Entsorgen wir auch bei Ihnen? Entdecken Sie unseren Service in Ihrer Region! Nutzen Sie hierzu unsere PLZ-Suche.

Wir entsorgen Akten und mehr in ganz Deutschland

Datenträgervernichtung Rheinland-Pfalz

€184,79

Nettopreis pro Behälter (bis 35 kg) zzgl. 19 % MwSt.

(Standard-Bruttopreis: )

Hinweis: Enthaltene Leistung: An- und Abfahrt, Vernichtung der Festplatte(n), Vernichtungsprotokoll auf Rechnung und Stellzeit bis zu 2 Wochen.

Bei einer Sofortbefüllung wartet der Fahrer bis zu 20 min vor Ort und nimmt den vollen Behälter direkt wieder mit.

Entsorgungsgebiete im Bundesland: Wir bieten die Datenträgervernichtung in diesen PLZ-Gebieten im Bundesland an.

Zu vernichtende Datenträger
Bezahlung pro
Stelldauer

Highlights

  • Vernichtung von Datenträgern DSGVO-konform nach DIN 66399
  • Zusätzlich: Vernichtung von Akten
  • Transparente Abrechnung zum Pauschalpreis

Alte Datenträger sicher entsorgen

Mit der Umstellung von Papier auf digitale Medien verfügen viele Unternehmen, Organisationen aber auch Privatpersonen heute über riesige Bestände an veralteten Festplatten und anderen Medien, die aufgrund der darin enthaltenen sensiblen Daten nicht ohne weiteres sicher entsorgt werden können.

Aus diesem Grund greifen immer mehr Privatpersonen und Unternehmen auf das Zerstören auf physischem Weg zurück, sodass ihre Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können.

Wir entsorgen Ihre Festplatten sicher! Hierfür werden die alten Festplatten in einem Sicherheitsbehälter abtransportiert und der Entsorgung zugeführt. Abhängig von der Menge der zu entsorgenden Festplatten, bieten wir Ihnen folgende Entsorgungsmöglichkeiten:

  • Vernichtung pro Stück bzw. kg
  • Vernichtung pro 80 Liter Behälter (bis zu 40 kg Datenträger bis 80 Festplatten)

Hinweis: Achten Sie bitte zwingend darauf, dass Datenträger getrennt gesammelt werden müssen. Dabei unterscheiden wir zwischen:

  • Datenträgern (CD´s, Disketten, Mikrofilmen) und 
  • Festplatten

Spätestens seitdem die DSGVO in Deutschland eingeführt wurde, ist die regelmäßige Daten- bzw. Aktenvernichtung für alle Unternehmen und einige Privatpersonen zu einem wichtigen Thema geworden.

Während es sich im privaten Sektor häufig um folgende Dokumente handelt, die keiner direkten Aufbewahrungspflicht unterliegen, beispielsweise,

  • wichtige Geldtransaktionen
  • Testamente
  • Briefe
  • Rechnungen

haben Unternehmen und Organisationen eine Aufbewahrungspflicht von Dokumenten von sechs bis zehn Jahren (je nach Dokumententyp) einzuhalten, beispielsweise für:

  • schriftliche Geschäftsgeheimnisse
  • Zeichnungen und Pläne
  • E-Mails
  • Rechnungen

Nach Ablauf dieser Frist sind die Unternehmen wiederum dazu verpflichtet, die Datenträger mit vertraulichen Informationen ordnungsgemäß zu vernichten. Der einzig sichere Weg hierbei ist die physische Vernichtung mit Hilfe von entsprechenden Maschinen. Sensible, vertrauliche und personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, werden dabei unlesbar und so unbrauchbar gemacht. Im Anschluss werden die Datenträger vorschriftsgemäß entsorgt.



Entsorgungsgebiete in Rheinland-Pfalz

Derzeit bieten wir die Datenträgervernichtung in folgenden PLZ-Gebieten in Rheinland-Pfalz an:


Postleitzahl Ort
55116Mainz
55118Mainz
55120Mainz
55122Mainz
55124Mainz
55126Mainz
55127Mainz
55128Mainz
55129Mainz Ebersheim, Hechtsheim
55130Mainz
55131Mainz
55218Ingelheim am Rhein
55232Alzey
55234Albig
55237Flonheim
55239Gau-Odernheim
55257Budenheim
55262Heidesheim am Rhein
55263Wackernheim
55268Nieder-Olm
55270Ober-Olm
55271Stadecken-Elsheim
55276Oppenheim
55278Mommenheim
55283Nierstein
55286Wörrstadt
55288Armsheim
55291Saulheim
55294Bodenheim
55296Harxheim
55299Nackenheim
55411Bingen am Rhein
55413Weiler bei Bingen
55422Bacharach, Breitscheid
55424Münster-Sarmsheim
55425Waldalgesheim
55430Oberwesel
55432Niederburg
55435Gau-Algesheim
55437Ockenheim
55442Stromberg
55444Seibersbach
55450Langenlonsheim
55452Guldental
55457Gensingen
55543Bad Kreuznach
55545Bad Kreuznach
55546Hackenheim
55559Bretzenheim
55566Sobernheim
55568Staudernheim
55569Monzingen
55571Odernheim am Glan
55576Sprendlingen
55578Wallertheim
55583Bad Kreuznach
55585Norheim u.a.
55590Meisenheim
55592Rehborn
55593Rüdesheim
55595Hargesheim
55596Waldböckelheim
55597Wöllstein
55599Gau-Bickelheim
55606Kirn
55627Merxheim
Postleitzahl Ort
56112Lahnstein
56130Bad Ems
56329Sankt Goar
56338Braubach
56346Sankt Goarshausen u.a.
56349Kaub
56355Nastätten u.a.
56357Miehlen u.a.
56368Katzenelnbogen
56377Nassau
56379Singhofen
56410Montabaur
Postleitzahl Ort
65391Lorch
65558Burgschwalbach
65582Diez, Hambach, Aull
65623Hahnstätten u.a.
65624Altendiez
65626Birlenbach
65629Niederneisen
67360Lingenfeld
67361Freisbach
67363Lustadt
67365Schwegenheim
67366Weingarten (Pfalz)
67368Westheim (Pfalz)
67377Gommersheim
67378Zeiskam
67480Edenkoben
67482Venningen
67483Edesheim
67487Maikammer
67489Kirrweiler (Pfalz)
67547Worms
67549Worms
67550Worms
67551Worms
67574Osthofen
67575Eich
67577Alsheim
67578Gimbsheim
67580Hamm
67582Mettenheim
67583Guntersblum
67585Dorn-Dürkheim
67586Hillesheim
67587Wintersheim
67590Monsheim
67591Offstein
67592Flörsheim-Dalsheim
67593Westhofen, Bermersheim
67595Bechtheim
67596Dittelsheim-Heßloch
67598Gundersheim
67599Gundheim
67821Alsenz
67822Winterborn, Waldgrehweiler, Niedermoschel, u.a.
67823Obermoschel, Schiersfeld
67824Feilbingert
67826Hallgarten
Postleitzahl Ort
76744Wörth
76751Jockgrim
76756Bellheim
76761Rülzheim
76764Rheinzabern
76767Hagenbach
76768Berg
76770Hatzenbühl
76771Hördt
76773Kuhardt
76774Leimersheim
76776Neuburg am Rhein
76777Neupotz
76779Scheibenhardt
76829Landau in der Pfalz
76831Billigheim-Ingenheim, Birkweiler
76833Frankweiler
76835Rhodt u.a.
76855Annweiler am Trifels
76857Albersweiler, Silz u.a.
76863Herxheim
76865Insheim
76870Kandel
76872Steinweiler
76877Offenbach an der Queich
76879Hochstadt
76887Bad Bergzabern u.a.

DATENSCHUTZTONNEN ZUR ENTSORGUNG VON DATENTRÄGERN

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Datenträger pro Stück bzw. Kg oder Pauschal pro Behälter entsorgen und vernichten lassen wollen, erfolgt die Abholung immer in einem verschließbaren Sicherheitsbehälter aus Metall. Dadurch werden die Datenträger vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt.

Da die Sicherheitsbehälter nach der Befüllung sehr schwer werden, können diese nur ebenerdig gestellt oder nur per Aufzug in Keller oder höhere Etagen transportiert werden.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Sie schließen mit uns bei einer Bestellung einen einmaligen Vertrag ohne Laufzeit oder Kündigungsfrist ab. Mit der Abholung, der schließenden Vernichtung der Datenträger und Zahlungsabwicklung endet das Vertragsverhältnis.

Sie zahlen ausschließlich nach Leistungserbringung per Rechnung. Dabei wird die nachweislich entsorgte Menge der Datenträger berechnet oder der bestellen Behälter zum Pauschalpreis.

Unabhängig von der Abrechnung sind folgende Leistungen enthalten:

  • An- und Abfahrt
  • Bereitstellung eines Sicherheitsbehälter
  • Stelldauer von bis zu 2 Wochen
  • Vernichtungsnachweis auf Rechnung

BEZAHLUNG

Für die Abrechnung erhalten Sie nach erbrachter Leistung eine Rechnung per Mail.

WAS DARF REIN?

Die oben aufgeführten Datenträger müssen getrennt gesammelt werden. Eine Vermischung kann zu Sortieraufwand und Mehrkosten führen.

Weitere Abfälle wie z.B. Akten auf Papier dürfen nicht mit entsorgt werden

ABLAUF DER ENTSORGUNG VON Datenträgern

Zunächst muss im Zusammenhang mit Datenvernichtung eine klare Trennung zwischen Festplatten und anderen Datenträgern vorgenommen werden. Bei der Festplattenvernichtung handelt es sich hier ausschließlich um ein Angebot für interne und externe Festplatten, jedoch beispielsweise keine SSD-Festplatten.

Bei einer reinen Datenvernichtung mit Hilfe von einer Software sind die Daten zunächst scheinbar vom Datenträger gelöscht, können aber ohne Probleme von versiertem IT-Personal wiederhergestellt werden. Die Löschung Ihrer Daten ist über den Weg der Software also nicht gewährleistet und kann nicht zu 100% sichergestellt werden. Im Zweifel kommen Sie bei der Wahl für eine Software-Lösung also nicht Ihrer Pflicht nach, die sensiblen Daten ordnungsgemäß zu vernichten. Der Weg, die Festplatte(n) auf physischem Weg zu zerstören und damit die auf dem Datenträger vorhandenen Dateien unwiderruflich zu löschen, ist daher der einzige Weg zur sicheren Löschung Ihrer Daten.

Der Prozess der Vernichtung erfolgt durch die Nutzung von Schneidwellen aus Stahl vergleichbar beispielsweise mit einem handelsüblichen Häcksler). Nachdem die Festplatten aus Sicherheitsgründen zuvor mit einer Software von all ihren Daten befreit wurde, erfolgt die physische Zerstörung mit einer hydraulischen Zerkleinerungsmaschine. Das Restmaterial wird schließlich ordnungsgemäß entsorgt und Ihre Daten sind unwiderruflich zerstört und nicht mehr einsehbar. Schließlich stellen wir Ihnen ein Vernichtungszertifikat zum Nachweis aus. Der gesamte Prozess findet auf auf Grundlage der DIN 66399 Vorschrift statt.

Akten im Regal - So lange müssen Akten aufbewahrt werden

DIN 66399

DATENTRÄGER SICHER ENTSORGEN

Bei der Entsorgung Ihrer vertraulichen Daten sorgen wir stets für Sicherheit. Unser Unternehmen erfüllt bei der Vernichtung die Anforderungen der Schutzklasse 3 auf Grundlage der DIN 66399 Vorschrift. Auch die Vorschriften der DSGVO werden selbstverständlich berücksichtigt. Unser Vernichtungszertifikat garantiert Ihnen schriftlich den Prozess der Vernichtung.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe H-3 oder Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe H-4 gem. DIN 6639.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen & Sicherheitstufen

  • Schutzklassen

    Es gibt nach der Norm drei Schutzklassen. Danach richtet sich die weitere Kategorisierung der Dokumente. Dabei erfolgt die Einteilung anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

    Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

    Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

    Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

    Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen. Dokumente von Ärzten oder Rechtsanwälten werden hingegen eher der Schutzklasse zugeschlagen werden müssen.

  • Sicherheitsstufen

    Mit den Sicherheitsstufen werden Mindestanforderungen für die Vernichtung festgelegt. Dabei ist der Rekonstruktionsaufwand der für die entsprechende Sicherheitsstufe angewandt werden müsste die Bezugsgröße. Für die zerkleinerten Datenträger werden u. a. Partikelgrößen vorgegeben. Es gibt 7 Sicherheitsstufen. Dabei besteht eine Korrelation mit der Schutzklasse. So ist es erforderlich das bestimmte Sicherheitsstufen mit einer bestimmten Schutzklasse erfolgen dürfen.

    Beispiel: Dokumente der Schutzklasse 3 dürfen nur mit mindestens Sicherheitsstufe 4 behandelt werden.

    Die Sicherheitsstufen sind sehr fein abgestuft. Wir vernichten Dokumente nach Sicherheitsstufe 3 und 4. Damit ist eine Wiederherstellung der Dokumente nahezu ausgeschlossen.

Arten von Datenträgern

Zur genauen Kategorisierung von Datenträgern sind verschiedene Typen festgelegt. Die Anforderungen der Sicherheitsstufen variieren dabei je nach Datenträgertyp leicht. Die Kombination aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe lässt auf einen Blick erkennen, wie die Dokumente zu handhaben sind: P-3 steht dabei für Papierakten mit Sicherheitsstufe 3.

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

Sie erreichen uns telefonisch unter: (0800) 000 88 91 (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Oder per Mail unter info@sero-aktenvernichtung.de.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

SERO Aktenvernichtung

Datenträgervernichtung Rheinland-Pfalz

Ab €7,48

Alte Datenträger sicher entsorgen

Mit der Umstellung von Papier auf digitale Medien verfügen viele Unternehmen, Organisationen aber auch Privatpersonen heute über riesige Bestände an veralteten Festplatten und anderen Medien, die aufgrund der darin enthaltenen sensiblen Daten nicht ohne weiteres sicher entsorgt werden können.

Aus diesem Grund greifen immer mehr Privatpersonen und Unternehmen auf das Zerstören auf physischem Weg zurück, sodass ihre Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können.

Wir entsorgen Ihre Festplatten sicher! Hierfür werden die alten Festplatten in einem Sicherheitsbehälter abtransportiert und der Entsorgung zugeführt. Abhängig von der Menge der zu entsorgenden Festplatten, bieten wir Ihnen folgende Entsorgungsmöglichkeiten:

Hinweis: Achten Sie bitte zwingend darauf, dass Datenträger getrennt gesammelt werden müssen. Dabei unterscheiden wir zwischen:

Spätestens seitdem die DSGVO in Deutschland eingeführt wurde, ist die regelmäßige Daten- bzw. Aktenvernichtung für alle Unternehmen und einige Privatpersonen zu einem wichtigen Thema geworden.

Während es sich im privaten Sektor häufig um folgende Dokumente handelt, die keiner direkten Aufbewahrungspflicht unterliegen, beispielsweise,

haben Unternehmen und Organisationen eine Aufbewahrungspflicht von Dokumenten von sechs bis zehn Jahren (je nach Dokumententyp) einzuhalten, beispielsweise für:

Nach Ablauf dieser Frist sind die Unternehmen wiederum dazu verpflichtet, die Datenträger mit vertraulichen Informationen ordnungsgemäß zu vernichten. Der einzig sichere Weg hierbei ist die physische Vernichtung mit Hilfe von entsprechenden Maschinen. Sensible, vertrauliche und personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, werden dabei unlesbar und so unbrauchbar gemacht. Im Anschluss werden die Datenträger vorschriftsgemäß entsorgt.

Zu vernichtende Datenträger

  • Harte Datenträger (CD´s/Disketten)
  • Festplatten

Bezahlung pro

  • 80 Liter Behälter
  • kg
  • Stück

Stelldauer

  • Sofortbefüllung
  • 1 Woche
  • 2 Wochen
Produkt anzeigen