


Aktenvernichtung Düsseldorf
Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.
Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.
Wählen Sie Ihre Tonnengröße
Schnelleinstieg
In Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt am Rhein herrscht reges Treiben. Hier sitzen große Industriekonzerne, aber auch Tausende kleinere und mittlere Unternehmen. Wenn die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente ablaufen, unterstützen wir Unternehmen in Düsseldorf bei der Aktenvernichtung. Darüber bieten wir natürlich auch die Aktenvernichtung für Privathaushalte an.
Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Einmalige Bestellung
Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.
Dauergestellung
Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen.
Tonnengrößen |
240 Liter 416 Liter |
Leerungsrhythmus |
Einmalig Auf Abruf wöchentlich alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 8 Wochen alle 3 Monate |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
|
Transportkosten | keine |

Unsere Sicherheitsbehälter
für die Aktenvernichtung in Düsseldorf
Damit das Vernichten der sensiblen Dokumente ohne Zwischenfälle gelingt, stellen wir Sicherheitsbehälter bereit. Diese bestehen aus robustem Metall und verfügen über einen abschließbaren Deckel. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass kein unbefugter Zugriff auf die Dokumente erfolgen kann.
Unsere
Tonnengrößen

Vertragliche Details
Wir bieten in Düsseldorf die Aktenvernichtung als Einmalleistung und Dauergestellung an. Unsere Dienstleistung ist an keine Vertragslaufzeit gebunden. Der einmalige Vertrag ist mit der Begleichung der Rechnung abgeschlossen.

BEZAHLUNG
Standardmäßig erfolgt die Bezahlung per Rechnung. Sie erhalten die Rechnung, nachdem wir unsere Leistungen ausgeführt haben.
Wenn Sie eine regelmäßige Aktenvernichtung beauftragt haben, können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir ziehen dann den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto ein. Die Rechnungslegung erfolgt einmal monatlich.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?
Papierunterlagen und Aktenordner können in der Datenschutztonne entsorgt werden. Es ist hilfreich wenn Büroklammern, aber auch Klarsichtfolien oder Ähnliches vorher entfernt werden.
Da wir derzeit nur die Aktenvernichtung, aber keine Datenträgervernichtung anbieten können digitale Speicher, wie beispielsweise Fetsplatten, CDs und DVDs nicht entsorgt werden. Auch bildliche Speicher, wie Mikrofiche können derzeit in unseren Datenschutztonnen nicht entsorgt werden.

Sichere AKTENVERNICHTUNG
Damit Betriebsgeheimnisse auch geheim bleiben: Unser Verfahren für die Aktenvernichtung garantiert die Sicherheit möglicher vertraulicher Informationen. Die Behälter sind abschließbar, sodass auf dem gesamten Transportweg kein unbefugter Zugriff möglich ist. Ihre Akten werden in unserer Anlage klein gehäckselt und anschließend verwirbelt. Dadurch wird es auch dem geduldigsten Puzzler unmöglich, die Partikel wieder zusammenzusetzen. Zu guter Letzt werden die kleinen Papierschnipsel in große Ballen gepresst.
Jeder Schritt des Verfahrens wird dokumentiert. Die Sicherheit unseres Prozesses ist zertifiziert gemäß DIN 66399.

DIN 66399
Norm für die Aktenvernichtung
In der DIN 66399 werden verschiedene Standards festgelegt, denen eine Akten- und Datenträgervernichtung genügen muss, um dem Datenschutz genüge zu tun. Dazu legt die Norm die Begriffe der Schutzklasse und Sicherheitsstufe fest. Zusätzlich klassifiziert sie verschiedene Typen von Datenträgern. Aus der Kombination der drei Merkmale ergibt sich dann die Anforderung an die Vernichtung des jeweiligen Datenträgers.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Klassifizierung VON DATENTRÄGERN
Die Norm klassifiziert sechs verschiedene Arten von Datenträgern.
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Aus der Kombination von Datenträgertyp und Sicherheitsstufe ergibt sich dann die konkrete Vernichtung des Dokuments. Für jede Kombination aus Typ und Stufe hat die Norm exakte Anforderungen, etwa an die Partikelgröße nach der Vernichtung. Wir behandeln Ihre Akten standardmäßig mit P-3. Dabei werden die Akten in Partikel von maximal 320 mm² Größe zerlegt.
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN DÜSSELDORF
Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km vom Düsseldorfer Stadtgebiet begrenzt.
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unseren Leistungen in Düsseldorf nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: