Aktenvernichtung München
Aktenvernichtung München
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Aktenvernichtung München

Angebotspreis€101,90 EUR (Netto: €85,63) 
Ausverkauft

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro Behälter. Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Akten, Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 4 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Wählen Sie Ihre Tonnengröße mit der gewünschten Schutzklasse (SK).

Größe:70 Liter (SK3)
Tonnenstellung:einmalig
Dauer der Stellung oder Leerungsrhythmus:Sofortbefüllung

Hilfe

FAQs
Besuche unsere FAQ-Seite, um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.

Servicezeiten
Wir sind von Montag bis Freitag (8:00-16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

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Angebot

Nutzen Sie unser Angebotsformular für ein unverbindliches Angebot zur Aktenvernichtung.

In vielen privaten Arbeitszimmern und Büros in München stapeln sich alte Akten. Wir unterstützen Sie bei der Aktenvernichtung – schnell, zuverlässig und 100-prozentig sicher.

Wir bieten die Aktenvernichtung auf Rechnung an. Das bedeutet für Sie kein Risiko. Sie bezahlen erst nach erfolgreicher Abholung und Vernichtung ihrer Akten.

Hinweis zur Lieferung und Nutzung:

Bitte achten Sie, dass unsere Behälter ebenerdig gestellt werden können. Ein Transport von zweirädrigen Behältern über Treppen ist im Ausnahmefall möglich. Unsere Kunden haften jedoch für Beschädigungen am Behälter. 

Die Behälter dürfen nicht im Freien stehen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie. z.B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.

Hinweis zur Stellzeit und Miete:

Einmalige Bestellung

Bei einmaligen Bestellungen können Sie zwischen einer Stellung von 1 bis 3 Wochen oder der Sofortbefüllung wählen. Bei der Sofortbefüllung haben Sie 15-20 Minuten Zeit den Behälter zu füllen und der Fahrer nimmt diesen direkt wieder mit. Alternativ bleibt der Behälter zur Aktenvernichtung ab Liefertag 1 bis 3 Wochen bei Ihnen und wird dann wieder abgeholt. In beiden Fällen entstehen keine Mietkosten. Sollten Sie den Behälter länger benötigen, bieten wir Ihnen eine Dauergestellung an.

Dauergestellung

Für Dauergestellungen mit einem festen und regelmäßigen Leerungsrhythmus von bis zu 4 Wochen, entstehen ebenfalls keine Mietkosten. Lediglich bei langfristigen Gestellungen mit einer Leerung „Auf Abruf“ oder Leerungen mit einem Rhythmus ab 6 Wochen berechnen wir die unten aufgeführten Mietkosten. Dies gilt auch für einmalige Bestellungen mit einer Standzeit von mehr als 4 Wochen. 

Informationen zur Aktenvernichtung in München
Tonnengrößen 70 Liter 
240 Liter 
500 Liter 
Leerungsrhythmus Einmalig
Auf Abruf
wöchentlich
alle 2 Wochen
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
alle 3 Monate
Lieferzeit Terminvereinbarung
Vertragslaufzeit keine
Tonnenmiete Folgende Tonnenmiete fällt ggf. an:
  • Sofortbefüllung/Einmalleistung –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus < 4 Wochen)  –> keine
  • Dauergestellung (Leerungsrhythmus ab 6 Wochen oder Auf Abruf) 
    • 8,90 € für 70 Liter-Behälter,
    • 9,90 € für 240 Liter-Behälter,
    • 12,90 € für 500 Liter-Behälter pro Tonne und angefangenen Monat
Transportkosten keine
Datenschutztonne

sicher & robust

Unsere Tonnen für die Aktenvernichtung

Die Tonnen bestehen aus robustem Metall. Der Deckel ist verschließbar. Somit ist die Sicherheit Ihrer Akten bis zur Vernichtung gewährleistet.

Informationen zum

Vertrag

Sie können zwischen verschiedenen Optionen wählen. Zum einen besteht die Möglichkeit einer einmaligen Abholung, zum anderen können Sie eine regelmäßige Abholung vereinbaren. Es stehen dabei zwei Intervalle für die Leerung zur Verfügung: 14-täglich sowie monatlich. Die Kosten für die Leerung beziehen sich jeweils auf den Transport der Behälter sowie die Aktenvernichtung.

