


Aktenvernichtung Essen
Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.
Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.
Wählen Sie Ihre Tonnengröße
chnelleinstieg
Essen wurde über viele Jahrzehnte durch den Bergbau geprägt. Mit der Schließung der letzten Zeche wurde der Strukturwandel im Ruhrgebiet deutlich sichtbar. Die ehemals mächtigen Wirtschaftszweige Stahlproduktion und Bergbau spielen in Essens Wirtschaft so gut wie keine Rolle mehr. Stattdessen entwickelt sich eine vielfältige Wirtschaftslandschaft in den Bereichen Dienstleistung, Handel und Technologie. Zudem macht sich Essen als Kulturstandort einen Namen und war Kulturhauptstadt Europas.
Wir sind der zuverlässige Partner der Essener Unternehmen, wenn es um das Thema Aktenvernichtung geht. Somit haben die Unternehmen Kapazitäten, ihre Innovationen voranzubringen und Essens Wirtschaftskraft zu stärken.
Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Nordrhein Westfalen.
Unser Service für die Aktenvernichtung in Essen
Wir sorgen für die Aktenvernichtung aus einer Hand. Von der Bereitstellung der Behälter über den Transport bis hin zur Vernichtung sind Ihre Dokumente bei uns in sicheren Händen. Unsere Prozesse sind sicher und die Abwicklung unkompliziert.
Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.
Hinweis zur Lieferung und Nutzung:
Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter.
Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Hinweis zur Stellzeit und Miete:
Einmalige Bestellung
Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.
Dauergestellung
Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen.
Tonnengrößen |
240 Liter 416 Liter |
Leerungsrhythmus |
Einmalig Auf Abruf wöchentlich alle 2 Wochen alle 4 Wochen alle 8 Wochen alle 3 Monate |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Vertragslaufzeit | keine |
Tonnenmiete | Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
|
Transportkosten | keine |

Unsere Sicherheitsbehälter
für die Aktenvernichtung in Essen
Wir haben zwei verschiedene Sicherheitsbehälter im Angebot:
- 240 Liter: Ausreichend für etwa 30 Aktenordner
- 416 Liter: Ausreichend für etwa 55 Aktenordner
Die Behälter bestehen aus robustem Metall und verfügen über einen abschließbaren Deckel. Damit wird der Zugriff von Unbefugten verhindert. Unsere Fahrer stellen den Container zum vereinbarten Termin auf Ihrem Betriebsgelände ab und nehmen ihn nach der vereinbarten Stellzeit wieder mit. Die lückenlose Dokumentation gewährleistet, dass die Dokumente zu jeder Zeit sicher sind.
Unsere
Tonnengrößen

Vertragliche Details
Der Standardfall ist bei der Aktenvernichtung eine einmalige Abholung. Dafür gibt es keine Vertragsbindung: Wir holen Ihre Akten einmalig zur Vernichtung ab. Möchten Sie eine wiederholte Aktenvernichtung? Wir bieten auch Intervalle zur mehrmaligen Abholung an. Auch in diesem Fall besteht keine Vertragsbindung: Sie können den Vertrag jederzeit kündigen.

BEZAHLUNG
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung: Nach getaner Arbeit stellen wir Ihnen eine Rechnung. Bei wiederholter Aktenvernichtung stellen wir die Rechnung monatlich. Sie bezahlen per Überweisung. Sie können alternativ auch am Lastschriftverfahren teilnehmen - wir ziehen den Rechnungsbetrag dann von Ihrem Konto ein.

WAS GEHÖRT IN DEN BEHÄLTER FÜR DIE AKTENVERNICHTUNG?
Unser Service besteht in der Vernichtung von Papierakten. Die Sicherheitsbehälter stehen für die Entsorgung der Dokumente zusammen mit den Ordnern zur Verfügung. Klarsichtfolien, Dokumententrenner und andere Kunststoffe entfernen Sie bitte.
Beachten Sie, dass wir im Rahmen der Aktenvernichtung keine Datenträgervernichtung anbieten! Entsorgen Sie daher bitte keine Festplatten, USB-Sticks und andere Datenträger in den Behältern.
Eine erweiterte Datenträgervernichtung können wir Ihnen bei der Festplattenvernichtung anbieten.

Sichere AKTENVERNICHTUNG
Unser Service verfügt über die Zertifikate über die Einhaltung der DIN 66399. Wir entsprechen somit den Anforderungen an eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung. Datenschutz ist auf dem gesamten Weg von Ihrem Betriebsgelände in Essen bis zum Ende der Akten als gepresste Papierballen garantiert. Dies wird durch eine Dokumentation nachvollziehbar gemacht.

DIN 66399
Norm für die Aktenvernichtung
Die Norm 66399 formuliert verschiedene Kriterien, anhand derer sich die Vernichtung von Datenträgern klassifizieren lässt. Aus dem Zusammenspiel dieser Kriterien ergeben sich dann die konkreten Anforderungen an die Vernichtung des jeweiligen Datenträgers. Für unsere Dienstleistung heißt das im Normalfall: Die Akten werden in Partikel von höchstens 320 mm² geschreddert. Dies folgt aus der Behandlung von Papierakten mit Sicherheitsstufe 3, was nach der Norm das Kürzel P-3 erhält.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 oder Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe P-4 gem. DIN 66399.
Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Klassifizierung VON DATENTRÄGERN
Die konkreten Vorgaben für die Vernichtung ergeben sich in der Norm aus der Kombination von Datenträgertyp und Sicherheitsstufe. Papierakten werden als “Informationen in Originalgröße” kategorisiert. Daneben kennt die Norm noch fünf weitere Typen von Datenträgern.
Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:
KÜRZEL | DEFINITION | BEISPIELE |
P | Darstellung der Informationen in Originalgröße | Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Darstellung der Informationen | Mikrofilm, Filmbänder |
O | Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern | CD, DVD, Blu-Ray |
T | Speicherung auf magnetischen Datenträgern | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischen Festplatten | herkömmliche Festplatten |
E | Speicherung auf elektronischen Datenträgern | Flash-Drives, SSD-Festplatten |
Aus der Kombination von Datenträgertyp und Sicherheitsstufe ergibt sich dann die konkrete Vernichtung des Dokuments. Für jede Kombination aus Typ und Stufe hat die Norm exakte Anforderungen, etwa an die Partikelgröße nach der Vernichtung. Wir behandeln Ihre Akten standardmäßig mit P-3. Dabei werden die Akten in Partikel von maximal 320 mm² Größe zerlegt.
FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG IN ESSEN
Ja wir bieten keine Festplattenvernichtung in Essen an.
Ja. Nutzen Sie bitte unsere PLZ-Suche.
Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.
Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen von vor zwei Jahren nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente von vor 10 Jahren entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu unseren Leistungen in Essen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner: