Festplattenvernichtung

Festplattenvernichtung

Angebotspreis€14,90 EUR (Netto: €12,52) 
Ausverkauft

Brutto inkl. gültiger MwSt.

Hinweis: Preis pro zu entsorgende Festplatte, An- und Abfahrt, Vernichtung der Festplatten und Vernichtungsprotokoll.

Mindestbestellmenge an einzelnen Festplatten für die Entsorgung: 5 Stück

Wählen Sie bitte die Stadt (Wir entsorgen im Umkreis von 30km), die gewünschten Schutzklasse (SK), die Stelldauer sowie die Menge (Anzahl der Festplatten) aus:

Stadt:Oberhausen
Schutzklasse:SK2 H3
Stelldauer:Sofortbefüllung

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Wir sind von Montag bis Freitag (7:00-17:00 Uhr) unter der Telefonnummer 

(0800) 000 88 91 oder per E-Mail 

info@sero-aktenvernichtung.de erreichbar.

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Angebot

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Alte Festplatten sicher entsorgen

Mit der Umstellung von Papier auf digitale Medien verfügen viele Unternehmen, Organisationen aber auch Privatpersonen heute über riesige Bestände an veralteten Festplatten und anderen Medien, die aufgrund der darin enthaltenen sensiblen Daten nicht ohne weiteres sicher entsorgt werden können.

Aus diesem Grund greifen immer mehr Privatpersonen und Unternehmen auf das Zerstören auf physischem Weg zurück, sodass ihre Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können.

Wir entsorgen Ihre Festplatten sicher! Hierfür werden die alten Festplatten in einem Sicherheitsbehälter abtransportiert und der Entsorgung zugeführt.

Spätestens seitdem die DSGVO in Deutschland eingeführt wurde, ist die regelmäßige Daten- bzw. Aktenvernichtung für alle Unternehmen und einige Privatpersonen zu einem wichtigen Thema geworden.

Während es sich im privaten Sektor häufig um folgende Dokumente handelt, die keiner direkten Aufbewahrungspflicht unterliegen, beispielsweise,

  • wichtige Geldtransaktionen
  • Testamente
  • Briefe
  • Rechnungen

haben Unternehmen und Organisationen eine Aufbewahrungspflicht von Dokumenten von sechs bis zehn Jahren (je nach Dokumententyp) einzuhalten, beispielsweise für:

  • schriftliche Geschäftsgeheimnisse
  • Zeichnungen und Pläne
  • E-Mails
  • Rechnungen


Nach Ablauf dieser Frist sind die Unternehmen wiederum dazu verpflichtet, die Datenträger mit vertraulichen Informationen ordnungsgemäß zu vernichten. Der einzig sichere Weg hierbei ist die physische Vernichtung mit Hilfe von entsprechenden Maschinen. Sensible, vertrauliche und personenbezogene Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, werden dabei unlesbar und so unbrauchbar gemacht. Im Anschluss werden die Datenträger vorschriftsgemäß entsorgt.

 

Datenschutztonne

Sicher und Robust

Datenschutztonnen für Festplattenentsorgung

Die Sicherheitsbehälter haben ein robustes Metallgehäuse. Um die Sicherheit der alten Festplatten zu jeder Zeit zu garantieren, verfügen sie über einen abschließbaren Deckel.

VERTRAGSINFORMATIONEN

Derzeit bieten wir Ihnen eine einmaligen Abholung für die Entsorgung von Festplatten an. Die angegebenen Preise beziehen sich auf eine Festplatte für die Abholung und Vernichtung. Sie verstehen sich inklusive Bereitstellung des Behälters, Transport sowie Festplattenvernichtung. Weitere Kosten, insbesondere Miete für den Sicherheitsbehälter, fallen nicht an, wenn zwischen Behältergestellung und -abholung maximal 1 Woche liegt.

BEZAHLUNG

Nach der Ausführung des Auftrages zur Festplattenvernichtung erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Auf Wunsch können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, wobei wir den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto einziehen.

geschredderte Festplatten nach der Vernichtung

ABLAUF DER Entsorgung von Festplatten

Zunächst muss im Zusammenhang mit Datenvernichtung eine klare Trennung zwischen Festplatten und anderen Datenträgern vorgenommen werden. Bei der Festplattenvernichtung handelt es sich hier ausschließlich um ein Angebot für interne und externe Festplatten, jedoch beispielsweise keine SSD-Festplatten.

Bei einer reinen Datenvernichtung mit Hilfe von einer Software sind die Daten zunächst scheinbar vom Datenträger gelöscht, können aber ohne Probleme von versiertem IT-Personal wiederhergestellt werden. Die Löschung Ihrer Daten ist über den Weg der Software also nicht gewährleistet und kann nicht zu 100% sichergestellt werden. Im Zweifel kommen Sie bei der Wahl für eine Software-Lösung also nicht Ihrer Pflicht nach, die sensiblen Daten ordnungsgemäß zu vernichten. Der Weg, die Festplatte(n) auf physischem Weg zu zerstören und damit die auf dem Datenträger vorhandenen Dateien unwiderruflich zu löschen, ist daher der einzige Weg zur sicheren Löschung Ihrer Daten.

Der Prozess der Vernichtung erfolgt durch die Nutzung von Schneidwellen aus Stahl vergleichbar beispielsweise mit einem handelsüblichen Häcksler). Nachdem die Festplatten aus Sicherheitsgründen zuvor mit einer Software von all ihren Daten befreit wurde, erfolgt die physische Zerstörung mit einer hydraulischen Zerkleinerungsmaschine. Das Restmaterial wird schließlich ordnungsgemäß entsorgt und Ihre Daten sind unwiderruflich zerstört und nicht mehr einsehbar. Schließlich stellen wir Ihnen ein Vernichtungszertifikat zum Nachweis aus. Der gesamte Prozess findet auf auf Grundlage der DIN 66399 Vorschrift statt.

Der Prozess im Detail:

1. Datenbereinigung mit softwarebasierten Datenvernichtungsbefehlen

2. Entmagnetisierung

3. physische Zerstörung mit hydraulischen Zerkleinerungsmaschinen

4. Verantwortungsvolle Entsorgung in Übereinstimmung mit den örtlichen und bundesstaatlichen Gesetzen

5. Sichere Aufbewahrungskette

6. Vernichtungszertifikat mit protokollierten Seriennummern

7. Vorher-Nachher-Fotos

geöffnete Festplatte

DIN 66399

Sicher Festplatten entsorgen

Bei der Entsorgung Ihrer vertraulichen Daten sorgen wir stets für Sicherheit. Unser Unternehmen erfüllt bei der Vernichtung die Anforderungen der Schutzklasse 3 auf Grundlage der DIN 66399 Vorschrift. Auch die Vorschriften der DSGVO werden selbstverständlich berücksichtigt. Unser Vernichtungszertifikat garantiert Ihnen schriftlich den Prozess der Vernichtung.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe H-3 oder Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe H-4 gem. DIN 6639.

Wichtiger Hinweis zum § 203 StGB:
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Versicherungen unterliegen der Schweigepflicht und sind nach § 203 StGB verpflichtet, ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, nicht unbefugt gegenüber Dritten zu offenbaren. Das gilt auch im Rahmen der Aktenvernichtung. Unser Personal ist entsprechend geschult und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Schutzklassen

Es gibt nach der Norm drei Schutzklassen. Danach richtet sich die weitere Kategorisierung der Dokumente. Dabei erfolgt die Einteilung anhand des Schutzbedarfs der enthaltenen Informationen.

Schutzklasse 1 (normal) – interne Daten, Offenlegung hätte mild negative Auswirkung

Schutzklasse 2 (hoch) – vertrauliche Daten, Offenlegung könnte für betroffene Personen bzw. Institutionen schädlich sein

Schutzklasse 3 (sehr hoch) – geheime Daten, Offenlegung kann Gefahr für Leib und Leben bergen

Die meisten Unterlagen von Unternehmen und Privatleuten fallen in die ersten beiden Schutzklassen. Dokumente von Ärzten oder Rechtsanwälten werden hingegen eher der Schutzklasse zugeschlagen werden müssen.

ARTEN VON DATENTRÄGERN

Die Kategorisierung von Datenträgern erfolgt nach verschiedenen Typen. Dabei ändern sich je nach Datenträgertyp die Anforderungen an die Sicherheitsstufe. Wie die einzelnen Datenträger zu handhaben sind lässt sich aus dem Kürzel für den Typ und der Sicherheitsstufe erkennen: H-3 steht dabei für herkömmliche Festplatten mit Sicherheitsstufe 3, H-4 für die Sicherheitsstufe 4

Alle Datenträgertypen nach DIN 66399 in der Übersicht:

KÜRZEL DEFINITION BEISPIELE
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatten
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

FRAGEN ZUR Festplattenvernichtung

Unser Service ist auf einen Umkreis von 30km in folgenden Städten begrenzt:

Berlin
Bochum
Bonn
Bremen
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Essen
Frankfurt
Hamburg
Hannover
Köln
Leipzig
München
Nürnberg
Stuttgart

Die DIN 66399 steht im direkten Zusammenhang mit der Datenträger- oder Aktenvernichtung und dient als Orientierung innerhalb der Datenschutzgesetze.

Sie gibt Auskunft über die folgenden Themen:

- Schutzbedürftigkeit von Datenträgern
- angemessene Vernichtungsart
- wirtschaftliche Hintergründe
- Einhaltung der rechtlichen Standards

Die Aufbewahrung von Unterlagen ist für Unternehmen verpflichtend und gesetzlich vorgeschrieben. Hintergrund dieser Verpflichtung ist der eigene Zugriff auf relevante Dokumente, aber auch der Zugriff durch das Finanzamt. Die einzelnen Fristen können hierbei je nach Dokumententyp variieren und liegen zwischen sechs bis zu zehn Jahren.

Beispiele für die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren:

- Jahresabschlüsse
- Inventare
- Bankunterlagen
- Rechnungen

Beispiele für die Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren:

- Angebote
- Auftragsbestätigungen
- Verträge
- Mahnungen

Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber für Aufbewahrungsfristen.

Grundsätzlich gilt, wer buchführungspflichtig ist, muss entsprechende Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahren. Hierzu gehören also nicht ausschließlich Handelsgesellschaften wie beispielsweise eine GmbH, OHG, KG oder AG, sondern auch allgemeine Gewerbetreibende (mit mehr als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn) sowie Land- und Forstwirte (mit Gewinn von mehr als 60.000 Euro oder einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000 Euro).

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu unseren Leistungen rund um die Vernichtung von Festplatten nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! So erreichen Sie unsere Ansprechpartner:

SICHERE BEHÄLTER

Sichere Datenschutztonnen in unterschiedlichen Größen.