Unsere Preise verstehen sich als Komplettpreis: Wir berechnen keine Transportgebühren oder Behältermieten (bis 4 Wochen Stellzeit, siehe Tonnenmiete).

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Informationen zur

BEZAHLUNG

Wir stellen die Rechnung kurz nach der Leistungserbringung aus. Falls Sie eine regelmäßige Abholung bestellen, erfolgt die Rechnungslegung monatlich. Auf Wunsch können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir ziehen den Rechnungsbetrag dann von Ihrem Konto ein.

Datenschutztonne

Was gehört in die Aktentonne?

Unsere Sicherheitsbehälter sind für die Aktenvernichtung ausgelegt. Deshalb dürfen Sie Aktenordner und Dokumentenmappen zusammen mit den zu vernichtenden Unterlagen in der Tonne entsorgen.

Sichere Aktenvernichtung LKW

Sichere Aktenvernichtung

Damit Ihre Daten sicher sind, orientieren wir uns bei der Aktenvernichtung an den Richtlinien der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Somit können Sie sichergehen, dass ihre Unterlagen nicht in falsche Hände geraten. Der gesamte Transport der Aktentonne wird protokolliert und ist damit nachvollziehbar.

Wenn die Tonne in der Vernichtungsanlage ankommt, befreien wir die Akten zunächst von Metallen, z. B. Büro- und Heftklammern. Anschließend werden sie in der Anlage zu kleinen Schnipseln geschreddert. Die Fläche der entstehenden Schnipsel ist kleiner als eine 5-Cent-Münze. Gegebenenfalls werden die Partikel zur Erhöhung der Sicherheit anschließend verwirbelt.

Wir pressen die Schnipsel aus der Aktenvernichtung anschließend zu Ballen. Diese werden im Papierrecycling wiederverwertet.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

Aktenvernichtung nach

DIN 66399

Unsere Aktenvernichtung folgt den Vorgaben der DIN 66399. Die Norm wurde 2012 erstmals eingeführt. Seit Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung anzuwenden, damit sind die Bestimmungen aus der Norm bindend.

Es werden Bestimmungen zur Art der Daten und der Speicherung gemacht. Aus der Kombination der beiden ergeben sich mögliche anzuwendende Sicherheitsstufen. Unsere Aktenvernichtung entspricht dem Kürzel P-3, ist demnach eine Vernichtung von Papierakten mit der Sicherheitsstufe 3.

Neben Eckdaten zur Datenvernichtung legt die Norm auch Regeln für den Ablauf fest. Dazu gehören Anforderungen an die Anlagen sowie den Prozess der Akten- und Datenträgervernichtung.

Hinweis:Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 oder Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe P-4 gem. DIN 6639.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Die Norm klassifiziert Daten in drei verschiedene Schutzklassen. Dabei wird die Brisanz der Informationen berücksichtigt. Je weitere Kreise eine unerwünschte Veröffentlichung ziehen kann, umso höher die Schutzklasse. Für die meisten Daten von Privatpersonen und Unternehmen ist die Schutzklasse 1 oder 2 anwendbar, was einem normalen bis hohen Schutzbedarf entspricht.

Klassifizierung der Datenträger

Die Norm unterscheidet sechs verschiedene Arten von Datenträgern:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR AKTENVERNICHTUNG

Ja wir bieten eine Festplattenvernichtung in München an.

Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km vom Münchener Stadtgebiet begrenzt.

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Im Einzelnen hängen diese von der Art des Dokuments ab. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, welche Fristen gelten.

Grob gesagt müssen Privatpersonen eine Frist von zwei Jahren einhalten. Für Unternehmen gilt im Allgemeinen eine Frist von zehn Jahren.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Für Privatleute heißt das, dass die meisten Unterlagen aus 2016 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Unternehmen können die überwiegende Zahl der Dokumente aus 2008 entsorgen. Beachten Sie jedoch Abweichungen und erkundigen Sie sich im Zweifel!

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unserer Aktenvernichtung in Hamburg nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie uns: