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Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Aktenvernichtung in Mecklenburg-Vorpommern

€67,14

Nettopreis pro Behälter zzgl. 19 % MwSt.

(Standard-Bruttopreis: )

Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Sofortbefüllung: Bis zu 20 min Wartezeit vor Ort. Volle(r) Behälter wird direkt wieder mitgenommen.

Entsorgungsgebiete im Bundesland: Wir bieten die Aktenvernichtung in diesen PLZ-Gebieten im Bundesland an.

Größe
Tonnenstellung
Stelldauer bzw. Leerungsrhythmus

Highlights

Schnelleinstieg

Wir von SERO bieten professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Mecklenburg-Vorpommern für bestimmte PLZs an. Ob wir an Ihrem Ort die Aktenvernichtung anbieten sehen Sie an den PLZ-Gebieten. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Services und weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

In Mecklenburg-Vorpommern bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, oder wählen aus unserer Städteübersicht.

Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung

Mit unserem Service kann Ihr Unternehmen seine Ressourcen für die wichtigen Dinge einsetzen. Nachdem Sie uns beauftragen, bekommen Sie Sicherheitsbehälter bereitgestellt, die Sie lediglich befüllen müssen. Wir kümmern uns um den Transport und die Aktenvernichtung. Dabei bezahlen Sie einen Festpreis für die Dienstleistung - es fallen keine zusätzlichen Kosten für Transport oder Behältermiete an. Während der gesamten Prozedur ist die Sicherheit Ihrer Dokumente unsere höchste Priorität. Unser Verfahren ist daher nach DIN 66399 zertifiziert.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Mecklenburg-Vorpommern
Tonnengrößen

240 Liter 
500 Liter 

Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine



ENTSORGUNGSGEBIETE IN Mecklenburg-Vorpommern

Derzeit bieten wir die Aktenvernichtung in folgenden PLZ-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern an:


Postleitzahl - Ort
17033 Neubrandenburg
17034 Neubrandenburg
17036 Neubrandenburg
17039 Sponholz, Neunkirchen u.a.
17087 Altentreptow
17089 Burow
17091 Rosenow
17094 Cölpin
17098 Friedland
17099 Friedland, Galenbeck, Datzetal
17109 Demmin
17111 Demmin u.a.
17121 Loitz
17126 Jarmen
17129 Bentzin
17139 Malchin
17153 Stavenhagen
17154 Neukalen
17159 Dargun
17166 Dahmen, Groß Wokern, Teterow
17168 Jördenstorf, Prebberede u.a.
17179 Gnoien u.a.
17192 Waren/ Müritz
17194 Grabowhöfe, Moltzow u.a.
17207 Röbel/Müritz
17209 Wredenhagen
17213 Malchow u.a.
17214 Nossentiner Hütte
17217 Penzlin
17219 Möllenhagen
17235 Neustrelitz
17237 Möllenbeck
17248 Rechlin
17252 Mirow
17255 Wesenberg
17258 Feldberger Seenlandschaft
17309 Pasewalk u.a.
17321 Löcknitz, Rothenklempenow
17322 Blankensee, Grambow u.a.
17328 Penkun u.a.
17329 Krackow, Nadrensee
17335 Strasburg
17337 Uckerland, Groß Luckow, Schönhausen
17348 Woldegk
17349 Groß Miltzow
17358 Torgelow
17367 Eggesin
17373 Ueckermünde
17375 Vogelsang-Warsin, Meiersberg, Mönkebude u.a.
17379 Ferdinandshof u.a.
17389 Anklam
17390 Klein Bünzow
17391 Krien u.a.
17392 Spantekow
17398 Ducherow
17406 Usedom u.a.
17419 Seebad Ahlbeck
17424 Ostseebad Heringsdorf
17429 Benz, Heringsdorf u.a.
17438 Wolgast
17440 Kröslin, Krummin, Lassan u.a.
17449 Karlshagen
17454 Zinnowitz
17459 Koserow
17489 Greifswald
17491 Greifswald
17493 Greifswald
17495 Karlsburg
17498 Neuenkirchen
17506 Gützkow
17509 Lubmin

