vertragliche Details
Wir bieten in Düsseldorf nur die Sofortbefüllung an. Von daher haben Sie nur die Möglichkeit eine einmalige Aktenvernichtung zu bestellen. Unsere Dienstleistung ist an keine Vertragslaufzeit gebunden. Der einmalige Vertrag ist mit der Begleichung der Rechnung abgeschlossen.

BEZAHLUNG
Standardmäßig erfolgt die Bezahlung per Rechnung. Sie erhalten die Rechnung, nachdem wir unsere Leistungen ausgeführt haben.
Wenn Sie eine regelmäßige Aktenvernichtung beauftragt haben, können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir ziehen dann den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto ein. Die Rechnungslegung erfolgt einmal monatlich.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?
Papierunterlagen und Aktenordner können in der Datenschutztonne entsorgt werden. Es ist hilfreich wenn Büroklammern, aber auch Klarsichtfolien oder Ähnliches vorher entfernt werden.
Da wir derzeit nur die Aktenvernichtung, aber keine Datenträgervernichtung anbieten können digitale Speicher, wie beispielsweise Fetsplatten, CDs und DVDs nicht entsorgt werden. Auch bildliche Speicher, wie Mikrofiche können derzeit in unseren Datenschutztonnen nicht entsorgt werden.

Sichere AKTENVERNICHTUNG
Damit Betriebsgeheimnisse auch geheim bleiben: Unser Verfahren für die Aktenvernichtung garantiert die Sicherheit möglicher vertraulicher Informationen. Die Behälter sind abschließbar, sodass auf dem gesamten Transportweg kein unbefugter Zugriff möglich ist. Ihre Akten werden in unserer Anlage klein gehäckselt und anschließend verwirbelt. Dadurch wird es auch dem geduldigsten Puzzler unmöglich, die Partikel wieder zusammenzusetzen. Zu guter Letzt werden die kleinen Papierschnipsel in große Ballen gepresst.
Jeder Schritt des Verfahrens wird dokumentiert. Die Sicherheit unseres Prozesses ist zertifiziert gemäß DIN 66399.

DIN 66399
Norm für die Aktenvernichtung
In der DIN 66399 werden verschiedene Standards festgelegt, denen eine Akten- und Datenträgervernichtung genügen muss, um dem Datenschutz genüge zu tun. Dazu legt die Norm die Begriffe der Schutzklasse und Sicherheitsstufe fest. Zusätzlich klassifiziert sie verschiedene Typen von Datenträgern. Aus der Kombination der drei Merkmale ergibt sich dann die Anforderung an die Vernichtung des jeweiligen Datenträgers.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399 Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter info@sero-aktenvernichtung.de.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Klassifizierung VON DATENTRÄGERN
Die Norm klassifiziert sechs verschiedene Arten von Datenträgern.
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Aus der Kombination von Datenträgertyp und Sicherheitsstufe ergibt sich dann die konkrete Vernichtung des Dokuments. Für jede Kombination aus Typ und Stufe hat die Norm exakte Anforderung, etwa an die Partikelgröße nach der Vernichtung. Wir behandeln Ihre Akten standardmäßig mit P-3. Dabei werden die Akten in Partikel von maximal 320 mm² Größe zerlegt.
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN DÜSSELDORF
Derzeit sind mit unseren Leistungen auf die Aktenvernichtung beschränkt. Die Datenträgervernichtung, wozu beispielsweise die Festplattenvernichtung zählt, gehört noch nicht zu unseren Leistungen.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unseren Leistungen in Düsseldorf nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: