Bitte beachten: Entsorgung aktuell nur in Riesa & Umkreis möglich (PLZ-Gebiete)
Besonderheiten
Bei der Entsorgung von EPS Styropor sind für Gewerbetreibende und Privathaushalte unterschiedliche Bedingungen gegeben.
Die Befüllung sollte sortenrein erfolgen, da bei Vermischungen mit anderen Fraktionen Mehrkosten entstehen können oder Nachweise vorlegt werden müssen. Material mit Anhaftungen kann nur nach vorheriger Rücksprache entsorgt werden.
Gewerbetreibende müssen bei der Bestellung eine Abfallerzeugernummer vorliegen haben (hier beantragen) und diese mit der Bestellung angeben.
Privatpersonen müssen bei der Entsorgung keine Abfallerzeugernummer nachweisen.
Das zu entsorgende Material muss im Container in PE-Foliensäcke (transparent) verpackt sein.
Lieferung
Sobald der Container gefüllt ist, holen wir diesen bei Ihnen auf Abruf oder nach der gewählten Stelldauer wieder ab.
Beachten Sie bitte unsere Zufahrtsbedingungen bei Lieferung und Abholung der Container.
Von SERO Entsorgung und deren Logistikpartner unverschuldete Leerfahrten werden mit 148,00 € netto zzgl. 19% MwSt. (176,12 € brutto inkl. 19% MwSt.) berechnet.
Transparente Kosten
Sie bestellen Ihren Container für EPS Polystyrol (Styropor) ab 5 m³ zum Pauschalpreis. Dabei entstehen keine Zusatzkosten, solange die gültigen Füllbedingungen eingehalten werden.
Zufahrtswege zum Containerstellplatz
Bitte beachten Sie, dass sowohl der Containerstellplatz als auch die Zufahrt zum Stellplatz geeignet sein muss. Da nicht nur der zu entsorgende Abfall sondern auch der LKW selbst, mit dem der Container angeliefert und abgeholt wird, sehr schwer sind, muss die Zufahrt mit bis zu 26 t belastbar sein. Dies ist insbesondere dann kritisch, wenn der LKW - um zum Stellplatz zu kommen - Gehwege oder andere nicht tragfähige Flächen überqueren muss. Mögliche Schäden aufgrund von Nichtbeachtung können wir leider nicht übernehmen.
Ebenfalls wichtig ist ein Augenmerk für die Breite der Zufahrtsstraße: Die Fahrer benötigen - um den LKW zu positionieren und den Container richtig abstellen zu können - eine Durchfahrtsbreite von min. 3,5 m. Auch der im Vergleich zum PKW wesentlich größere Wenderadius muss beachtet werden, da der LKW nicht im rechten Winkel in eine enge Gasse einbiegen kann. Wir haben Ihnen die Hinweise zu den Zufahrtsbedingungen in einer Übersicht entsprechend zusammengestellt.
Regelungen für die Straßennutzung und Halteverbote
Absetzmulden (bis einschl. 10 m³) und Abrollcontainer
(ab 11 m³):
Beachten Sie bitte unsere Hinweise für die Zufahrt bei Lieferung und Abholung der
Container, insbesondere eine 26t belastbare Zufahrt zum Stellplatz.
Bitte beachten Sie, dass Sie für das Aufstellen eines Containers im
öffentlichen Bereich eine Stellgenehmigung durch die Stadt/den Landkreis
benötigen.
Eine Stellung auf Privatgrundstücken ist ohne Genehmigung kostenfrei
möglich.
Für die Sperrung der Standfläche auf öffentlichem Grund müssen Park- und
Halteverbotsschilder mindestens 72 Stunden vor der Lieferung des Containers
organisiert und aufgestellt werden.
Containerbestellungen und Genehmigungen für Halteverbotszonen können Sie
beispielsweise über Plattformen wie www.halteverbotszonen.com
veranlassen.