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SERO - Ihr Spezialist rund um Recycling & Entsorgung

Aktenvernichtung Hamburg

€73,87

Nettopreis pro Behälter zzgl. 19 % MwSt.

(Standard-Bruttopreis: )

Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Sofortbefüllung: Bis zu 20 min Wartezeit vor Ort. Volle(r) Behälter wird direkt wieder mitgenommen.

Entsorgungsgebiete im Bundesland: Wir bieten die Aktenvernichtung in diesen PLZ-Gebieten im Bundesland an.

Größe
Tonnenstellung
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus

Highlights

Schnelleinstieg

Für viele Hamburger stellt sich die Frage, wie Sie ihre alten Akten vernichten können. Wir von SERO bieten professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Hamburg an. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Services und weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen oder Schleswig Holstein.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Hamburg
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine


ENTSORGUNGSGEBIETE IN Hamburg

Derzeit bieten wir die Aktenvernichtung in folgenden PLZ-Gebieten in Hamburg an:


Postleitzahl - Ort
20095 Hamburg
20097 Hamburg
20099 Hamburg
20144 Hamburg
20146 Hamburg
20148 Hamburg
20149 Hamburg
20249 Hamburg
20251 Hamburg
20253 Hamburg
20255 Hamburg
20257 Hamburg
20259 Hamburg
20354 Hamburg
20355 Hamburg
20357 Hamburg
20359 Hamburg
20457 Hamburg
20459 Hamburg
20535 Hamburg
20537 Hamburg
20539 Hamburg
21029 Hamburg
21031 Hamburg
21033 Hamburg
21035 Hamburg
21037 Hamburg
21039 Hamburg
21073 Hamburg
21075 Hamburg
21077 Hamburg
21079 Hamburg
21107 Hamburg
21109 Hamburg
21129 Hamburg
21147 Hamburg
21149 Hamburg

Postleitzahl - Ort
22041 Hamburg
22043 Hamburg
22045 Hamburg
22047 Hamburg
22049 Hamburg
22081 Hamburg
22083 Hamburg
22085 Hamburg
22087 Hamburg
22089 Hamburg
22111 Hamburg
22113 Hamburg, Oststeinbek
22115 Hamburg
22117 Hamburg
22119 Hamburg
22143 Hamburg
22145 Hamburg
22147 Hamburg
22149 Hamburg
22159 Hamburg
22175 Hamburg
22177 Hamburg
22179 Hamburg
22297 Hamburg
22299 Hamburg
22301 Hamburg
22303 Hamburg
22305 Hamburg
22307 Hamburg
22309 Hamburg
22335 Hamburg
22337 Hamburg
22339 Hamburg
22359 Hamburg
22391 Hamburg
22393 Hamburg
22395 Hamburg
22397 Hamburg
22399 Hamburg
22415 Hamburg
22417 Hamburg
22419 Hamburg
22453 Hamburg
22455 Hamburg
22457 Hamburg
22459 Hamburg
22523 Hamburg
22525 Hamburg
22527 Hamburg
22529 Hamburg
22547 Hamburg
22549 Hamburg
22559 Hamburg
22587 Hamburg
22589 Hamburg
22605 Hamburg
22607 Hamburg
22609 Hamburg
22761 Hamburg
22763 Hamburg
22765 Hamburg
22767 Hamburg
22769 Hamburg

Unsere Datenschutztonnen

Mit unserem Angebot an verschiedenen Varianten und Behältergrößen wollen wir eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung anbieten. Unsere Behälter sind robust und verschließbar, um den maximalen Schutz zu gewährleisten und diese vor Einsicht Dritter zu schützen. Wir beraten Sie gern, um den passenden Behälter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Vertragsinformationen

Wir bieten Ihnen verschiedene Vertragsformen an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung wünschen oder eine dauerhafte Betreuung. Bei uns haben Sie keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen. Bei einer Bestellung können Sie entscheiden, ob der Behälter bis zu 3 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob dieser sofort nach der Befüllung mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben). Alternativ können Sie sich gern für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht wird. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einen Tausch „auf Abruf“ zu veranlassen. Es fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt bei uns bequem per Rechnung. Nach erbrachter Leistung erhalten Sie diese per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung?