Postleitzahl - Ort
18055 Rostock
18057 Rostock
18059 Rostock, Papendorf u.a.
18069 Rostock, Lambrechtshagen
18106 Rostock
18107 Elmenhorst/Lichtenhagen, Rostock
18109 Rostock
18119 Rostock
18146 Rostock
18147 Rostock
18181 Rostock, Graal-Müritz
18182 Rostock, Gelbensande, Rövershagen u.a.
18184 Roggentin, Broderstorf u.a.
18190 Sanitz
18195 Tessin, Grammow u.a.
18196 Dummerstorf
18198 Stäbelow, Kritzmow
18209 Bad Doberan, Bartenshagen-Parkentin u.a.
18211 Retschow, Admannshagen-Bargeshagen u.a.
18225 Kühlungsborn
18230 Rerik, Bastorf, Biendorf
18233 Neubukow, Ravensberg u.a.
18236 Kröpelin, Carinerland
18239 Satow
18246 Bützow u.a.
18249 Bernitt, Qualitz, Warnow, Zernin u.a.
18258 Schwaan u.a.
18273 Güstrow
18276 Reimershagen, Lohmen, Zehna, Hägerfelde u.a.
18279 Lalendorf, Langhagen
18292 Krakow, Dobbin-Linstow u.a.
18299 Laage, Wardow u.a.
18311 Ribnitz-Damgarten
18314 Löbnitz
18317 Saal
18320 Ahrenshagen-Daskow, Trinwillershagen u.a.
18334 Bad Sülze
18337 Marlow
18347 Dierhagen
18356 Barth
18374 Zingst a. Darß
18375 Prerow a. Darß
18435 Stralsund
18437 Stralsund
18439 Stralsund
18442 Niepars
18445 Prohn
18461 Franzburg, Richtenberg, u.a.
18465 Tribsees
18469 Velgast
18507 Grimmen
18510 Wittenhagen
18513 Glewitz
18516 Rakow
18519 Miltzow u.a.
18528 Bergen/ Rügen
18546 Sassnitz
18551 Sagard
18556 Dranske
18565 Hiddensee
18569 Gingst
18573 Samtens
18574 Garz/ Rügen
18581 Putbus
18586 Sellin
18609 Binz

Postleitzahl - Ort
19053 Schwerin
19055 Schwerin
19057 Schwerin
19059 Schwerin
19061 Schwerin
19063 Schwerin
19065 Pinnow
19067 Leezen
19069 Lübstorf
19071 Brüsewitz
19073 Wittenförden u.a.
19075 Pampow
19077 Rastow
19079 Banzkow, Sukow
19086 Plate
19089 Crivitz, Friedrichsruhe u.a.
19205 Gadebusch
19209 Lützow
19217 Rehna, Carlow u.a.
19230 Hagenow u.a.
19243 Wittenburg u.a.
19246 Zarrentin
19249 Lübtheen
19258 Boizenburg, Gresse, Greven u.a.
19260 Vellahn
19288 Ludwigslust
19294 Neu Kaliß
19300 Grabow u.a.
19303 Dömitz
19306 Neustadt-Glewe
19357 Karstädt, Dambeck, Klüß
19370 Parchim
19372 Spornitz
19374 Domsühl, Mestlin, Obere Warnow u.a.
19376 Marnitz, Siggelkow
19386 Lübz, Passow
19395 Plau am See
19399 Goldberg
19406 Sternberg
19412 Brüel
19417 Warin
23923 Schönberg
23936 Grevesmühlen, Stepenitztal, Upahl u.a.
23942 Dassow
23946 Boltenhagen
23948 Klütz
23966 Wismar, Groß Krankow u.a.
23968 Barnekow, Gägelow u.a.
23970 Wismar
23972 Dorf Mecklenburg, Lübow u.a.
23974 Neuburg-Steinhausen, Hornstorf
23992 Neukloster
23996 Bad Kleinen u.a.
23999 Insel Poel

Unsere Datenschutztonnen

Mit unserem Angebot an verschiedenen Varianten und Behältergrößen wollen wir eine sichere und zuverlässige Aktenvernichtung anbieten. Unsere Behälter sind robust und verschließbar, um den maximalen Schutz zu gewährleisten und diese vor Einsicht Dritter zu schützen. Wir beraten Sie gern, um den passenden Behälter für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Vertragsinformationen

Wir bieten Ihnen verschiedene Vertragsformen an, damit Sie individuell entscheiden können, ob Sie eine einmalige Leistung wünschen oder eine dauerhafte Betreuung. Bei uns haben Sie keine Vertragsbindung und keine Kündigungsfristen. Bei einer Bestellung können Sie entscheiden, ob der Behälter bis zu 3 Wochen ohne Mehrkosten vor Ort bleibt oder ob dieser sofort nach der Befüllung mitgenommen werden soll. Erst wenn der Behälter länger als 4 Wochen ohne Tausch bei Ihnen bleibt, fällt eine kleine Mietgebühr an (siehe oben). Alternativ können Sie sich gern für eine dauerhafte Lösung entscheiden, bei der der Behälter in einem von Ihnen gewünschten regelmäßigen Rhythmus getauscht wird. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einen Tausch „auf Abruf“ zu veranlassen. Es fallen keine Transportkosten oder versteckte Gebühren an.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt bei uns bequem per Rechnung. Nach erbrachter Leistung erhalten Sie diese per E-Mail zugeschickt. Auf der Rechnung ist dokumentiert, dass die Vernichtung nach den entsprechenden DIN-Vorgaben der DIN 66399 erfolgte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine einmalige Leistung gebucht haben oder dauerhaft Kunde sind.

Was gehört in den Behälter für die Aktenvernichtung?

Unsere Behälter zur Aktenvernichtung sind für alle Akten und Aktenordner aus Pappe und Papier geeignet. Dabei können die Metallbügel und Büroklammern an den Akten verbleiben. Bitte sortieren Sie jedoch Klarsichtfolien und Kunststoffe aus, da sie den Vernichtungsprozess beeinträchtigen können, indem sie die Anlagen verkleben oder beschädigen. Andere Datenträger wie CDs, Festplatten oder USB-Sticks dürfen nicht in die Aktenbehälter. Diese müssen separat gesammelt, geschreddert und entsorgt werden.

Ablauf der Aktenvernichtung

Eine vordringliche Aufgabe bei der Aktenvernichtung ist es, den Datenschutz zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Unsere Abläufe stellen sicher, dass Ihre vertraulichen Informationen zu keiner Zeit eingesehen werden können. Das gilt im Übrigen auch für unsere Mitarbeiter. Somit sind Ihre Dokumente während des gesamten Vorgangs sicher. Wir führen zudem über jeden Schritt Protokoll. Unser gesamter Prozess ist konform mit den Vorgaben der DIN 66399. Nachdem wir Ihre Aktenvernichtungstonne abgeholt haben, werden die metallischen Bestandteile der Aktenordner abgeschieden. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung. Danach sind die Papiere bereits in so kleine Schnipsel zerteilt, dass eine Wiederherstellung hier bereits nahezu unmöglich ist. Nichtsdestotrotz verwirbeln wir anschließend die Schnipsel, um die Wiederherstellung noch mehr zu erschweren. Die verwirbelten, winzigen Papierfetzen pressen wir im Anschluss zu großen Papierballen. Diese sind als “Bunte Akten” ein beliebter Rohstoff für Recyclingpapier, z.B. für Toilettenpapier oder Küchentücher.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

Sichere Vernichtung der Akten

Unser gesamter Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399. Diese Norm legt Begrifflichkeiten und Prozessabläufe für eine Aktenvernichtung fest, die mit der Datenschutz-Grundverordnung konform ist. Entsorgungsunternehmen, die ihre Prozesse nach den Maßgaben der Norm organisieren, bekommen ein entsprechendes Zertifikat. Die DIN 66399 legt zum Einen verschiedene Schutzklassen fest. Diese helfen dabei, die zu vernichtenden Dokumente zu klassifizieren. Daneben existiert eine Klassifikation für den Datenträger. Das können neben klassischen Akten auch elektronische Formen der Datenspeicherung sein. Zudem legt die Norm verschiedene Sicherheitsstufen fest. Diese machen Mindestangaben für die Vernichtung nach der jeweiligen Sicherheitsstufe.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Die Norm legt drei Schutzklassen fest, anhand derer die weitere Kategorisierung der Dokumente erfolgt. Die Einteilung erfolgt anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

    Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen.