Unsere Behälter zur Aktenvernichtung sind für alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier geeignet. Dabei können die Metallbügel und Büroklammern an den Akten verbleiben. Bitte sortieren Sie jedoch Klarsichtfolien und Kunststoffe aus, da sie den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlagen verkleben oder beschädigen. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

Ablauf der Aktenvernichtung

Eine vordringliche Aufgabe bei der Aktenvernichtung ist es, den Datenschutz zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Unsere Abläufe stellen sicher, dass Ihre vertraulichen Informationen zu keiner Zeit eingesehen werden können. Das gilt im Übrigen auch für unsere Mitarbeiter. Somit sind Ihre Dokumente während des gesamten Vorgangs sicher. Wir führen zudem über jeden Schritt Protokoll. Unser gesamter Prozess ist konform mit den Vorgaben der DIN 66399. Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden die metallischen Bestandteile der Aktenordner abgeschieden. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung. Danach sind die Papiere bereits in so kleine Schnipsel zerteilt, dass eine Wiederherstellung hier bereits nahezu unmöglich ist. Nichtsdestotrotz verwirbeln wir anschließend die Schnipsel, um die Wiederherstellung noch mehr zu erschweren. Die verwirbelten, winzigen Papierfetzen pressen wir im Anschluss zu großen Papierballen. Diese sind als “Bunte Akten” ein beliebter Rohstoff für Recyclingpapier, z.B. für Toilettenpapier oder Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Sichere Vernichtung der Akten

Unser gesamter Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine Aktenvernichtung fest, die mit der Datenschutz-Grundverordnung konform ist. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse nach den Maßgaben der Norm organisieren, bekommen ein entsprechendes Zertifikat. Die DIN 66399 legt zum Einen verschiedene Schutzklassen fest. Diese helfen dabei, die zu vernichtenden Dokumente zu klassifizieren. Daneben existiert eine Klassifikation für den Datenträger. Das können neben klassischen Akten auch elektronische Formen der Datenspeicherung sein. Zudem legt die Norm verschiedene Sicherheitsstufen fest. Diese machen Mindestangaben für die Vernichtung nach der jeweiligen Sicherheitsstufe.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

    Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

  • Sicherheitsstufen

    Die Sicherheitsstufen legen Mindestanforderungen für die Vernichtung fest. Diese beziehen sich auf den Rekonstruktionsaufwand, der nach der Anwendung dieser Stufe betrieben werden müsste. So werden u. a. Partikelgrößen für die zerkleinerten Datenträger vorgegeben. Insgesamt werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse: Bestimmte Stufen erfordern eine entsprechende Schutzklasse. So dürfen z. B. Dokumente der Schutzklasse 3 nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden. Die Sicherheitsstufen haben sehr feine Abstufungen. Besonders die hohen Klassen sind dann vor allem für streng geheime Dokumente relevant. Der Stand, mit dem wir die Dokumente vernichten, ist Sicherheitsstufe 3. Bereits hier sind die Anforderungen bereits so streng, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten gelten oft längere Fristen, wie zum Beispiel 10 Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Er kann Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben.
Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber zu Aufbewahrungsfristen.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

SERO Aktenvernichtung

Aktenvernichtung Hamburg

Ab €67,98 €72,18

Schnelleinstieg

Für viele Hamburger stellt sich die Frage, wie Sie ihre alten Akten vernichten können. Wir von SERO bieten professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Hamburg an. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Services und weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, wählen aus unserer Städteübersicht oder bestellen direkt für Niedersachsen oder Schleswig Holstein.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Hamburg
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
350 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 350 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Größe

  • 240 Liter
  • 70 Liter
  • 350 Liter

Tonnenstellung

  • einmalig
  • Dauergestellung

Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus

  • Sofortbefüllung
  • 1 Woche
  • 2 Wochen
  • 3 Wochen
  • wöchentlich
  • alle 2 Wochen
  • alle 4 Wochen
  • alle 8 Wochen
  • alle 3 Monate
  • Auf Abruf
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