  • Sicherheitsstufen

    Die Sicherheitsstufen legen Mindestanforderungen für die Vernichtung fest. Diese beziehen sich auf den Rekonstruktionsaufwand, der nach der Anwendung dieser Stufe betrieben werden müsste. So werden u. a. Partikelgrößen für die zerkleinerten Datenträger vorgegeben. Insgesamt werden sieben Sicherheitsstufen definiert. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse: Bestimmte Stufen erfordern eine entsprechende Schutzklasse. So dürfen z. B. Dokumente der Schutzklasse 3 nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden. Die Sicherheitsstufen haben sehr feine Abstufungen. Besonders die hohen Klassen sind dann vor allem für streng geheime Dokumente relevant. Der Stand, mit dem wir die Dokumente vernichten, ist Sicherheitsstufe 3. Bereits hier sind die Anforderungen bereits so streng, dass eine Wiederherstellung nahezu unmöglich ist.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Fragen zur Aktenvernichtung

Wie lang muss ich verschiedene Dokumente aufbewahren?

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente je nach Art und Verwendungszweck variieren können. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Für private Haushalte gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren ab dem Erstellungsdatum eines Dokuments. Bei Unternehmen oder gewerblichen Dokumenten gelten oft längere Fristen, wie zum Beispiel 10 Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Titel oder Gerichtsurteile, die längere Aufbewahrungsfristen haben können. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Er kann Ihnen genaue Auskunft über die Aufbewahrungsfristen für Ihre spezifischen Dokumente geben.
Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber zu Aufbewahrungsfristen.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

SERO Aktenvernichtung

Aktenvernichtung in Mecklenburg-Vorpommern

Ab €62,94

Schnelleinstieg

Wir von SERO bieten professionelle Aktenvernichtung für Privat- und Firmenkunden in Mecklenburg-Vorpommern für bestimmte PLZs an. Ob wir an Ihrem Ort die Aktenvernichtung anbieten sehen Sie an den PLZ-Gebieten. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Services und weitere Informationen rund um das Thema Aktenvernichtung.

In Mecklenburg-Vorpommern bieten wir Ihnen auch eine mobile Aktenvernichtung vor Ort an.

Benötigen Sie die Aktenvernichtung doch in einer anderen Region, nutzen Sie unsere PLZ-Suche, oder wählen aus unserer Städteübersicht.

Unsere Leistungen im Bereich Aktenvernichtung

Mit unserem Service kann Ihr Unternehmen seine Ressourcen für die wichtigen Dinge einsetzen. Nachdem Sie uns beauftragen, bekommen Sie Sicherheitsbehälter bereitgestellt, die Sie lediglich befüllen müssen. Wir kümmern uns um den Transport und die Aktenvernichtung. Dabei bezahlen Sie einen Festpreis für die Dienstleistung - es fallen keine zusätzlichen Kosten für Transport oder Behältermiete an. Während der gesamten Prozedur ist die Sicherheit Ihrer Dokumente unsere höchste Priorität. Unser Verfahren ist daher nach DIN 66399 zertifiziert.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung Ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in Mecklenburg-Vorpommern
Tonnengrößen

240 Liter 
500 Liter 

Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine

Größe

  • 240 Liter
  • 500 Liter

Tonnenstellung

  • einmalig
  • Dauergestellung

Stelldauer bzw. Leerungsrhythmus

  • Sofortbefüllung
  • 1 Woche
  • 2 Wochen
  • 3 Wochen
  • wöchentlich
  • alle 2 Wochen
  • alle 4 Wochen
  • alle 8 Wochen
  • alle 3 Monate
  • Auf Abruf
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